Stromkabel verlegen Nachbargrundstück

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Max87

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Hallo Forumsmitglieder,

Ich wohne in einem Reihenmittelhaus mit kleiner Grundstücksfläche. Wir planen die Installation einer PV-Anlage, inkl. einer Wallbox für E-Autos. Unsere Garage schließt nicht direkt an unser Gebäude an und besitzt noch keinen Stromanschluss.
Um die Wallbox in der Garage zu montieren, wird ein Stromkabel benötigt.
Mir stellt sich die Frage wie ich das Stromkabel zu meiner Garage bekomme. Überirdisch müsste ich das Dach und die Hauswand meines Nachbarn queren. Auch wenn der Nachbar dies heute akzeptiert, was ist in einigen Jahren bei einem neuen Besitzer?
Bei unterirdischer Verlegung müsste ich auch durch das Nachbargrundstück und alles aufgraben.

Habt ihr eine andere Idee wie man das Kabel mit geringem Aufwand zur Garage bringen kann?

Der Abstand von unserem Haus zur Garage beträgt ca. 15-20m.
Im Anhang eine Skizze um die Situation zu verdeutlichen.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
Max
 

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Handschachtung, im Vorgarten liegen garantiert die Anschlussleitungen für die Häuser da brauchst du es mit der Erdrakete nicht versuchen. Grabenfräse geht auch aber wäre mir durch eventuell vorhandene Leitungen zu heiß. Also mit einen Minibagger oder halt Handschachtung. Schachtscheine vorher hohlen und feuer frei.

Könnte man als Dienstbarkeit ins Grundbuch eintragen lassen, wäre die sicherste Methode, aber kostet halt Geld und dein Nachbar wird es nicht unbedingt mitmachen.
 
Egal ob du die Leitung in der Luft oder im Boden verlegst brauchst du die Dienstbarkeit des Nachbarn. Alternativ kannst du beim Netzbetreiber auch einen Hausanschluss für die Garage beantragen. Nur wird dir das wenig nützen.
Ich glaube aber kaum das die Dienstbarkeit da ins Grundbuch eingetragen wird. Denn damit ist das Grundstück da belastet, was den Wert des Grundstücks mindert.
 
Ich kenne da bei Reihenhäuser, dass das oft über den Dachstuhl verbunden wird.
 
Wie wäre es einfach vorne an der Straße lang? Darf man natürlich nicht groß fragen - einfach machen, am Besten unten durchpressen lassen, also nicht schachten.

Auch beim Nachbarn (Erlaubnis liegt ja vor) würde ich dies durchpressen lassen und denn gleich auf 2m Tiefe. Einem evtl. Neubesitzer müsste man sowas nicht erzählen, er wird auch kaum auf die Leitung stoßen, außer da wird denn ein Keller gebaut.

Aber grundsätzlich sind Grundstücke, wo man nicht mit dem PKW mit Anhänger um das Haus fahren kann, einfach zu klein!
 
Egal ob du die Leitung in der Luft oder im Boden verlegst brauchst du die Dienstbarkeit des Nachbarn.

Unsinn.
Du bist Dir nicht über die rechtliche Bedeutung des Begriffes "Dienstbarkeit" im Klaren.
Dienstbarkeit ist eine MÖGLICHKEIT, aber kein Muss.
Man kann das ebenso gut auch mündlich regeln, so dass sich für keine Seite eine Verpflichtung daraus ergibt, sondern dass der ein Nachbar dem anderen Nachbarn nur die ERLAUBNIS erteilt, indem er diesen mit der Leitung sein Grundstück in bestimmter Art und Weise queren lässt.
 
@ Stromberger mach dir die rechtliche Lage einer Dienstbarkeit klar. Du kannst natürlich ohne diese mit Erlaubnis des Nachbarn da Leitungen verlegen . Nur wenn der Nachbar da die Leitung entfernen lässt stehst du ohne Dienstbarkeit dumm da !
 
Lesen bildet, Pumukel. Verstehen noch mehr. Ich schrieb;
sondern dass der ein Nachbar dem anderen Nachbarn nur die ERLAUBNIS erteilt,
Wenn der Nachbar die ERLAUBNIS erteilt, warum sollte er dann die Leitung entfernen lassen?

Du musst einfach mal von normalen zwischenmenschlichen Beziehungen ausgehen, von GUTER Nachbarschaft, von geben und nehmen und nicht von Dir und Deinen Nachbarn.
Dass diese alles schriftlich/grundbuchamtlich/notariell mit Dir regeln, wenn sie es denn müssen, ist mir total klar.
 
Du anscheinend leider die falschen Lebenserfahrungen.

Schau Dir an, wie er hier im Forum agiert (der Vergleich mit der Axt im Walde ist noch freundlich).
Dazu dieses besserwisserische Getue bei teilweiser vollkommener Ahnungslosigkeit.
Glaubst Du, das ist im "wahren Leben" anders?
Wer da sein Nachbar ist, hat wahrlich die A-Karte.
 
Das Leben ist nun mal kein Ponyhof . Auch das beste Nachbarschaftsverhältnis kann in die Brüche gehen. Dann steht der TE ohne Netzanschluss in der Garage da. Möglich wäre für den TE der weg über den Vorgarten und den öffentlichen Weg zur Garage.
 
Ich lach mich schlapp.
Wenn DEIN Nachbar den öffentlichen Weg benutzen würde und dort sein Kabel verbuddeln würde, wärst Du doch der Erste, der nach dem Rechtsstaat rufen würde und beim Straßenbauamt vorstellig würde mit dann höchst unangenehmen Konsequenzen für den Nachbarn.

FREUNDLICHE Nachbarn/Menschen halten sich an einmal getroffene Vereinbarungen und buddeln nicht den Garten wieder auf und entfernen das Kabel, wenn es aus anderen Gründen mal Streit geben sollte.

Wenn es tatsächlich so sein SOLLTE, kann man sich ja immer noch anderweitige Gedanken machen, denn es gibt fast immer mehrere Wege, die nach "Rom" führen.
 
richtig nur mit der Eintragung der Dienstbarkeit ins Grundbuch ist die Leitung da rechtlich geschützt.
 
Wenn der Nachbar es nicht "für ne Kiste Bier" macht oder aus Freundlichkeit, was macht Dich Glauben, dass er einer grundbuchlichen Dienstbarkeit zustimmen würde? Abstrus.....
 
Hallo Max,
wie sind denn die Eigentumsverhältnisse?

Hat hier jedes Haus sein eigenes parzelliertes Grundstück und ein eigenes Grundbuchblatt und unterschiedliche einzelne Eigentümer im Grundbuch.

Oder gibt es hier sogenanntes Teileigentum, ähnlich wie bei Eigentumswohnungen, wo es zwar ein Teileigentum für das Reihen-Mittelhaus, mit Dir als Eigentümer gibt, jedoch auch Gesamteigentumsverhältnisse etc.. Dann kommt es auf die Teilungerklärungen und auch evtl. Regelungen hierzu an.
 
Grab doch einen Tunnel, das merkt der Nachbar nicht. Kannst doch die 2 Typen aus Lützerat einstellen für 2 Wochen:D Die machen das auch umsonst, wenn du denen sagst dein Haus wird weg gebaggert
 
Au-ja.Ich komme mal vorbei und dann stoßen wir mal zusammen an - Prost
Gerne.
Allerdings habe ich bemerkt, dass vielen Deutschen, dass bei mir zu Hause lagernde Bier nicht wirklich schmeckt.
 
Thema: Stromkabel verlegen Nachbargrundstück
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