Naja, genau genommen, wenn er der Eigentümer der Anlage ist - in welcher Form auch immer - könnte er das schon tun. Er trägt ja sowieso die Haftung dafür. Er riskiert allenfalls seinen Versicherungsschutz.
Wie sich das im Zivilrecht mit der Nutzung einer technischen Anlage abseits der ursprünglich dafür vorgesehenen Bestimmung verhält.. keine Ahnung. Das muss der TE mit sich selbst vereinbaren.
Was er darf, ist seine Anlage per laienbedienbarer Geräte vom Netz trennen (z.B. SLS oder sonstige Zählervorsicherungen) um gegenseitige Auswirkungen mit seinem Vorhaben zu verhindern.
Wie oben schon erwähnt, kann die Bastelei aber auch Folgen für den Normalbetrieb haben und deshalb ist davon abzuraten. Vor allem ist fraglich wie der TE seine 12V in die Anlage einspeisen möchte, ohne in UV oder Zählerschrank Hand anzulegen? Und wenn ich mich nicht täusche, überschreitet er damit schon, was er als Laie darf.
Generell gilt: bei gleicher Leistung benötigen 12V-Geräte wesentlich höhere Ströme als dies bei 230V der Fall ist.
Üblicherweise in der Anlage verwendete 16A Absicherungen des Stromkreises erlauben bei 12V rein rechnerisch gerademal 192 Watt Aber wie sich ein LS unter Gleichspannung verhält, weiß ich nicht.