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hansi2019
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Hallo liebe Forum Leser,
bei Vermessungsarbeiten für ein Bauvorhaben habe ich festgestellt das der Strommasten für den Hausanschluß des Nachbarn auf meinem Grund steht.
Laut Google sind Duchleitungsleitungen also Leitungen von Haus zu Haus ( z.B. Von Dachständer zu Dachständer ) zu dulden.
Klar meist ist man selber auch angeschlossen.
Nun was tut man in diesem Fall ?
Gebühren verlangen ? Versetzten verlangen ?
Welche Rechte habe ich überhaupt ?
mfg
Hans
bei Vermessungsarbeiten für ein Bauvorhaben habe ich festgestellt das der Strommasten für den Hausanschluß des Nachbarn auf meinem Grund steht.
Laut Google sind Duchleitungsleitungen also Leitungen von Haus zu Haus ( z.B. Von Dachständer zu Dachständer ) zu dulden.
Klar meist ist man selber auch angeschlossen.
Nun was tut man in diesem Fall ?
Gebühren verlangen ? Versetzten verlangen ?
Welche Rechte habe ich überhaupt ?
mfg
Hans