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dfisch
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In einem Haus Baujahr ~ 1970 bin ich auf folgende Schaltung gestossen und wollte mal wissen ob das damals so üblich war, bzw. ob akuter Handlungsbedarf zur Änderung besteht:
Ein Treppenhauslicht kann von 2 Stellen mittels Taster bedient werden. 1x Tasten, Licht geht an, nochmal Tasten Licht aus.
In einer Verteilerdose in der Nähe von Taster 1 kommt hierfür ein 4-adriges Kabel an. Schwarz, Rot, Blau, Grüngelb.
Schwarz ist L1 und geht (unter anderem) an Taster 1, Rot ist L2 und geht (unter anderem) an Taster 2, Blau ist die gemeinsame Rückleitung der Taster und Grüngelb ist PEN.
L1 und L2 werden durch zwei separate 16A Automaten abgesichert. Zumindest an L1 hängen noch diverse andere Zimmer. L2 habe ich noch nicht geschaut was alles dran hängt, aber halt mindestens Taster 2 und die Leuchte, sicherlich noch weitere Dinge.
Ist das so zulässig (1970, heute) und welche Gefahren bestehen?
Ein Treppenhauslicht kann von 2 Stellen mittels Taster bedient werden. 1x Tasten, Licht geht an, nochmal Tasten Licht aus.
In einer Verteilerdose in der Nähe von Taster 1 kommt hierfür ein 4-adriges Kabel an. Schwarz, Rot, Blau, Grüngelb.
Schwarz ist L1 und geht (unter anderem) an Taster 1, Rot ist L2 und geht (unter anderem) an Taster 2, Blau ist die gemeinsame Rückleitung der Taster und Grüngelb ist PEN.
L1 und L2 werden durch zwei separate 16A Automaten abgesichert. Zumindest an L1 hängen noch diverse andere Zimmer. L2 habe ich noch nicht geschaut was alles dran hängt, aber halt mindestens Taster 2 und die Leuchte, sicherlich noch weitere Dinge.
Ist das so zulässig (1970, heute) und welche Gefahren bestehen?