Stromstoßschaltung - N schalten verboten ?!?

Diskutiere Stromstoßschaltung - N schalten verboten ?!? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo leute, mein Berufsschullehrer sagte mir das, dass schalten vom N Leiter seit neustem verboten ist. Er bezog sich auf diesen Artikel...
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clumsbut

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Hallo leute,

mein Berufsschullehrer sagte mir das, dass schalten vom N Leiter seit neustem verboten ist.

Er bezog sich auf diesen Artikel

http://www.elektrofachkraft.de/fach...htungsschaltungen-in-mehrparteienwohnanlagen/

Also muss ich zu meinem Taster dann ein 5x1,5mm² ziehen, weil ich die blaue Ader nicht zum schalten benutzen darf.


Was sagt ihr dazu?

Gruß
 
Hallo,
da hat er Recht.
Das ist aber nicht neu.
Die Aussage bezieht sich wohl auf die Stromatoßschaltung mit 3-Leiter.
Die ist aber schon lange nicht mehr up to date.
 
Nach der Norm ist es erlaubt wenn:

eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist,
die Blaue Ader "N" noch nicht in der Anlage als N verwendet wurde.

ansonsten darfst du den N nicht mehr schalten.

Du kannst auch ein 3x1,5 mit ensprechenden Adernfarben nehmen, nur ist das 5x1,5 billiger, also spricht da nichts gegen.

mfg
 
@Stribbezieher
Deine Antwort passt zur Frage: "darf der blaue als Schaltdraht verwendet werden"

Hier wurde aber danach gefragt ob der N geschaltet werden darf.

Die Antwort darauf ist: Ja
Aber: Nur wenn damit eine allpolige Abschaltung erfolgt somit der N gleichzeitig oder voreilend mit L1-3 geschaltet wird.
(wie z.B. beim FI/RCD)

Eine alleinige Schaltung des N wie in der 3-Leiter Treppenhausschaltung ist daher nicht erlaubt.
Richtig ist auch, daß dies schon sehr lange neu ist
 
Zwar ist diese Schaltung formell so nicht mehr erlaubt, eine gefährdungspotential bietet sie aber nicht.
Sie ist millionenfach in Betrieb, und jeder Fachkraft bekannt. Insofern besteht aus meiner sicht kein Grund, der gegen ein weiterbetreiben spricht.

Eine mögliche "Sanierung" dieser Schaltung auf eine nicht nachschaltbare 3-Leiterschaltung hingegen wäre für mich ein Schildbürgerstreich.
 
Octavian1977 schrieb:
@Stribbezieher
Deine Antwort passt zur Frage: "darf der blaue als Schaltdraht verwendet werden"

Hier wurde aber danach gefragt ob der N geschaltet werden darf.

Die Antwort darauf ist: Ja
Aber: Nur wenn damit eine allpolige Abschaltung erfolgt somit der N gleichzeitig oder voreilend mit L1-3 geschaltet wird.
(wie z.B. beim FI/RCD)

Eine alleinige Schaltung des N wie in der 3-Leiter Treppenhausschaltung ist daher nicht erlaubt.
Richtig ist auch, daß dies schon sehr lange neu ist

Ob der N als Schaltdraht genommen wird oder geschaltet wird ist doch das gleiche.

mfg
 
Zur Definition:
Der N ist wie L und PE ein Leiter und kann durchaus auch braun sein wenn man ihn fälschlicherweise an einen solch gefärbten Draht anschließt.

Blau ist die Farbe eines Drahtes in einer Leitung

somit kann man den N schon mal nicht als Schaltdraht verwenden da der N immer der N ist und somit kein Schaltdraht.
 
sorry octavian, wir müssen hier genauer schreiben...
also darf man, wenn die Blaue Ader schon als N verwendet wurde man eine andere Blaue Ader in der Verteilerdose nicht zum schalten verwenden.

hatte gestern und vorgestern meine Abschlussprüfung Teil 1, auch Zwischenprüfung genannt.

Hab zu meinen Tastern ein 5x1,5 gezogen, war auch alles soweit korrekt, muss nur noch auf mein Ergebnis warten.

Gruß
 
Nunja es liegt auch immer im Ermessen des Installateurs zu Bestimmen ob etwas zu Verwechslungen führt oder nicht.
Nur muß man seine Aussage immer gut begründen können.
Einen Blauen der als Schaltdraht verwendet wurde könnte man z.B. mit einem P-Touch Band mit "Schaltdraht" beschriften, oder die Klemme an der er angeklemmt ist, um Verwechslungen zu vermeiden.
 
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