Was auch immer diese Aussage bedeutet - das ist sowas wie ein Freibrief für "ich mach wie ich es für richtig halte" - und das Resultat habt ihr nun ... ich könnt jetzt was von Gutgläubig oder so anfangen, aber das bringt nix.
Und ja, du kannst hinter dem Zähler gewissermaßen treiben was du willst bis auf die Einschränkungen der TAB, gegen die zu verstoßen Dich deinen Anschluss an das Niederspannungsnetz kosten kann, wenn das EVU davon Wind bekommt kannst du auch so lange Kurzschlüsse produzieren bis die Leitung abfackelt. Das ist egal. Was nicht egal ist, ist hinterher die Schuldfrage, wenn etwas passiert ist.
Ein Installateur der sich an alle Normen hält kann damit pauschal aussagen "Meine Anlage ist sicher". Und solange keiner dagegen hält, dass besseren Wissens ein Fehler gemacht wurde hat er damit seine Schuld erfolgreich bestritten. Das ist der kurze Fall. Jedesmal wenn man von der Norm abweicht muss man im Schadenfall darlegen können, dass die angewandte Methode gleichwertig oder besser war als die Norm.
Das bedeutet:
Ohne Schaden kein Anspruch.
Bei Schaden: Erklärungsbedarf.
Aber: Der Betreiber ist zuerst für die Sicherheit seiner Anlage verantwortlich. Erst wenn er beweisen kann einen Teil dieser Verantwortung abgegeben zu haben an eine Fachkraft, die bescheinigt hat, dass die Anlage/der Anlagenteil dem Stand der Technik entsprechend installiert wurde und dies nachweislich nicht geschehen ist und dies die Ursache für den Schaden ist, kann man die Verantwortung weiterreichen. Und das versuch mal ohne Schriftstück ...
Wenn also der Betreiber davon Kenntnis hat, dass die Anlage eine potentielle Gefahr darstellt, hat er zu handeln oder es auszusitzen und am Ende zu verantworten. Und wenn euer Ing sagt "Klar, aber das kostet mehr" - dann ist das so, weil ja überhaupt keine wirkliche Vereinbarung getroffen wurde, konnte er ja auch gegen nichts verstoßen ...
Und um Gefahren, wie du sie aufgeführt hast, zu erkennen ist es nicht notwendig mit Normen um sich zu werfen, deren Inhalt man nur Gerüchteweise kennt oder gar nur halb versteht. Die Begründung des gesunden Menschenverstandes, dass das Kabel mechanisch geschützt zu werden hat und der Querschnitt auffällig gering ausfällt muss ausreichen um eine Nachbesserung fordern zu können bzw. kompetent beraten zu werden.
Letztendlich ist es aber auch euer Bier von wem ihr es installieren lasst, man darf sich auch Angebote von anderen Firmen einholen und hätte dann evtl. über den massiven Preisunterschied stolpern können ...
Ich kenne ja nicht die genaue Situation vor Ort, aber da doch ein langer Graben in offenbar "wildem" Gebiet zu erstellen sind um eine Erdverlegung zu ermöglichen und bei der Strecke auch ein nicht unwesentlicher Anteil Kupfer zusammenkommt, würden mich Gesamtkosten im Bereich 7000-9000 € nicht gewundert ohne Ausbesserung der Schäden durch den Bagger-Einsatz allein für die Hauptleitung - zzgl. der Stichleitungen und Installation in den Lauben ... je nach Aufwand würde ich die Kosten pro Parzelle auf weitere 300-500€ schätzen.
Auch wenn die Gegebenheiten unbekannt sind und das daher alles nur eine sehr grobe Schätzung ist - für 3000€ hätten wir kaum das benötigte Material im Einkauf zusammen bekommen um ein Kabel mit vernünftigem Querschnitt und Verteilerkästen für 20 Lauben zu installieren ... 120m NYY-J 5*16mm² kostet allein etwa 1000€ ... So ein 5x4 ist da mit 280€ natürlich geradezu billig gegen ...