Stromversorgung Kleingartenanlage

Diskutiere Stromversorgung Kleingartenanlage im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, eine Kleingartenanlage wurde mit Strom versorgt. Es wurde von einem Verteilerkasten des Stromversorgers ein Erdkabel zu ca. 10 Gärten...
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hehu2010

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Hallo,
eine Kleingartenanlage wurde mit Strom versorgt. Es wurde von einem Verteilerkasten des Stromversorgers ein Erdkabel zu ca. 10 Gärten nacheinander verlegt. In den jeweiligem Garten befindet sich ein kleiner Kasten mit Sicherung und Stromzähler. Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Stromversorgung so auf über 120m funktionieren kann, zumal die Stromleitung meistens nur durch die Maschen des Aussenzaunes gefädelt wurde, für jedermann zugängig !? Ist so etas überhaupt zulässig ?
 
Öhm, ne Länge von 120m im Stamm und dann Stichleitungen davon weg?
Ja das geht schon, wenn der Querschnitt entsprechend fett ist.

Ich kenn ja den erlaubten Strom jeder "Zapfstelle" net, aber selbst wenn nur 16A pro Partei erlaubt wären, dann müsst ganz vorne ja schon mit 160A rechnen.
Okay, da kommen natürlich Gleichzeitigkeitsfaktoren ins Spiel, aber 80A-90 Wechselstrom oder besser ca. 3x32A Drehstrom müsst man da auf den Stamm schon draufgeben, damit was geht.
Wenn da jemand mitgedacht hat, dann wird hoffentlich der Stamm wenigstens auf Drehstrom ausgelegt sein und die "Zapfstellen" werden mit Wechselstrom versorgt?
Aber bei 120m - Ohgottohgottohgott ...

Man kann ja fast davon ausgehen, dass den meisten ausgerechnet am Samstag-Nachmittag einfällt den Rasenmäher einzustöpseln und dann gut Nacht.

Ausserdem müsst der Querschnitt dann mal richtig fett sein, damit das überhaupt vernünftig geht und die Abschaltbedingungen noch eingehalten werden.

Bei Der Länge würd ich auch PE bzw. PEN zwischendrin noch sauber abstützen, sonst kann's mit Berührungsspannungen seltsame Effekte geben.

Die Zähler sind ja gut und schön und das dürft man (richtig ausgeführt) sogar, aber damit ist jeder Manipulation ja Tür und Tor geöffnet und ich würd die Abrechnung mal stark anzweifeln.

Iss zwar jetzt so, dass dein persönlicher Zähler nicht direkt angegriffen werden könnte, das Prob liegt aber wo anders.

Zähler sind nie zu 100% genau, aber es wird in einer Kleingartenanlage einen Gesamtzähler geben, über den abgerechnet wird - Und selbst das kann schon rechtlich zweifelhaft werden. EVUs sind mit dem Weiterverkauf von Strom manchmal recht komisch. Allerdings wird das bei ner Kleingartenanlage (auf Rückfrage) wohl erlaubt werden.

D.h. aber auch, die tatsächlichen Kosten (laut Hauptzähler) müssten anteilig auf die individuell gemessenen Verbrauche umgelegt werden.
Und damit hockst Du bei nem möglichen Stromklau halt doch wieder mit im Boot.

Reichlich seltsam und ich würd da auch rebellieren.
Ist das tatsächlich in DE?
Lassen wir mal die anderen Probleme erst mal weg, aber welchen Durchmesser hat denn die Stammleitung ungefähr?

Wirkt (so alles in allem) ziemlich unüberlegt (um nicht zu sagen: zusammengemurkst) die Sache ...

Viele Grüsse,

Uli
 
Ist aber recht typisch - Wir haben selbst eine solche Installation durchgeführt im Auftrag - allerdings sind die Kabel alle Erdverlegt und nirgends durch nen Zaun gesteckt ... da wurden für einen Weg m.W. 5x16mm² Erdkabel verlegt und von dort mit 3*10mm² CU zu den Parzellen gegangen, das ganze ist mit 3x35A vorgesichert für ca. 9 Parzellen auf ca. 100m bis zur letzten Parzelle. Wir hatte bis zum HS auf der letzten Parzelle etwa 1,8% Spannungsfall soweit ich erinnere - ist nicht viel Reserve aber die Lauben haben ja auch kaum Stromkreise über 10m Länge das meiste spielt sich bei 4-6m ab vom Verteiler ... das funktioniert meines Wissens anstandslos.

Die Parzellen haben eher Wassersorgen als welche mit dem Stromnetz ;)

Man KANN das also schon so lösen, WENN die Querschnitte und die Ausführung der Installation stimmen ...
 
Hah, wenn die in den Parzellen schon Wassersorgen haben, dann haben sich bald auch die elektrischen Probleme mit der elektrischen Heckenschere und dem Rasenmäher erledigt :lol: ;-)

Der Dad von nem Schulfreund von mir hatte aber auch mal nen Kleingarten, mit eigener Quelle - Das war cool - Da konnt man das Bier reinstellen und das blieb kühl :lol:
Und ausserdem hatte man gleich Löschwasser, falls wir mal wieder was angefackelt haben ...
 
Danke erstmal für die Antworten.

Eigentlich geht es nicht um die Abrechnung, bzw. Genehmigung durch EVU. Das wäre geregelt.
Es geht um die technische Durchführung !
Drehstrom ist vorhanden.
Aber da liegt ein "fest" verlegtes Erdkabel (wahrscheinlich 5x4 mm2) einfach so "offen" durch die Gärten. Mal durch Hecken, mal unter Fussmatten etc., weite Strecken mitten durch die Maschen des Aussenzaunes gezogen, teilweise bis in die Hütten ! Dort befindet sich ein kleiner Verteiler mit FI-Schalter und Mini-Zähler (elektronisch). Aber das Kabel ist völlig ungeschützt ! Bei einer solchen Verlegung sind doch Druckstellen nicht ausgeschlossen oder das Kabel scheuert im Zaun durch Bewegungen irgendwann durch ?!?! Fremdeinwirkungen, wie versehentliches Beschädigungen oder evtl Marderbiss o.ä. sind auch nicht ausgeschlossen. Das Kabel wird so Jahrzehnte liegen !
Des weiteren können so doch kaum die Schutzeinrichtungen im Verteiler ansprechen, zwecks Kurzschluss oder Überlastschutz ?!?!
Wie gesagt ich bin Laie, aber jeder der diese Verlegung gesehen hat, schüttelt da nur mit dem Kopf !!!!
mfg
 
Noch eine Frage:
wie sieht es eigentlich mit dem Schutz der Leitung nach VDE 0100-520:2003-06 aus ?? Da hat mich jemand daraufhingewiesen, nur kenn ich mich damit nicht aus !
mfg
 
Was sagt denn der Anlagenbetreiber, also vermutlich der Vorstand des Vereins, zu deinen Bedenken bezüglich des mechanischen Schutzes des verlegten Kabels? Und die anderen Parteien?

Wir könnten auf Normen rumreiten wie wir wollen - als Anlagenbetreiber darf man durchaus auch eine Ausführung verlangen, die nicht den Normen entspricht - die Verantwortung hat letztendlich der Betreiber, dass seine Anlage sicher zu betreiben ist.

Dir als Beobachter bliebe, abgesehen vom Gespräch mit dem Betreiber, auch keine andere Möglichkeit als den sicheren Betrieb gegenüber dem EVU anzuzweifeln mit der möglichen Konsequenz, dass diese eine Nachbesserung fordern oder die Versorgung still legen. Ob das so wirklich im Interesse der Parteien ist, zu deren Lasten die Kosten ja letztendlich liegen durch das umlegen durch den Verein auf die Pächter?

Grundsätztlich darf man ein Erdkabel durchaus oberirdisch verlegen. Man darf auch behaupten unter der Hecke wird kein Rasen gemäht, da liegt es sicher. Man darf wesentlich mehr als du vermutest. Allerdings sollte man es aus verschiedenen Gründen nicht so machen - eine geschützte und stärker dimensioniertere Anlage hat eine längere zu erwartende Lebensdauer und sichert eine komfortablere und ggf. überhaupt erst sichere Nutzung von Elektrizität, was es auf die Lebensdauer i.d.R. günstiger macht es gleich richtig auszuführen - aber jetzt liegt der Mist schon und jedes ändern sind wieder Kosten - Kosten, die mehrere Leute zu tragen haben und evtl. nicht bereit sind nur um 20W Licht in der Laube anzuwerfen am Abend ...
 
@ T.Paul

Hier ist alles unklar ...
Hier legt ein E-Ingenieur für den Verein für ca. 3000.- Eur pauschal die Stromversorgung ! Was und wie er verlegt, weiß niemand.
Ist es nicht üblich, daß so eine "Anlage" von einem Fachmann abgenommen werden muß ? Der Vorstand des Vereins kann das doch nicht beurteilen, muß aber dann Haftung übernehmen, wenn wass passiert ist !?

Als ich in meiner Hütte die Stromversorgung selbst gelegt habe, mußte sie auch durch einen Elektromeister abgenommen werden !

Auch geht es nicht nur um "Licht in der Laube" ! Hier sind auch Kochplatten, Elektrogrills etc. installiert auch auch Häcksler oder Rasenmäher werden hier über 20-30m Verl.-Leitung angeschlossen !
Da können schon mal so 2-3kW im Garten zusammenkommen !

Es geht hier nicht um die Kosten, sondern um eine nach VDE etc. sicher gebaute, ordnungsgemäße Anlage !

Da braucht nur ein Pächterwechsel stattzufinden, der dann diese Installationsweise reklamiert, was dann ?!

Aus bestimmten Gründen können wir das nur reklamieren, wenn sicher ist, daß so eine Installation nicht rechtmäßig ist.

mfg
 
Dazu musst du aber unterscheiden, was rechtmäßig und was dem Stand der Technik und was den Normen entsprechend bedeutet - das sind nämlich 3 Paar Schuh :)

Und ein Elektro-Ingenieur ist eine Fachkraft, die das beurteilen und "abnehmen" können sollte, auch wenn Ingenieure so etwas i.d.R. eher theoretisch und nicht praktisch tun - Wissen, das da was falsch ist sollte er ... Der Ing steht über dem Meister ...

Seis drum, was du bisher geschildert hast ist weder Normgerecht noch Stand der Technik. Es dürfte auszuschliessen sein, dass man mit noch so einem schön gerechneten Gleichzeitigkeitsfaktor bei solchen Lasten eine akzeptablen Spannungsfall hinbekommt, auch die Abschaltbedingungen sind problematisch bei 4mm² - es sei denn das Ding ist mit 6 oder 10A abgesichert, was natürlich aufgrund der geringen Leistung Unfug wäre ... Und das eine Leitung oder ein kabel vor bekannten Gefahren geschützt zu werden hat ist schon aus Gründen der Logik indiskutabel klar.

Aber das ist alles Spekulativ - so wirklich konkrete Aussagen zum Querschnitt hast du nicht geliefert - Fotos wären noch ganz praktisch, manches hört sich dramatischer an, als es womöglich ist ...
 
Hallo,
irgendwie verstehe ich die Welt nicht mehr ...
Ich war viele Jahre bei einem EVO in leitender Position tätig (IT, Prozessrechentechnik). Da habe ich mitbekommen wie Kabel verlegt werden mussten. Nix einfach aufgraben, reinlegen und zuschütten und erst garnicht durfte so ein Kabel einfach "rumliegen", für jedermann öffentlich zugängig !!!

Doch vielleicht sagen Bilder mehr, bin mal gespannt ...
Kabel (lt. Rechnung) 5x4 mm2

Leider sind nur wenige Meter außerhalb der Anlage öffentlich sichtbar, der Rest ist Privatbesitz der Anlieger.


man beachte den Stacheldraht am Kabel
http://s1.postimage.org/2tkr93s3o/kab1.jpg


da braucht nur jemand mal draufhauen ... (Kinder)
http://s1.postimage.org/2tkxv962s/kab3.jpg


über Stock und Stein ...
http://s1.postimage.org/2tkzisikk/kab4.jpg


an baufälligen Mauern mit Steinkanten ...
http://s1.postimage.org/2tl16bv2c/kab5.jpg


An vielen Metallteilen anliegend ....
http://s1.postimage.org/2tl64xwjo/kab6.jpg

http://s1.postimage.org/2tl7sh91g/kab7.jpg

halt mal so durchs Gestrüpp ...
http://s1.postimage.org/2tl9g0lj8/kab8.jpg


Luftbild Anlage:

Punkt= Verteiler
rot = 5x4 mm2
Pfeile = Bilder

http://s1.postimage.org/2tossebk4/had.jpg
 
Und jetzt willst du wissen, gegen welche Normen es verstößt? Gegen so ziemlich alle die es so gibt ... Bis auf die Tatsache, dass es sich offenbar um Erdkabel handelt und eine vernünftige Gießharzmuffe Verwendung fand ist so ziemlich alles falsch.
 
Erst nochmal mal Danke an ALLE für die Hinweise etc.
Doch die Sache ist folgende:

Zur Information:

Der "Installateur" ist Sicherheitsingenieur des betreffenden EVUs .......
Die Genehmigung der Elektroversorgung wurde ihm erteilt.

Die anfänglichen Bedenken des Vorstandes der Gartenanlage wurden vom EVU nicht anerkannt, da "ihr" Sicherheitsingenieur schon weiß wie man das zu machen hat.

Der Eigentümer der Gartenanlage (Stadt) ist auch Eigentümer des EVUs !

Unser Verein hat die Anlage als Generallpächter eigenverantwortlich zu führen und an Vereinsmitglieder weiter zu verpachten und zu verwalten.

Mehr will/muss ich wohl nicht dazu sagen !

Bevor man da was reklamiert, muss man schon "harte" Fakten besitzen !!!


Der Übergabepunkt ist ein Strassenverteilerkasten mit 2x 3x35A mit Stromzähler und war vorher schon in der Anlage vorhanden. Von ihm aus wurden die Gärten mit Verlängerungskabeln bei temporären (max. tageweise) Bedarf mit Strom versorgt. Eine höhere Absicherung ist evtl. vorgesehen !

Im Moment bezieht, zwecks der Kosten, nicht jeder Garten Strom, aber das kann sich ja jederzeit ändern. Geplant und genehmigt ist die Stromversorgung für jeden Garten.

Die Installation wird von ihm selbst mit ein paar Helfern durchgeführt, ist noch in Arbeit, aber einige Gärten haben schon Strom in Gebrauch. Das Material wurde größtenteils vom Verein schon bezahlt.

In den Hütten befindet sich ein Kleinverteilerkasten mit LS 16A, Fi-Schalter und elektronischem Zähler (digital). Weiter nichts ... ( lt. Rechnug) ! Eine weitere Absicherung vom Stamm ist nicht vorhanden !

Da die Gärten verpachtet sind, kann ohne eine stichhaltige Begründung der Zugang zu den Gärten bzw. Hütten nicht erzwungen werden, um genauere Fakten zu ermitteln. Da wird man sicher noch so einiges vorfinden ......

Die Bilder sind an öffentlich zugänglichen Stellen am Außenzaun der Anlage entstanden. Am größten Teil des Außenzaunes grenzen private Grundstücke an.

Das zur derzeitigen Situation !


So, was kann man nun dagegen unternehmen, ohne eine riesige Lawine loszutreten, wenn man keine handfesten "Beweise" vorlegen kann !?!?!?

mfg
 
Wo steht denn im Auftrag, dass eine Normgerechte Installation zu erfolgen hat? Wenn es SO angeboten wurde, und SO errichtet wird, weil der Auftrag erteilt wurde ist der Auftraggeber selber Schuld und kann daran NICHTS beanstanden und sei es noch so Normwidrig ... Die Auftragsvergabe muss schon so erfolgt sein, dass eine entsprechende Ausführung zu erwarten war ...

Das mag sich für Dich lächerlich anhören, aber rechtlich kann man da auch einfach die Drähte lose hinlegen, n bischen die Augen verdrehen und sagen das war so abgesprochen - Wenn es das war ist es richtig und der Auftraggeber, als verantwortlicher Betreiber, ist für dadurch entstehende Schäden verantwortlich...

Du kannst keine Fakten schaffen, die nicht da sind und den Wortlaut des Vertrages sehe ich hier nirgends ... Du?
 
@ T.Paul

Es gibt keinerlei schriftliches Angebot und auch keinen Auftrag. Der "Installateur" hat die Stromversorgung mit Preisangabe in einer Hauptversammlung vorgeschlagen und nun durchgeführt.
Er hat dabei versichert, daß er für eine ordnungsgemäße Ausführung gerade steht. Das wars.

Es geht auch nicht darum, ihn für was haftbar zu machen etc.

Es geht darum ob der Verein so eine Anlage ohne Gefahr betreiben kann. Wir sind letztendlich den Pächtern gegenüber verantwortlich !

Trotzdem verstehe ich deine letzte Aussage nicht ganz. Es kann doch nicht sein, daß ich nach dem Zähler des EVUs machen kann was ich will in meiner Wohnung ?!?!

mfg
 
Was auch immer diese Aussage bedeutet - das ist sowas wie ein Freibrief für "ich mach wie ich es für richtig halte" - und das Resultat habt ihr nun ... ich könnt jetzt was von Gutgläubig oder so anfangen, aber das bringt nix.

Und ja, du kannst hinter dem Zähler gewissermaßen treiben was du willst bis auf die Einschränkungen der TAB, gegen die zu verstoßen Dich deinen Anschluss an das Niederspannungsnetz kosten kann, wenn das EVU davon Wind bekommt kannst du auch so lange Kurzschlüsse produzieren bis die Leitung abfackelt. Das ist egal. Was nicht egal ist, ist hinterher die Schuldfrage, wenn etwas passiert ist.

Ein Installateur der sich an alle Normen hält kann damit pauschal aussagen "Meine Anlage ist sicher". Und solange keiner dagegen hält, dass besseren Wissens ein Fehler gemacht wurde hat er damit seine Schuld erfolgreich bestritten. Das ist der kurze Fall. Jedesmal wenn man von der Norm abweicht muss man im Schadenfall darlegen können, dass die angewandte Methode gleichwertig oder besser war als die Norm.

Das bedeutet:

Ohne Schaden kein Anspruch.
Bei Schaden: Erklärungsbedarf.

Aber: Der Betreiber ist zuerst für die Sicherheit seiner Anlage verantwortlich. Erst wenn er beweisen kann einen Teil dieser Verantwortung abgegeben zu haben an eine Fachkraft, die bescheinigt hat, dass die Anlage/der Anlagenteil dem Stand der Technik entsprechend installiert wurde und dies nachweislich nicht geschehen ist und dies die Ursache für den Schaden ist, kann man die Verantwortung weiterreichen. Und das versuch mal ohne Schriftstück ...

Wenn also der Betreiber davon Kenntnis hat, dass die Anlage eine potentielle Gefahr darstellt, hat er zu handeln oder es auszusitzen und am Ende zu verantworten. Und wenn euer Ing sagt "Klar, aber das kostet mehr" - dann ist das so, weil ja überhaupt keine wirkliche Vereinbarung getroffen wurde, konnte er ja auch gegen nichts verstoßen ...

Und um Gefahren, wie du sie aufgeführt hast, zu erkennen ist es nicht notwendig mit Normen um sich zu werfen, deren Inhalt man nur Gerüchteweise kennt oder gar nur halb versteht. Die Begründung des gesunden Menschenverstandes, dass das Kabel mechanisch geschützt zu werden hat und der Querschnitt auffällig gering ausfällt muss ausreichen um eine Nachbesserung fordern zu können bzw. kompetent beraten zu werden.

Letztendlich ist es aber auch euer Bier von wem ihr es installieren lasst, man darf sich auch Angebote von anderen Firmen einholen und hätte dann evtl. über den massiven Preisunterschied stolpern können ...

Ich kenne ja nicht die genaue Situation vor Ort, aber da doch ein langer Graben in offenbar "wildem" Gebiet zu erstellen sind um eine Erdverlegung zu ermöglichen und bei der Strecke auch ein nicht unwesentlicher Anteil Kupfer zusammenkommt, würden mich Gesamtkosten im Bereich 7000-9000 € nicht gewundert ohne Ausbesserung der Schäden durch den Bagger-Einsatz allein für die Hauptleitung - zzgl. der Stichleitungen und Installation in den Lauben ... je nach Aufwand würde ich die Kosten pro Parzelle auf weitere 300-500€ schätzen.

Auch wenn die Gegebenheiten unbekannt sind und das daher alles nur eine sehr grobe Schätzung ist - für 3000€ hätten wir kaum das benötigte Material im Einkauf zusammen bekommen um ein Kabel mit vernünftigem Querschnitt und Verteilerkästen für 20 Lauben zu installieren ... 120m NYY-J 5*16mm² kostet allein etwa 1000€ ... So ein 5x4 ist da mit 280€ natürlich geradezu billig gegen ...
 
@ T.Paul

Danke für deine klaren Worte.

Dieser "Ing." hat seine Mitgliedschaft im Verein gekündigt, führt die Installation aber fertig aus. Des Weiteren befinden sich Teile der Anlage bereits in Betrieb.

D.h. der Verein haftet bereits für diese Installation. Die Pächter sind in dem Glauben das so alles richtig ist.

Es liegen keinerlei Planungen, Schaltpläne, Berechnungen etc. für die Anlage vor.

Wir sind ein neuer Vorstand, der dies nicht in die Wege geleitet hat !

Was können wir als Laien denn nun unternehmen um die Sache mal überprüfen zu lassen ? Das EVU fällt aus bekannten Gründen aus ... ! Und teure Gutachter kann sich der Verein nicht leisten, zumal der Zugang zu den Gärten und Hütten nicht so ohne weiteres zu erzwingen ist.

Kann man evtl. die Gewerbeaufsicht einschalten ?

Wir als Laien wissen uns da keinen Rat mehr.

mfg
 
Ich verstehe an eurer Situation vieles nicht bzw. fürchte um den Stand des Vereins ...

1.) Warum muss man eine Begehung erzwingen als Vereins-Vorstand? Wenn bei uns der Vorstand am Gartentor steht wird er auf nen Kaffee eingeladen ... !? Was sind das denn für Zustände?

2.) Wenn der Verein keine 50-200€ hat um sich mal ein Angebot erstellen zu lassen von einem Installations-Unternehmen, über die notwendigen Arbeiten um das instand respektive neu zu machen, wie wollt ihr dann die notwendigen Arbeiten ausführen im Werte einiger Tausender ... ? Für ne grobe Einschätzung und ein paar nette Worte wollen E.-Meister oft auch nicht mehr als ne Tassee Kaffee und aufgeschlossene Gesprächspartner...

Wo issen euer Verein?
 
Hallo hehu,

hehu2010 schrieb:
Was können wir als Laien denn nun unternehmen um die Sache mal überprüfen zu lassen ?

Da gibt es eigentlich nichts zu überprüfen. Die Mängel sind offensichtlich, das wurde ja hier wie im Nachbarforum schon mehrfach gesagt.

hehu2010 schrieb:
Kann man evtl. die Gewerbeaufsicht einschalten ?

Ich gehe davon, dass die sich nicht zuständig fühlen wird, da es hier dem Anschein nach gar nicht um eine gewerbliche Tätigkeit geht, sonder um ein Problem zwischen Vereinsmitgliedern im Innenverhältnis. So wie ich es verstanden habe, hat sich Euer "Sicherheitsingenieur" als Vereinsmitglied und Privatperson angeboten, die Installation gegen eine Aufwandsentschädigung selbst durchzuführen, um dem Verein Kosten zu ersparen. Wenn er bei den Stadtwerken angestellt ist, hat er sicherlich auch kein eigenes Gewerbe, zumal er als Ingenieur Angehöriger eines freien Berufes ist und auch ohne Gewerbe selbständig tätig werden dürfte. Wenn man jemand einschalten will, dann eher die zuständige Ingenieurskammer. Wenn Ihr Glück habt, findet Ihr dort jemand der Bereitschaft und Geschick hat, zwischen den Fronten zu vermitteln. Aber ich bezweifle ehrlich gesagt, dass das was bringt.

Wäre ich im Vorstand, würde ich die Installation sofort außer Betrieb setzen, dem Ex-Vereinsmitglied Bescheid geben, dass man seine Dienste nicht mehr benötigt, und einen Handwerksbetrieb mit einer Neuinstallation beauftragen. Dabei sollte man gemeinsam vorab die Grundzüge des Projekts klären und im Auftrag schriftlich fixieren (Anschlussleistung, Leitungsquerschnitte, Verlegung unter der Erde oder in der Luft, Fertigstellungstermin, etc.). Das wird dann zwar etwas teurer, aber Du und Deine Vorstandskollegen steht dafür nicht ständig mit einem Bein im Knast...

Schöne Grüße,
Bernd
 
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Thema: Stromversorgung Kleingartenanlage
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