Stromzähler Messfehler 613%!!!!!

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edge76

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hallo,


ich bin neu hier im forum.mein name ist andreas,34 jahre alt.
#
meine frage bezieht soich auf die ferris stromzähler.
wir haben so einen verbaut in unserer mietswohnung, irgentwann hab ich festgestellt das das ding nicht richtig zählt. daraufhin habe ich eine überprüfung beantragt, das zuständige eichamt hat einen messfehler von 613% festgestellt.....!!

jetzt haben wir eine abrechnung der rwe bekommen,in der eine nachzahlung von ca. 5000€ verlangt wird.
wir sind ein zwei personen haushalt und hatten vorher nie mehr als 2800kwh.

jetzt meine frage:

wie bringe ich meinen angeblichen verbrauch von ca 24422 kwh, den messfehler von 613% und die nachzahlung von 5000€ unter einen hut?


24422 durch 613 oder wie??


warte gespannt auf eure antworten....


gruss andreas
 
Hallo und willkommen hier im Forum,

du solltest das mit dem Eichamt klären, was zu machen ist und die RWE das Messprotokoll vorlegen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass du die 5000 € nachzahlen musst, da du es ja schriftlich vom Eichamt hast, das dein Zähler defekt ist.

Übrigens, es ist ein Ferraries Zähler den du hast.

Hoffe Dir etwas geholfen zu haben.

Gruß
Marcel
 
hi marcel,

nein ,ich denke auch nicht das ich die knapp 5000 zahlen muss. ist aber natürlich immer erstmal nen schock.

mal sehen. meinst du beim eichamt bekomme ich auskunft?

ich werde es erstmal montag bei der verbraucherzentrale versuchen. die haben ja auch energieberater...
 
Ja, Beratung ist immer gut. Aber bleib freundlich, denn wie es in den Wald hineinschschallt, so ...
Mit der Strategie bin ich fast immer gut gefahren. Genau genommen hast Du die besseren Argumente - Also ruhig bleiben!
Die harten Bandagen kann man immer noch anlegen!

Viele Grüsse,

Uli
 
Glau ich Dir, will auch nicht so einen Brief bekommen, wo ich so eine unmenge nachzahlen muss. Mit der Verbraucherzentrale ist es auch ein guter Anfang. Wundert mich nur, dass die Leute vom Eichamt dir nichts schon gesagt haben, als sie gemessen haben, schließlich handeln die als gesetzliches Kontrollorgan.

Gruß
Marcel
 
Ich habe auch gerade so einen fall

3 Personen / berufstätig 8h ausser haus

vorher max. 4800, nach Zählerwechsel 6500- 6800kw/h

Wir hatten den Zähler zum eichamt gebracht und die haben den Besitzer des hauses eingeladen und den test mit ihm anschaulich vorgeführt und er hat auch das Ergebnis erhalten sowie die EVU.
Leider war hier der zähler i.o.
 
Ein paar Dinge sind mal klar das Eichamt hat festgestelt das dein Zähler am Tag ihrer Messung eine Abweichung hatte.
Der Zähler hat zum Zeitpunkt der Messung wohl viel zu wenig gemessen.

Dein Energieversorger hat wohl aufgrund dieser Messung dann eine Nachberechnung für einen längeren Zeitraum angestellt.

Das Problem dabei ist bloss das niemand wirklich sagen kann wann der Zähler tatsächlich welche Abweichung hatte ,die Messung vom Eichamt ist ja nur eine Moment Aufnahme vom Zustand als die dagewesen sind.

Wenn die Abweichung einen Tag bevor das Eichamt gekommen ist das erste mal aufgetreten währe ,dann währe die Nachzahlung absolut nicht gerecht fertigt.
Wenn der Zähler diese Abweichung wirklich die kompletten letzten 3 Jahre in der höhe hatte dann währe die höhe der Nachzahlung berechtigt.

Ich denke das der Fehler das Zählers über einen längeren Zeitraum langsam entstand.
Vielleicht lassen sogar immer geringer werdende Verbräuche in den letzten Jahren einen Rückschluss zu wann es anfing ,geht natürlich nur wenn sich am eigenen Verhalten und an den Verbrauchern nicht viel verändert hat.

Das vorgehen des EVUs in deinem Fall halte ich für nicht gerechtfertigt.
Ob das ganze rein Rechtlich so durchführbar ist kann ich leider nicht beurteilen.

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Das folgende ist mal eine kleine Rechnung ,die so nur Theorie ist ,ein paar Fakten sind unklar oder nicht ganz belegt.
Ich glaube das ich da nicht so ganz falsch liege.
Wenn ich einen Fehler in meinen Gedanken habe dann schreit einfach.

Irgend was stimmt da mit deinen Prozenten nicht ,eine Abweichung von 613% kann es doch gar nicht geben.
Mehr als 100% Abweichung kann es rein Rechnerisch nicht geben.

Habe mal mit 61,3% etwas herum gerechnet.
Und habe 2800kwh als Jahresverbrauch angenommen der gemessen und bezahlt wurde ,deine Aussage war das etwa soviel vorher abgerechnet wurde.
Ist deshalb beim gesamt Ergebnis auch nur nahe dran weil halt nicht mit den wirklich abgerechneten Verbrauchswerten gerechnet wurde.

Wenn dein Zähler die 61,3% zu wenig gemessen hätte dann währe dein Verbrauch nicht 2800kwh gewesen.
Sondern um 61,3% höher, währen 7235kwh pro Jahr mehr und insgesamt pro Jahr 10035kwh.

Wenn ich jetzt die Angeblich zuwenig berechnete gesamt Leistung 24422kwh nehme und durch den Wert(7235kwh) teile der dir in einem Jahr theoretisch zuwenig berechnet wurde.
Dann komme ich zu dem Ergebnis das deine Nachzahlung etwa für die letzten 3 Jahre berechnet wurde.

:roll:
 
ich denke schon das es messfehler >100% geben kann.

laut eichamtbefund ist ein messfehler von 613,46% gemessen worden.....

und weshalb bist du der annahme das er zuwenig gemessen hat???


24422 ist wohl eher ein bisschern mehr denke ich..

nun ja..es artet ein bisschen in spekulationen aus. ich werde mal berichten was am montag die verbraucherzentrale gesagt hat
 
selbstverständlich kann es eine Abweichung von über 100% geben, warum denn nicht? Der Zähler kann ja über 6x soviel gezählt haben als tatsächlich verbraucht wurde! Er kann genausogut 10x soviel zählen...
 
Das sehe ich denn aber auch so wie @ZeroM,
nämlich dass 100% nicht das Höchste sein kann.
Nehmen wir den oben angegebenen "Normalverbrauch" von @edge76 ,
also 2800kWh und rechnen im simplen Dreisatz die Prozente für die gezählten 24422kWh,
dann sind es sogar 872% mehr.
Wie er das allerdings unter "einen Hut" bekommt, weiß ich auch nicht.
Wenn ich es amtlich habe, dass mein Zähler so eine dolle Fehlanzeige hat,
dann ist das doch wohl auch ein amtlicher Grund zum Zählerwechsel.
Frage: Wer hat da was verpasst?
Und @Mücke hat sich zwar auch viel Mühe gegeben, aber doch eigentlich an der Sache vorbei diskutiert,
denn von Anfang an war doch das Problem, dass der Zähler eben zu viel zählt und anzeigt, nicht umgekehrt.-
 
Es hätte mich ja nun wirklich interessiert,
wie die Sache mit den Fehlern beim Zählen des Verbrauches ausgegangen ist,
ab davon, ob man nun 100% als Max. ansetzt,
@edge 76 hatte ja eigentlich auch versprochen,
hier den Ausgang des Problems darzustellen.
Aber vielleicht ist er noch nicht so weit, oder er hats vergessen.- :?:
 
Für mich ist die Angelegenheit eigentlich relativ klar:
Es wurde festgestellt dass der Zähler massiv falsch zählt und es ist unbekannt seit wann dies der Fall ist. Folglich ist die Zählung nicht verwertbar und zwar gar nicht nicht um 20% nicht um 600%. Um ein Abrechnung zu erstellen können hier nur gesicherte Verbräuche aus Vorjahren herangezogen werden und selbst die würde ich noch mit Abschlägen annehmen
z.B. Verbrauch 2004-2006 abzüglich 20% da du ja versuchst immer weniger Energie zu verbrauchen :wink:
Alles andere wird sich im laufe eines eventuellen Streitverfahrens vom Energieversorgen nicht durchsetzen lassen, ich denke auch nicht dass der Energieversorger hier im Falle eines Falles einen großen Aufstand machen wird da ihm die Fakten und Verläufe solcher Verfahren klar sind !

NUR MUT !
 
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Thema: Stromzähler Messfehler 613%!!!!!
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