Terassenbeleuchtung

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sangiorgim

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Hallo habe eine Frage!

Ich möchte gerne eine Beleuchtung auf der Terasse
anbringen, habe dort nur eine Steckdose zur Verfügung
also keine Abzweigdose,kann ich nicht von der Steckdose zum Lichtschalter und von dort aus zur Lampe ?
 
Das sollte so möglich sein.

Nur beachten:

Falls es eine Mietwohnung ist, muss das vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden.

Kommen in der Steckdose nur 2 Adern an, kann es sein, das der Bestandsschutz durch die Arbeiten erlischt. In dem Fall müsste auf 3 Adern nachgerüstet werden.

Ist noch kein FI für diese Steckdose vorhanden, muss dieser auch mit nachgerüstet werden.

Durch Arbeiten an der Elektrik geht die Veratnwortung komplett auf dich über!
 
frage: ist es nicht so das der bestandschutz noch weiter gild und erst ab neu installation mit RCD (Fi) gearbeitet werden muss??
Und ab der neu installation erst mit L N PE gearbeitet werden muss??
 
wolli1982 schrieb:
frage: ist es nicht so das der bestandschutz noch weiter gild und erst ab neu installation mit RCD (Fi) gearbeitet werden muss??
Und ab der neu installation erst mit L N PE gearbeitet werden muss??

Das ist ein Gerücht, das allerdings nicht auszurotten ist. Theoretisch gibt es Bestandsschutz, solange man nichts anfaßt, aber das Problem ist, daß der Betreiber einer Anlage in der Pflicht ist (VDE 0100 Teil 610, regelmäßige Überprüfung usw.), und gerade bei Mietobjekten ist dann der Vermieter in der Haftung, wenn die Elektrik noch klassische Nullung hat (also vor 1973 errichtet wurde). Faktisch gibt es also den Bestandsschutz nicht mehr.



Gruß
 
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Thema: Terassenbeleuchtung

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