Tiefgarage Entrauchung- TÜV bemängelt

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In der Tiefgarage sind 2 Entrauchungsventilatoren installiert. Beide Ventilatoren sind polumschaltbar und laufen zur Belüftung in Stufe 1 und zur Entrauchung in Stufe 2.

Bei der Abnahme durch den TÜV wurde bemängelt, dass bei der Entrauchung keine Überstrom- und Kurzschlussorgane eingesetzt werden dürfen.

Ist diese Aussage richtig?
 
keine ahnung, aber denke mal das schon was ausschalten soll bevor es zu brennen anfängt. habe sowas bis jetzt noch nie gehört.

mfg
 
Diese forderung ist mir auch neu und für mich völlig unverständlich:

Wenn ein Fehler vorliegt der eben diese Schutzorgane auslösen lässt, würde die Anlage sowieso nicht mehr ordnungsgemäß(wahrscheinlich garnicht) ihren Dienst verrichten. Auf einen Motorschutz kann allerdings m.E. wirklich verzichtet werden, der Kurzschluß/Überlastschutz der Leitung ist unter normalen umständen wohl unabdingbar.
 
Danke ego 1 für deine Antwort!

Unser Meister meinte das genau so wie du, das der Kurzschlussschutz eingehalten werden muss!

Nochmal vielen Dank!
 
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Thema: Tiefgarage Entrauchung- TÜV bemängelt
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