Treppenhauslicht kurioses Problem

Diskutiere Treppenhauslicht kurioses Problem im Forum Licht & Beleuchtung im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Also, ich versuche mal das Problem möglichst genau zu beschreiben. Mehrfamilienhaus mit vier Etagen, auf jedem Treppenabsatz ein Taster und eine...
Ah, geprägte Freiheit also doch im monetären Sinn. Keine Bange, da bin ich gut aufgestellt. Konnte das hier im Elektrik-Forum zunächst nicht einordnen.

Ich überlege mir nur vorher, ob es für mich besser ist meine Zeit und mein Können einzusetzen, oder es den Profis zu überlassen. Daran sehe ich nichts Falsches. Die Zeiten, wo Mutti zum Leuchtmittelwechseln 100 Mark an den Hiwi des Elektrikers gezahlt hat, sind halt vorbei.

Ich mache auch den Fliesenpiegel in der Küche selber, aber beim Bad mit hundert Winkeln, Gefälle und Abdichtungen lasse ich doch lieber den Profi ran. Ich beschäftige keine Schwarzarbeiter, sondern wäge einfach nur ab, was ist es mir wert? Eigene Freizeit (und Stress), oder Geld. HUHU, ich bin keine Gefahr für das Handwerk, ich bin nur nicht ganz unselbstständig.

Ich habe zwischenzeitlich mal ein paar Deiner anderen Stränge angesehen und komme zu dem Schluss, dass Du entweder ein Forentroll bist, oder ein mit napoleontonischem Minderwertigkeitskomplex geprägter Überlegenheitsforist, der sich gerne an "Minderwertigen" abarbeitet.

Obige Aussage ist natürlich gendergerecht zu lesen.

Ich glaube, von Dir brauche ich keine Antworten mehr.
 
Was ist bei Dir hilfreich, wo der Fehler "vermutlich" ist, habe ich Dir schon von der Ferne "nahegelegt" bzw. wo man dann danach suchen muss, aber im Beitrag #41 Absatz 2 liest man bereits bei Dir dass es nach Möglichkeit nur um das "Nichtbezahlenmüssen" eines Handwerkers geht.

Mit nur ein paar Fragen u. Antworten übers i-net lernt man leider nicht den Beruf eines versierten Elektro-Technikers.

Egal was Du sonst kannst, Schuster bleib bitte bei Deinen Leisten, mehr fällt mir für solche Leute leider nicht ein.
 
@kurtisane
Der "vermutliche" Fehler ist aber nicht logisch begründbar. Taster vier ist direkt über zwei Kabel mit Taster drei verbunden. Bei einem Kabelbruch in diesem Zwischenbereich würde Taster vier doch gar nicht funktionieren, tut er aber. Nur nicht mit dem vorgesehenem Effekt.

Ich habe es bereits dargelegt, es geht mir nicht darum ein paar € zu sparen (und damit den "bösen" Handwerkern ihr Salär vorzuenthalten), ich lebe nicht im Schwabenländle und würde eh nur anteilig 20-40 € bereits abgedrückter Einzahlung beisteuern müssen, da es sich um eine WEG handelt und die Kosten aus der vorhandenen Instandhaltungsrücklage beglichen würden. Siehe es als persönlichen Ergeiz, Dinge des täglichen Lebens zu verstehen und zu tun, die über mein Fachgebiet hinausgehen (dieses hat übrigens nichts mit Singen und Klatschen zu tun).

Ich hoffe übrigens, dass das Abendbrot bei Dir täglich von einem Koch zubereitet wird, der Staubsauger von zumindest einer Putzhilfe bedient, die Hecke vom Landschaftsgärtner gepflegt und die Fenster von einer meisterhaften Gebäudereinigerfachkraft verschliert wird. Oder sparst Du Dir da etwa die Kohle?

Über Standesdünkel sollten wir doch mittlerweile hinweg sein.
 
Ihr kommt ohne eine Prüfung der durchgängigkeit trotzdem nicht weiter. Ich vermute, dass es sich um LED Beleuchtung oder eine Form der ESL handelt, deren geringer Strom- respektive spannungsbedarf durch die Reihenschaltung der lampen im dritten und vierten Stock während des drückens auf den Taster im vierten Stock und damit aufbauen eines spannungsteilers zwischen Klemme 4, Leuchte 4. OG, Leuchte 3.OG und N zusammengetragen wird.
 
Was kann Dir passieren wenn Dein Essen nicht von einer Fachkraft zubereitet wird? Nicht viel, es schmeckt dann vielleicht nicht.

Anders wird es aber wenn Du auf Kugelfisch stehst,...

Bei elektrischen Anlagen sind die Gefahren vielfältig und bestehen nicht nur aus der Gefahr des Stromschlages.
Die Brandgefahr ist eine wesentlich größere Gefahr, die auch häufiger auftritt.
 
Jährlich 420.000 Tote durch Lebensmittelvergiftung sind nichts? (Zugegebermaßen unter Einbeziehung von Fachkräften und Industrie). Meine Omma wusste noch, was man wie essen, lagern und zubereiten kann. Da ist es mir nie oben und unten gleichzeitig herausgekommen. Habe viel von ihr gelernt und auch in anderen Bereichen von anderen Menschen mit Fachverstand.

Generell gilt: Kenne deine Grenzen!

Ich glaube, das bekomme ich ganz gut geregelt.

PS: Kugelfisch wird geschmacklich überbewertet.
 
@kurtisane
da es sich um eine WEG handelt und die Kosten aus der vorhandenen Instandhaltungsrücklage beglichen würden.
Dazu sage ich dir mal was als Verwaltungsbeirat einer größeren WEG.
Diese Kosten werden nicht aus der Instandhaltungsrücklage geglichen sondern den kalkulierten Kosten die im Wirtschaftsplan angegeben werden und das ist ein kleiner Unterschied. Und In der jährlichen Eigentümerversammlung stimmt ihr ja darüber auch ab.
Treppenhaus, das ist Gemeinschaftseigentum, und was du dich nun darüber als Miteigentümer darum kümmerst und da selber beigehst, ist mir jedenfalls schon mal schleierhaft.
Oder bist du als EFK. (die du garantiert nicht bist) befugt an den Gemeinschaftsanlagen herum zu basteln?
Also dann lasse lieber die Finger davon und lasse über die Hausverwaltung einen Elektriker kommen.
 
@Strippe-HH
Natürlich werden Kleinreparaturen aus der allgemeinen Instandhaltungsrücklage gezahlt. Dafür ist sie im Rahmen der Handlungsfähigkeit ja da. Lediglich größere (ggf. planbare) Maßnahmen werden vorweg in der WEG beschlossen oder akut abgestimmt, z.B. wegen notwendiger Sonderzahlungen.
Ich bin neben Teileigentümer und selbst Wohnsitzender auch berufener Eigentümerverwalter und versuche nur verantwortlich vorzugehen.
Wie gesagt, wenn es mit Hausmitteln nicht zu lösen ist, ordere ich die EFK meines Vertrauens. Aber da kein akuter Notfall besteht, versuche ich es halt erst mal so, nichts anderes steckt dahinter.

Zum Glück sind wir hier keine Bürokratenmonster...
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wenn in einem Mehrparteienhaus eine nicht mehr "Funktionierende Treppenhausbeleuchtung" kein Notfall ist, mir soll u. muss es recht sein, ich wohne dort ja nicht.

p.s.: Da wurde mal wieder der Bock zum Gärtner gemacht!
 
@kurtisane
Schön, dass du hier die örtliche und gemeinschaftliche Sachlage so gut bewerten kannst.

Die offene Anfeindung lasse ich mal so stehen, die fällt auf Dich selbst zurück und bestätigt nur meine Einschätzung von dir.

Die Treppenhauslichtschaltung funktioniert an sich ja, betroffen vom Ausfall Taster vier bin nur ich selber und meine Nachbarin, mit der ich schon gesprochen habe/in Kontakt bin.
Problematisch ist ja auch nur, dass bei dem Verlassen der obersten beiden Wohnungen kein Dauerlicht geschaltet werde kann, beim Betreten des Hauses werden ja die funktionierenden Taster betätigt.

Klar könnte jetzt jeder Querulant "Mimimi" schreihen und Amts- und Landgerichte belästigen, aber es tickt halt nicht jeder so, wie du.
 
Hallo TE!
Ich sage Dir das ganz offen u. ehrlich, Du bist mit der momentanen Situation völlig überfordert, angefangen hat das schon mal dass Du nicht wusstest welcher ELPA genau vorhanden ist, ständig von Schaltern geschrieben hast u. Dir nicht erklären kannst, warum es über 3 Etagen funzt u. die 4. Etage das nicht kann.
Ob Du mit Deiner Nachbarin bereits gesprochen hast ist mir egal, bzw. kann keiner hier wirklich kontrollieren.

Wenn Du den Fehler mangels Deiner eigenen Qualifikation, nicht selber repaieren kannst, musst eben einen Profi engagieren.
Und natürlich willst es jetzt noch über ein Forum versuchen, damit die Mitbewohner es nicht merken, welche Elektro-Niete da als "Hauschmeister" sein Unwesen treibt!
 
Aus persönlicher Erfahrung als Präsi in unserer Comunidad und ohne den TE persönlich angreifen zu wollen:
ich habe die Nase gestrichen voll von privaten Arbeitseinsätzen an Anlagen der Hausgemeinschaft, das Treppenhaus gehört eindeutig dazu.
Wir rufen nur noch Fachfirmen ( die Verwaltung ), um Defekte jeder Art zu beseitigen. Gibt feste Kostenvoranschläge, Garantie, keine Probleme mit der Hausversicherung und keine bösen Worte unter Miteigentümern.
bicho
 
@wertel80.
Ich frage mich nun in stillen, was du für eine Position als "Eigentümerverwalter" hast.
Im WEG taucht dieser Begriff jedenfalls nicht auf, eher doch Hausverwalter.
Und dieser hat die Aufgabe das Objekt zu betreuen, abzurechnen und wie gesagt in allen sonstigen Dingen zu verwalten.
Und ich sowie 4 weitere kontrollieren die Arbeit der Hausverwaltung in den Belangen der Wohnanlage und vertreten die Interessen der Miteigentümer als Beiräte.
Dazu kümmere ich mich auch als EFK um die Haustechnischen Angelegenheiten, und mache auch Kleinreparaturen an den elektrischen Gemeinschaftsanlagen, wo sich ein Einsatz unseres Hauselektrikers nicht lohnt, denn der hat immer viel zu tun und da bin ich schneller als der.

Aber auch davon mal abgesehen, ich bin auch ein weiterer Miteigentümer einer WEG mit 5 Einheiten und auch dort wird nach dem Wohneigentumsgesetz verfahren und das muss auch so sein egal wie groß das Objekt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Strippe-HH
Natürlich werden Kleinreparaturen aus der allgemeinen Instandhaltungsrücklage gezahlt. Dafür ist sie im Rahmen der Handlungsfähigkeit ja da. Lediglich größere (ggf. planbare) Maßnahmen werden vorweg in der WEG beschlossen oder akut abgestimmt, z.B. wegen notwendiger Sonderzahlungen.
Ich bin neben Teileigentümer und selbst Wohnsitzender auch berufener Eigentümerverwalter und versuche nur verantwortlich vorzugehen.
Wie gesagt, wenn es mit Hausmitteln nicht zu lösen ist, ordere ich die EFK meines Vertrauens. Aber da kein akuter Notfall besteht, versuche ich es halt erst mal so, nichts anderes steckt dahinter.

Zum Glück sind wir hier keine Bürokratenmonster...

Werter wertel. manche meinen durch " Hilfsbereitschaft " an Gemeinschaftseigentum der Hausgemeinschaft einen Gefallen zu erweisen.
Aus meiner Erfahrung heraus gibt es einige Probleme damit:
Wer zahlt die Folgekosten und haftet bei unsachgemässer Reparatur? Wer garantiert mir oder anderen Eigentümern eine neutrale Rechnungsstellung, wenn etwas berechnet wird? Wo bleibt die Einhaltung der Gesetze, bei denen ich als Präsi oder Verwalter drei Kostenvoranschläge einholen muss?
Welche Versicherung zahlt, wenn eine nichtautorisierte Person von der Leiter im Treppenhaus fällt, einen komplizierten Beckenbruch bekommt und ein Pflegefall wird?
Alles konstruiert? an den Haaren herbeigeholt?
Nee....Erfahrungen mein Lieber.....Erfahrungen in unserer Hauptwohnung hier in einer kleinen Einheit von 9 Wohnungen und in einer Anlage, in der wir drei Ferienwohnungen haben von 124 Einheiten. Das alles auf Tenerife, allerdings sind diese Gesetze die gleichen, wie in D.
bicho
 
Es gibt kein Gesetz, daß die Verwaltung dazu zwingt mehrere Angebote ein zu holen.
Wenn die Eigentümergemeinschaft immer nur Elektro Müller will, macht der das, je nach Beschluß der Gemeinschaft, auch ohne Angebot.
 
Es gibt kein Gesetz, daß die Verwaltung dazu zwingt mehrere Angebote ein zu holen.
Wenn die Eigentümergemeinschaft immer nur Elektro Müller will, macht der das, je nach Beschluß der Gemeinschaft, auch ohne Angebot.

Wenn für kleinere Repa-arbeiten mit einfacher Mehrheit Müller gewählt wurde, ist das richtig, bis durch einfache Mehrheit Schulze gewählt wird. Bei grösseren Projekten, Umbauten oder Renovierungen müssen aber drei Kostenvoranschläge vorliegen und dann wird abgestimmt, Man hat normalerweise auch ein Repalimit, das man für kleinere Reparaturen ausschöpfen kann, wird in D auch so sein.
bicho
 
Das ist alles eine Frage der Festlegungen durch die Gemeinschaft, z.B. per Beschluß oder Teilungserklärung.
Gesetzliche Vorgaben gibt es diesbezüglich nur für Behörden, Komunen etc. Die müssen leider alles Ausschreiben EU weit was dann zur Geldverschwendung durch Mängel und miese Qualität führt.
Zur Zeit wären ansonsten sehr viele WEGs handlungsunfähig, da es schwer genug ist überhaupt ein Angebot zu erhalten.
 
Das ist alles eine Frage der Festlegungen durch die Gemeinschaft, z.B. per Beschluß oder Teilungserklärung.
Gesetzliche Vorgaben gibt es diesbezüglich nur für Behörden, Komunen etc. Die müssen leider alles Ausschreiben EU weit was dann zur Geldverschwendung durch Mängel und miese Qualität führt.
Zur Zeit wären ansonsten sehr viele WEGs handlungsunfähig, da es schwer genug ist überhaupt ein Angebot zu erhalten.

In der Tat gibt es dann wohl schon erhebliche Unterschiede bei Haus- oder Wohnungseigentümergemeinschaften zwischen Spanien und D.
bicho
 
Thema: Treppenhauslicht kurioses Problem

Ähnliche Themen

B
Antworten
9
Aufrufe
744
bigdie
B
S
Antworten
4
Aufrufe
1.409
Octavian1977
O
M
Antworten
18
Aufrufe
1.756
Axel Schweiß
A
F
Antworten
11
Aufrufe
1.414
Octavian1977
O
Zurück
Oben