Treppenhauslicht Warnfunktion: gesetzlich vorgeschrieben?

Diskutiere Treppenhauslicht Warnfunktion: gesetzlich vorgeschrieben? im Forum Licht & Beleuchtung im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, es geht in meiner Frage um eine 2013 gebaute Eigentumswohnanlage. Die Treppenhausbeleuchtung im [fensterlosen] Treppenhaus wird via Tastern...
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Denki

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Hallo,
es geht in meiner Frage um eine 2013 gebaute Eigentumswohnanlage. Die Treppenhausbeleuchtung im [fensterlosen] Treppenhaus wird via Tastern und Zeitrelais / Treppenlichtautomat geschaltet. Es gibt keine Ausschaltvorwarnung. Die Treppenhausbeleuchtung blinkt oder dimmt nicht bevor sie ausgeht.
Man hat mich jetzt um meine Meinung gefragt.
Meines Wissens ist in der gültigen DIN 18015-2:2010-11 (Elektrische Anlagen in Wohngebäuden ...) eine Ausschaltvorwarnung vorgeschrieben. M.W. war das auch schon bei älteren Versionen dieser DIN seit ca. 1996 so.
Nun hat eine Norm allein nicht per se Rechtskraft, man kann aus einer Norm nicht automatisch einen Rechtsanspruch auf z. B. Nachrüstung ableiten.
Gibt es Eures Wissens weitere Vorschriften oder gesetzliche Vorgaben, die die DIN 18015-2 und die Ausschaltvorwarnung referenzieren und fordern?
Danke.
 
Die DIN 18015 ist eine Ausstattungsnorm.
Wenn diese nicht vertraglich vereinbart ist gilt sie auch nicht, selbst wenn es durchaus Sinn macht diese an zu wenden.

Die TAB verweist auf manche Stellen der 18015 aber nicht im Bezug auf Ausschaltvorwarnung.

Das Energiewirtschaftsgesetz und auch die Netzanschlußverordnung verlangt die Einhaltung der VDE Normen, nicht aber der DIN 18015.

Abgesehen davon ist es nicht sonderlich problematisch den Treppenhausautomaten gegen einen aus zu tauschen der das kann.
 
zensiert...werner_1
die VDE-Norm ist eine private Norm und kein Gesetz oder eine Verordnung kann die Einhaltung einer privaten Norm fordern, aber die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik. Wäre eine VDE-Norm bindend dann müsste die, wie bei unseren Nachbarn die ÖVN, frei und unentgeltlich zugänglich sein!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die einzige Verordnung ist, dass die Taster beleuchtet sein müssen, die Ausschaltvorwarnung ist ein "Zuckerl" von neueren Automaten, die es früher leider noch nicht gab, aber "keine Pflicht"!
 
Die einzige Verordnung ist, dass die Taster beleuchtet sein müssen, die Ausschaltvorwarnung ist ein "Zuckerl" von neueren Automaten, die es früher leider noch nicht gab, aber "keine Pflicht"!
Woher willst du das wissen. Kann durchaus sein, das die Din, die eigentlich kein Gesetz ist in irgendeiner Landesbauordnung drin steht und damit zum Gesetzt wird. Und wie der Name schon sagt, ist das hie Ländersache, kann also in Brandenburg anders sein, als in Bayern oder Hessen
 
Danke für Eure Antworten.
Das Nachrüsten der Treppenhausbeleuchtung mit Ausschaltwarnung ist, wie ja auch Octavian schrieb, technisch kein Problem und wird nachgerüstet (nicht von mir).
Der Hintergrund meiner Frage war hauptsächlich, ob es Handhabe gibt, den Bauträger mit den Kosten zu belasten.
 
Schon mal nachgesehen, was überhaupt für ein Treppenlichtschalter drin ist? Es gibt auch welche, da muss man das einfach einschalten bzw. programmieren, das dauert keine Minute
 
1. Mit den richtigen Suchbegriffen, findet man sowas normal ganz einfach.
2. Nennt es sich DIN u. ist kein Gesetz, weil es dafür im Privaten Mehrparteienhaus nicht wirklich gibt, ausser beleuchteten Tastern.
3. Und wenn dann noch "Energiesparfunzeln" im Einsatz sind, diese mögen die "Blinkerei" ganz u. gar nicht.
 
Die DIN 18015 ist eine Ausstattungsnorm.
Wenn diese nicht vertraglich vereinbart ist gilt sie auch nicht, selbst wenn es durchaus Sinn macht diese an zu wenden.
Eine interessante Aussage vor dem Hintergrund daß es der zitierte ist, der bei jeder sich bietenden Möglichkeit (ob passend oder nicht ist ein eigenes Thema) darauf hinweist daß eine Ausschaltvorwarnung vorgeschrieben ist.
 
Immer locker bleiben!

die VDE-Norm ist eine private Norm und kein Gesetz oder eine Verordnung kann die Einhaltung einer privaten Norm fordern, aber die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik.
Und wie passt es in Deine Welt, wenn z.B. eine Baugenehmigung eine BMA nach DIN 14675 oder eine Sicherheitsbeleuchtung nach VDE 0108 fordert?
 
Was hat die Sicherheitsbeleuchtung in einem "Privaten Mehrparteienhaus" wirklich zu tun?
 
Wenni, wari, hätti, hier geht es um eine ganz banale Treppenhausbeleuchtung, dzt. ohne Ausschaltvorwarnung, dass es immer wieder Leute gibt, die dann noch eine andere These ins Spiel bringen wollen oder müssen!
Wenn es lt. der Ausschreibung inkl. sein müsste, aber nicht vorhanden, ist es ein Mangel!
 
Was hat die Sicherheitsbeleuchtung in einem "Privaten Mehrparteienhaus" wirklich zu tun?
Solltest du aber wissen, das in bestimmten Treppenhäusern auch sowas vorgeschrieben ist. Baurecht ist wie gesagt Ländersache und einige Länder haben da drinnen stehen Treppenhausbel. nach Din... Oft steht das aber auch im Vortext. der Baubeschreibung. Liest zwar keiner, gehört aber zum Vertrag. Und wenn da der Bauherr verlangt, das an allen Steckdosen die Phase rechst sein muss, dann müssen halt alle Steckdosen so angeschlossen werden, auch wenn es in keiner Norm steht. Heute steht bei Mehrfamilienhäusern aber auch oft die Ausstattungsvariante nach Din 18015 drin, warum sollte da beim Treppenhaus dieser Verweis fehlen? Und dann zählt die Norm, auch wenn es das Landesbaurecht nicht verlangt, weil es eine Vertragsbedingung ist.
 
Warum der TE erst nach 6 Jahren hier nachfrägt, wissen wir leider nicht wirklich, bzw. was im Baurecht für o.a. Objekt in seinem Bundesland-XY? drinnen steht, ebenfalls nicht!

Ob u. wer die Kosten dann lt. Beitrag #6 wirklich übernimmt, steht in den Sternen u. ist mir eigentlich Conchita!
 
Diese Frage kann ich beantworten: weil inzwischen die Kinder einiger Bewohner ins Kindergartenalter gekommen sind. Und diese Kinder trauen sich nicht, das Treppenhaus allein zu benutzen, da sie einige Male im Dunkeln gestanden sind, sich gefürchtet und geweint haben ...
Deshalb wird jetzt unabhängig von der Rechtslage die Treppenhausbeleuchtung geändert. Eventuell sogar auf Dauerbeleichtung einiger weniger LED Leuchten.
 
Dann ist aber die Zeit des TLZ einfach nur zu kurz eingestellt, bzw. wenn es dann mit der Ausschaltvorwarnung "Blinkt", hoffentlich fürchten die sich dann nicht noch mehr!
 
Mit dem Richtigen Relais sind auch so nette Dinge wie "Taster Dauerlicht" zusätzlich machbar.
Das ist besonders bei Umzügen oder Arbeiten im Treppenhaus praktisch.
Taster etwas länger halten und schon leuchtet das Licht 1-2 Stunden lang.
Dann brauch auch keiner mehr mit Schraubendrehern den Lichtschalter zu schädigen weil er zu doof ist im Kasten den Automat auf Dauer zu stellen.
 
Es stellt sich auch die Frage ob LED-s diese Ausschaltvorwarnung mögen, denn bislang wurde ja diese bei Leuchten mit Glühlampen verwendet.
 
Es gibt einen Werksvertrag oder wie in deinem Beispiel die Baugenehmigung und über diese Verträge oder Genehmigung erhalten sie erst die nötige Rechtsgrundlage, den sie sind dann Bestandteil des Werksvertrages oder eben der Baugenehmigung. Deshalb sollte eben ein Bauherr in seinen Bauauftrag auch solche Forderungen einbauen. Beispiel : Die elektrische Anlage wird nach NAV unter Einhaltung der VDE-Normen errichtet. Und schon hast du den Auftragnehmer am Arsch wenn er gegen eine VDE-Norm verstößt. Genauso kannst du da auch reinschreiben das ein Fundamenterder nur von Elektrofachkräften errichtet wird und die Errichtung mit Bild(ern) und mit Messprotokoll zu dokumentieren sind!
 
Thema: Treppenhauslicht Warnfunktion: gesetzlich vorgeschrieben?

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