Türe Zählerschrank

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hjbr

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Die Türe des Zählerschrankes ließ sich bisher (entsprechend dem Einbau ) in einem Winkel von 90 Grad öffnen.

Nun hat ein Schreiner seitich eine Leiste angebracht die jetzt den Öffnungswinkel auf ca. 60 Grad begrenzt.

Ist das in Ordnung ? Oder gibt es Vorschriften die so etwas nicht zulassen?
 
Ja gibt es..


UVV, ich glaub in der TAB auch angedeutet, VDE usw.

Es darf duch diese maßnahme keine gefahr für den Bediener / Fachmann der daran arbeitet entstehen.
Z.B im fehlerfall muss man in der lage sein aus den Gefahrenbereich zu treten oder auch um anständig daran arbeiten zu können.

Auch sollte man sich gut überlegen ob man an einem Zählschrank etwas anbaut und vor allem wo.
nicht das die schutzklassen verletzt werden..
 
TAB2007

Es werden Zählerplätze in Zählerschränken mit Türen verwendet, die nach DIN VDE 0603 und DIN 43870 ausgeführt sind.

Leider habe ich diese DIN nicht zur Hand. Aber ich denke nicht, dass eine Öffnungswinkel unter 90° erlaubt ist. Da kann der EVU ja sogar je nach Aufgehrrichtung nicht mal den Zähler tauschen.
 
Nun ja, spätestens in der 0100-729 ist es glaub ich wird über die Aufstellung von Schränken usw. Bezug genommen.

Da wird deutlich angemerkt das die Türen wenigstens so weit aufgehen müßen das es ohne Gefahr möglich ist die Einsätze aus bzw. einzubauen

Aber ich denke mir mal, wir sind einer Meinung..

Haste evtl mal Fotos dazu ?
Wurde der Schrank angebohrt ?
 
Rechtlich ist das Mangel wenn die Zählerschranktür nicht weit genug aufgeht, da dann die Zugänglichkeit nicht gewährleistet ist.
 
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Thema: Türe Zählerschrank
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