H
hjbr
- Beiträge
- 11
Die Türe des Zählerschrankes ließ sich bisher (entsprechend dem Einbau ) in einem Winkel von 90 Grad öffnen.
Nun hat ein Schreiner seitich eine Leiste angebracht die jetzt den Öffnungswinkel auf ca. 60 Grad begrenzt.
Ist das in Ordnung ? Oder gibt es Vorschriften die so etwas nicht zulassen?
Nun hat ein Schreiner seitich eine Leiste angebracht die jetzt den Öffnungswinkel auf ca. 60 Grad begrenzt.
Ist das in Ordnung ? Oder gibt es Vorschriften die so etwas nicht zulassen?