Überspannung bei Übergang von LPZ0 auf LPZ1

Diskutiere Überspannung bei Übergang von LPZ0 auf LPZ1 im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, wir haben auf der Baustelle folgendes Problem: Die Hauptverteilung im Bürogebäude (freistehend) wird versorgt aus der NSHV im...
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htt2006

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Hallo zusammen,
wir haben auf der Baustelle folgendes Problem:

Die Hauptverteilung im Bürogebäude (freistehend) wird versorgt aus der NSHV im Logistikgebäude über einen unterirdischen Kabelschacht.
Sowohl in NSHV als auch in der HV ist der'übliche' Überspannungsschutz eingesetzt.

MÜSSEN die Energiekabel am Gebäudeeintritt in den Potentialausgleich einbezogen werden - wenn ja mit einem Überspannungsschutzgerät?

2.Frage
MUSS ich auch die Zuleitung einer Aussenleuchte an der Fassade am Gebäudeeintritt in den Potentialausgleich einbeziehen - wenn ja mit einem Überspannungsschutzgerät?


Ich danke euch schon mal, Gruß.
 
Es besteht keine Pflicht einen Überspannungsschutz einzubauen.

Gerade für Bürogebäude mit empflindlichen Servern und anderen elektronischen Geräten sollte man das aber trotzdem einbauen.

Dann sind alle Leitungen die von außen in das Gebäude gelegt sind oder anders herum mit entsprechenden Ableitern auszustatten. Und zwar so nahe wie möglich an der Eintrittstelle!

Um sich die Ableiter zu sparen ist es auch möglich die Leitungen mit geeigneten Blitzableitern zu schützen. unterirdische Leitungen zum Beispiel mit darüberliegenden Banderdern. Die Leitungen dürfen dann natürlich an keiner Stelle auß der "Blitzschutzhaube" herausschauen.
Also nicht unterirdisch mit Bandeisen schützen und dann eine Mastleuchte einspeisen die keinen geeigneten Blitzableiter hat.
 
Nach meinen Kenntnissen ist ein Überspannungsschutz LPZ 0 > 1 sehr wohl Pflicht, wenn eine (natürlich vorschriftsmäßig geerdete) Antenne / Sat-Schüssel auf dem Dach ist oder das Gebäude mittels Freileitung eingespeist wird.

Und falls das Bürogebäude einen äußeren Blitzschutz (Blitzableiter) hat, dann muss ein Überspannungsschutz sowieso in die Verteilung.

Ob man neben dem "Grobschutz" (um mal bei den bekannten aber falschen Bezeichnungen zu bleiben) auch noch Mittel- und Feinschutz einbaut, bleibt dann jedem selber überlassen.

Sollte ich hier falsch liegen, belehrt mich bitte eines Besseren, dann aber bitte mit Quellenangabe.
 
@volta bitte nenn mir doch mal die Vorschrift.
 
DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443):2007-06

Laut DIN EN 62305-2 Bbl 1 (VDE 0185-305-2 Bbl1):2007-01 beträgt in unserer Region der Wert "Ng" (Blitzdichte) 3,13 - 3,67 Blitze je km² und Jahr. Wenn ich so salopp sage, dass der Überspannungsschutz bei Freileitung / geerdeten Dachaufbauten immer rein muss, gehe ich aus Erfahrungswerten natürlich von unserer Region aus. Es ist natürlich durchaus denkbar, dass jemand in Norddeutschland mit einer Blitzdichte von 0,57 Blitzen je km² und Jahr auf ganz andere Werte kommt.

Diesbezüglich muss ich meine pauschale Aussage wohl etwas korrigieren und auf die obigen VDE-Vorschriften zum selber nachrechnen verweisen.

Allerdings habe ich auch im Kopf, dass bei geerdeten Dachaufbauten (z.B. Sat-Antenne, Blitzableiter, ...) grundsätzlich ein Überspannungsschutz installiert werden muss. Die passende Vorschrift habe ich leider nicht zur Hand.

Wichtig: 443.3.2.2, Anmerkung 2: Danach ist für folgende Auswirkungen der zusätzliche Schutz bei Überspannung unabhängig irgendeiner Berechnung notwendig:

Anlagen für Sicherheitszwecke
Medizinische Betriebsmittel in Krankenhäusern
Öffentliche Einrichtungen
Gewerbe- oder Industrieaktivitäten wie Hotels, Banken, Industriebetriebe, Gewerbemärkte, Bauhöfe
 
Nein, es ist AFAIK anders: Wird ein Überspannungsschutz nach Konzeption errichtet, muss beim vorhandensein, eines oder mehrerer der folgenden Faktoren ein Grobschutz eingebaut werden, um ein Normgerechtes Konzept zu haben:
- äußerer Blitzschutz vorhanden
- Blitzschutzerdung von Sat-Schüssel oder Antenne, sofern diese nicht im Schutzwinkel eines Gebäudeteils liegen
- Einspeisung der Energieversorgung über Dachständer oder Erdkabel im Normalen Wohngebiet

Bei Wohnungen in einem Wohnblock, der an einem eigenen Trafo hängt, der keinen äußeren Blitzschutz und keine Antennen-Blitzschutzerdung hat, ist der Grobschutz möglicherweise nicht unbedingt gefordert, ich bin mir da nicht sicher.

Grundsätzlich ist es aber so, dass ich mich nicht so sehr für die vorschriften interessiere, da meine Konzepte sowieso weit über der Norm liegen. Ich plane beim Überspannungsschutz generell etwas mehr Reserve ein, als gefordert wird und gehe auch beim Feinschutz für bestimmte Geräte tiefer, als die Norm fordert, allerdings nur bei mir und bei Bekannten, da ich für den Feinstschutz bestimmter Geräte gar nicht umhin komme, Geräte aus meiner Eigenentwicklung zu verwenden. Es gibt für den Fall einfach keine fertige Alternative!

MfG; Fenta
 
Fentanyl schrieb:
Wird ein Überspannungsschutz nach Konzeption errichtet, muss beim vorhandensein, eines oder mehrerer der folgenden Faktoren ein Grobschutz eingebaut werden, um ein Normgerechtes Konzept zu haben:
- äußerer Blitzschutz vorhanden
- Blitzschutzerdung von Sat-Schüssel oder Antenne, sofern diese nicht im Schutzwinkel eines Gebäudeteils liegen
- Einspeisung der Energieversorgung über Dachständer oder Erdkabel im Normalen Wohngebiet

Welche Alternative zur Einspeisung über Dachständer oder Erdkabel gibt es denn sonst noch? Ein Notstromaggregat kann ja sicher nicht gemeint sein. Nach deinen Ausführungen kommt man also gar nicht um einen Grobschutz drumherum?
 
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