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htt2006
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Hallo zusammen,
wir haben auf der Baustelle folgendes Problem:
Die Hauptverteilung im Bürogebäude (freistehend) wird versorgt aus der NSHV im Logistikgebäude über einen unterirdischen Kabelschacht.
Sowohl in NSHV als auch in der HV ist der'übliche' Überspannungsschutz eingesetzt.
MÜSSEN die Energiekabel am Gebäudeeintritt in den Potentialausgleich einbezogen werden - wenn ja mit einem Überspannungsschutzgerät?
2.Frage
MUSS ich auch die Zuleitung einer Aussenleuchte an der Fassade am Gebäudeeintritt in den Potentialausgleich einbeziehen - wenn ja mit einem Überspannungsschutzgerät?
Ich danke euch schon mal, Gruß.
wir haben auf der Baustelle folgendes Problem:
Die Hauptverteilung im Bürogebäude (freistehend) wird versorgt aus der NSHV im Logistikgebäude über einen unterirdischen Kabelschacht.
Sowohl in NSHV als auch in der HV ist der'übliche' Überspannungsschutz eingesetzt.
MÜSSEN die Energiekabel am Gebäudeeintritt in den Potentialausgleich einbezogen werden - wenn ja mit einem Überspannungsschutzgerät?
2.Frage
MUSS ich auch die Zuleitung einer Aussenleuchte an der Fassade am Gebäudeeintritt in den Potentialausgleich einbeziehen - wenn ja mit einem Überspannungsschutzgerät?
Ich danke euch schon mal, Gruß.