Überspannungsschutz bei Wallboxinstallation mit int. Überspannungsableiter

Diskutiere Überspannungsschutz bei Wallboxinstallation mit int. Überspannungsableiter im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, da ich bald ein E-Auto als Firmenwagen erhalte rückt nun auch die Installation einer Wallbox in meiner Garage näher. Hierzu stehe...
@Octavian1977: Falls du erkannt haben solltest, dass sie falsch ist, solltest du die auch selbst berichtigen.

(Siehe VDE-AR-N 4100:2019-04 11.2.3 Auswahl von SPDs Typ 1 und Einbauvarianten in verschiedenen Netzsystemen)
Ungewohntes Schweigen von @Octavian1977, er schriftstellert lieber in anderen Themen. :D

Da er zu den gesalbten Elis mit Normenabo gehört und folglich auch Zugriff auf die VDE-AR-N 4100 haben müsste, darf vermutet werden, dass er seinen Irrtum erkannt hat. Nachstehend noch ein Zitat aus einer ABB-Publikation:

ABB schrieb:
Erdverbindung der Blitzstrom- und Überspannungsableiter
Die Anschluss Bedingungen der Überspannungs-Schutzeinrichtungen sind in der DIN VDE 0100-534 (VDE 0100-534) Absatz 534.4.8 beschrieben. DIE Erdungsverbindung ist für die Ableiter in den Beispielen folgendermaßen vorzunehmen:

Typ 1 Blitzstromableiter
Es sind beide Verbindungen (1) sowohl zum PE als auch direkt zur HES (Haupterdungsschiene) vorzunehmen. Für die Berechnung der maximalen Leitungslänge ist die kürzere Verbindung einzubeziehen.

Typ 2 Überspannungsableiter
Der Erdungsanschluss kann entweder am PE-Leiter und/oder am örtlichen Potentialausgleich angeschlossen werden (2). Empfohlen wird die jeweils kürzere der beiden Verbindungen. Beide Verbindungen verbessern den vermaschten Potentialausgleich, da sich die Ableitströme (wenn vorhanden) aufteilen und so pro Leitung sich verkleinern. Das Maschensystem selbst wirkt wie ein Schirm und verbessert das EMV-Verhalten in einer elektrischen Anlage.
 
Diesen Teil der ABB Doku, muss wohl von einem Praktikanten erstellt worden sein, da nichts klar definiert ist.

Da es auch mittlerweile Typ 1+2 Kombi Ableiter gibt kann man die Doku vergessen.

Klar sollte so ein Überspannung/Blitzschutzkonzept an einen nach DIN 18014 erstellten Potenzialausgleich immer mit angeschlossen werden, wo sollen sich den die Ströme auch nach der Verteilung ableiten können, im TN-C-S wäre es eh unabdingbar um den EMV zu minimieren.

Am unserem kleinen MFH Plattenbau mit (TT-Netzform) hat sich ein Blitz direkt in einer tragenden Metallstange vom Vordach entladen, trotz fehlendem Überspannung/Blitzableitungs Konzept gab es keinen Überspannung Schaden, diese war im Stahlbetonsockel eingelassen, der wiederum mit dem Haus verbunden ist.

Kenne aber auch den Fall wo beim Kollegen der Blitz in den Dachgiebel eingeschlagen ist, und es einen guten Teil der Elektrik im Haus als auch der Leitungen zerlegt hat.

Was mich daran stört, keiner bemüht sich um Ursachenforschung mit dem Ergebnis ob von Fall zu Fall ein Überspannungskonzept Sinn macht und wo nicht. Ähnlich wo brauche ich einen Hochwasserschutz, und wo nicht. Es wird nichts Hinterfragt und man beruft sich auf DIN VDE etc. oder DEHN Blitzplaner.

Und vor Neutral oder Pen Brüchen seitens des VNB schützt keines dieser Konzepte, die passieren wenn man die Trafos nicht wartet um so Fehler rechtzeitig zu entdecken oder beim verlegen von Glasfaser mittels Erdrakete Stromleitungen beschädigt werden, oder der Neutralleiter wegen Überlastung wegbrennt, weil man vor 30 Jahren zu geringe Querschnitte für die Erdleitung gewählt hat, ja Kupfer ist teuer. Da müssen dann 4x 50qmm reichen statt 4x 150qmm.
 
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Diesen Teil der ABB Doku, muss wohl von einem Praktikanten erstellt worden sein, da nichts klar definiert ist.

Da es auch mittlerweile Typ 1+2 Kombi Ableiter gibt kann man die Doku vergessen.
Vorsicht beim Reiten hoher Rösser, von denen kann man tief runterfallen. Im Gegensatz zu dir hat der Autor die relevanten Normen nämlich gelesen.

Glaubst du ernsthaft, dass der Leiter zur HES bei einem Kombiableiter entfällt?
de Expertenantwort vom 14.08.2020 Veiko Raab schrieb:
DIN EN 61643-11 (VDE 0675-6-11):2013-04, DIN VDE 0100-534:2016-10

Informationen zur angefragten Überspannungsschutzeinrichtung

Bei der in der Unterverteilung für die PV-Anlage installierten Überspannungs-Schutzeinrichtung »Dehnshield Basic TNS« handelt es sich um einen Kombi-Ableiter des Typs 1+2 nach DIN EN 61643-11, dessen Ableitvermögen zum Schutz vor Blitzströmen (SPD Typ 1) ausgelegt und geprüft ist. In der Errichternorm VDE 0100-534 findet sich im Abschnitt 534.4.10 nachfolgende Forderung hinsichtlich der Anschlussleitungen von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs):

»Anschlussleitungen zwischen der Überspannungs-Schutzeinrichtung (SPD) und der Haupterdungsschiene/Haupterdungsklemme oder dem Schutzleiter (PE- oder PEN-Leiter) müssen folgenden Mindestquerschnitt aufweisen: (…) 16 mm2 Kupfer oder einen dazu leitwertgleichen anderen Leiterquerschnitt für Überspannungs-Schutzeinrichtung (SPD) Typ 1 (…)«

Zusätzlich dazu fordert der Hersteller des »Dehnshield Basic TNS« in seiner Einbauanleitung explizit neben der Verbindung zum Schutzleiter in der Verteilung auch die Herstellung einer Verbindung der Überspannungs-Schutzeinrichtung mit der Haupterdungsschiene mit dem erforderlichen Querschnitt. Die ausführliche Einbauanleitung für das hier angefragte Gerät befindet sich zum Download unter www.dehn.de, dort im Suchfenster eingeben: DSH B TNC 255 FM.

Fazit

Im vorliegenden Fall ist die alleinige Verbindung zum PE in der Unterverteilung als nicht ausreichend zu betrachten.
Klar sollte so ein Überspannung/Blitzschutzkonzept an einen nach DIN 18014 erstellten Potenzialausgleich immer mit angeschlossen werden, wo sollen sich den die Ströme auch nach der Verteilung ableiten können, im TN-C-S wäre es eh unabdingbar um den EMV zu minimieren.
Die DIN 18014 ist ausschließlich für Erdungsanlagen von Neubauten zuständig und passt zu den Begriffen wie der Faust aufs Gretchen. :rolleyes:
Was mich daran stört, keiner bemüht sich um Ursachenforschung mit dem Ergebnis ob von Fall zu Fall ein Überspannungskonzept Sinn macht und wo nicht. Ähnlich wo brauche ich einen Hochwasserschutz, und wo nicht. Es wird nichts Hinterfragt und man beruft sich auf DIN VDE etc. oder DEHN Blitzplaner.
Ich berufe mich auch auf Artikel der Fachzeitschriften de, ef oder der von dir angeblich abonnierten ep.

Nach meiner Erinnerung hast du noch nie aus der ep zitiert, gerade so als wärst du nur fürs "Hinterfragen" und Meckern über Zitate aus Normen und Blitzplaner zuständig. Sehr seltsam, wenn du du die Zeitschrift ep wirklich abonniert hast, würdest du auch Bitten um konkrete Zitate erfüllen? :)

Dipol, seit heute für 4 Wochen in SH und ohne Zugriff auf das ep-Papierarchiv
 
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Die DIN 18014 gibt es ja schön länger, es sei den dir ist das TT-System nicht bekannt. Die im Grunde als Vorgänger darauf aufbaut, und man sich im TN das ganze gespart hat und erst viel später auf den Trichter kam, das so ein Erder den PEN stützen kann als auch zur EMV-Verträglichkeit beitragt im TN Netz. Die Vorzüge erkannte man in den 70er Jahren nicht, als auch davor nicht.

Und dann gibt es die DIN 18014 in der Neufassung, die für Neubauten greift - sprach aber von der alten Fassungen.
 
Die DIN 18014 gibt es ja schön länger, es sei den dir ist das TT-System nicht bekannt.
Klar doch, 28 bzw. 30 Jahre sind lange Zeiträume. Als Nachfolger der "VDEW-Richtlinien für das Einbetten von Fundamamenterdern in Gebäudefundamente" gab es den Entwurf von 1992-08, der in die erste DIN 18014:1994-02 einmündete die noch mit 6 Seiten auskam.

Die Netzformen sind auch mir als RFT und BSFK seit abgelösten DIN VDE 0190 und Bild 8 der VDEW-Richtlinien bekannt, aber in welcher der DIN 18014 das Stichwort Netzform auftaucht, musst du aufklären. Ein Zitat aus Elektropraktiker/ep genügt und womit auch mein Verdacht entkräftet wäre, dass du vielleicht gar kein ep-Abo hast. :D
Und dann gibt es die DIN 18014 in der Neufassung, die für Neubauten greift - sprach aber von der alten Fassungen.
Sei bitte gnädig und beschwer dich nicht wieder über die erneute Belästigung mit Fakten in Form von Normzitaten: :rolleyes:
DIN 18014:2007-09 schrieb:
Diese Norm gilt für die Anordnung und den Einbau von Fundamenterdern/Ringerdern im Zuge der Errichtung eines Gebäudes.

DIN 18014:2014-03 schrieb:
1 Anwendungsbereich

Diese Norm gilt für die Anwendung von Fundamenterdern.
...
Die Anforderungen an die Ausführungen der Ringerder können auch für die nachträgliche Installation bei bestehenden Gebäuden angewendet werden.

Bei der Suche in Elektropraktiker/ep nach DIN 18014 bekomme ich 94 Ergebnisse. Die Beiträge habe ich alle gelesen, aus keinem einzigen lässt sich dein frei erdichtetes Märchen der angeblich alten Fassungen ableiten.

Den Kommentar von @leerbua hätte ich in Moderatoren-Funktion auch gelöscht, aber er trifft leider prägnant den Kern.
 
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Fakt ist jedenfalls, man hätte das Rad nicht neu erfinden müssen und im TN ebenfalls zu Zeiten des TT-System auf einen Potenzialausgleich setzen können. Aber warum man das nicht gemacht hat, und erst gefühlte Jahrzehnte später erschließt sich mir bis heute nicht, wobei die Vorteile nicht von der Hand zu weisen sind. In den 70er Jahren gab es auch kein WU-Beton die Richtlinien dafür gab es erst 2003, und sich Gedanken machen musste wie ich eine Erdfühlige Verbindung herstellen kann, wo dies nur mit Ringerder und Verbindung zur Potenzial Anschluss Fahne im Gebäude am HAK herstellen kann. Das ist aber auch mit Logik zu beantworten, bevor man sich das Tablet mit dem Abo in die Hand nimmt. Wenn mal auf der Baustelle, die gelernte Theorie und die gemachten Erfahrungen als Geselle mal in der Praxis konsequent umgesetzt werden würden, wäre ich schon sehr zufrieden.
 
In den 70er Jahren gab es auch kein WU-Beton die Richtlinien dafür gab es erst 2003, und sich Gedanken machen musste wie ich eine Erdfühlige Verbindung herstellen kann, wo dies nur mit Ringerder und Verbindung zur Potenzial Anschluss Fahne im Gebäude am HAK herstellen kann.
Das Wortgestammel hat nichts mit dem Thema zu tun und ist auch keine Antwort auf die Frage ob du glaubst, dass bei einem Kombiableiter die Direktverbindung zur HES entfallen darf.
 
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Das Wortgestammel hat nichts mit dem Thema zu tun und ist auch keine Antwort auf die Frage ob du glaubst, dass bei einem Kombiableiter die Direktverbindung zur HES entfallen darf.

Und ich sprach davon das immer eine Verbindung zur Potenzialausgleich vorhanden sein muss, unabhängig des Blitz und Überspannungsschutzes. Und im Fall von TN auch eine Verbindung zur HES, die im TT nicht existiert da der PE ja separat geführt wird.
 
Der Potentialausgleich in den Netzen TT und TN wurde nie unterschiedlich behandelt.
Auch Erdungsanlagen wurden in beiden Netzen schon zu Zeiten vorgeschrieben die lange vor 1970 lagen.

Allerdings war es zu Urzeiten üblich die Wasserleitung als Erder zu missbrauchen, nach dem Verbot dieser Nutzung wurden leider oftmals die verpflichtende Nachrüstung von eigenen Erdern nicht umgesetzt und auch nicht kontrolliert, so daß heute immer noch Gebäude ohne Erder existieren die eigentlich verpflichtend einen haben müssten.
Hier gehe ich von aus das in Gebieten mit TT Netzen die Netzbetreiber dabei wohl etwas fleißiger waren Nachrüstungen zu fordern und zu prüfen, da in den Netzen der Erder essentiell für den Schutz ist.
DAvon ist dann die Folge, daß Bestandsgebäude mit TT Netz häufiger einen nachgerüsteten Erder aufweisen dürften.
 
Thema: Überspannungsschutz bei Wallboxinstallation mit int. Überspannungsableiter
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