Überspannungsschutz in der Hausverteilung

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Kajjo

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Hallo!
Ich würde für mein neues Einfamilienhaus gerne einen Überspannungsschutz vorsehen. Ein Blitzableiter oder Blitzschutzsystem für Direkteinschläge ist aber nicht vorgesehen. Es geht also nur um Ferneinschläge oder Netzstörungen.

Gefunden habe ich relativ teure Überspannungsableiter (300 Euro) wie DEHNguard für die Verteileranlage mit Schutz der Klasse C sowie zusätzliche ÜS-Schutz-Module Klasse D für einzelne Steckdosen/Endgeräte (um 50,00).

Bietet diese Kombination einen sinnvollen Schutz? Was würdet Ihr empfehlen?

Sind die wesentlich teureren Kombiableiter (z.B. DEHNventil, 600-900,00) sinnvoll, wenn man keinen Blitzableiter am Haus hat?

Kajjo
 
Hi, ja, ich hatte schon einige (auch allgemeinere) Artikel von der DEHN-Seite gelesen.

Soweit ich das verstehe, ist ein Grobschutz nur notwendig, wenn auch ein direkter Blitzschutz vorgesehen ist. Empfehlen tut der Hersteller das aber auch für alle anderen... Na gut, das ist zu verstehen. :)

Ich wollte eher eine Meinung aus der Praxis hören, inwieweit so ein Mittelschutz a la DEHNguard HLI empfehlenswert ist, um sich gegen Netzstörungen und Ferneinschläge zu schützen? Ist das schon Overkill für ein Einfamilienhaus? Bringt es überhaupt den von mir gewünschten Schutz?

Ach ja -- bitte erläutere den Tip mit der Hausratversicherung genauer! Ich sehe es als Laie so: a) Wir wohnen nicht in einem typischen Blitzgebiet. b) Die meisten Häuser, die ich kenne, haben keine Überspannungsableiter/Schutzvorrichtugen. c) Vorschrift sind sie hier nicht.

Wäre also etwas freiwilliges. Ob die Versicherung da Rabatte gibt oder was meintest Du?

Grüße,
Kajjo
 
Hi Alain,
das ist in der Tat ein recht gutes Angebot. Ich werde mir die anderen Preise und Artikel dort auch mal anschauen.
Kajjo
 
wenn du dich gegen blitzschlag versichert hast oder es tuhen möchtest könnte blitzschutz bewirken das die versicherung billiger wird!

Ein blitz der in etwa 1,5km entfehrnung einschlägt kann bei dir schaden anrichten!

Und mal so am rande die neuste vorschrift für antennen und/oder Sat. anlagen schreibt einen Auseren blitzschutz vor (gibt natürlich auch ausnamen dafür)
 
Hallo
würdest du die neuste Vorschrift mal näher erläutern?
 
wolli1982 schrieb:
Und mal so am rande die neuste vorschrift für antennen und/oder Sat. anlagen schreibt einen Auseren blitzschutz vor (gibt natürlich auch ausnamen dafür)

Hallo wolli,
das kann nicht sein, das mußt du falsch verstanden haben.
Wenn das der Fall wäre, würde die Erstellung eines äußeren Blitzschutzes locker die Kosten einer Sat- Anlage um das zehnfache übersteigen.


Übrigens, was ich dich schon immer zu deinem Avatar fragen wollte:

Ist das ein Jugendfoto von dir? :lol:


Gruß Kawa :D
 
Hallo,

Bzgl. Blitzschutz bei SAT-Antennen:

Bei Aussenantennen , welche sich mehr als 2m unterhalb der Dachkante und weniger als 1,5m vom Gebäude ; oder Antennenanlagen, die sich innerhalb von Gebäuden ; befinden ist keine Schutzmassnahme erforderlich.

(Nach DIN VDE.0855.T1.(03-94).Abschnitt 10)
In allen anderen Fällen müssen Antennenanlagen nach Abschnitt 10.2 geerdet werden.
Als geeigneter Erdungsleiter gilt ein Einzelmassivdraht mit einem Mindestquerschnitt von 16 mm² Kupfer, isoliert oder blank, der auf kürzestem Weg mit einer Erdungsanlage verbunden werden soll.
Alternativ geht auch das zweckmässige Einbinden in eine evtl. schon vorhandene Blitzschutzanlage !
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Änderung in DIN VDE 0855-300 Abschnitt 12.3.3 (Juli 2002):
"Als geeigneter Erdungsleiter gilt ein Einzelmassivdraht mit einem Mindestquerschnitt von 16 mm² Kupfer, isoliert oder blank,...
Mehrdrähtige Leiter sind nur erlaubt, wenn die für diese Leiter vorgesehene Klemmvorrichtungen entsprechend der auftretenden Blitzstrombelastung von 100 kA geeignet ausgeführt sind".
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Schutzleiter und/oder Neutralleiter des Starkstromnetzes oder der Aussenleiter eines beliebigen Koaxialkabels dürfen nicht als Erdungsleiter verwendet werden.

Die Ausführung kann entweder durch eine Verbindung zu einer vorhandenen Blitzschutzanlage, durch
Verbindung mit dem Erdungssystem des Gebäudes oder durch Verbindung zu einer Erdungsanlage erfolgen, die
aus wenigstens zwei horizontalen Erdern von mindestens 5m Länge oder einem vertikalen Erder von 2,5m besteht.
Der Mindestquerschnitt des Erders beträgt 50mm² Kupfer oder 80 mm² Stahl. Die Ausführung sollte durch ein Fachunternehmen erfolgen, dabei sollte auch ein entsprechender Schutz gegen Überspannungen und ein ordnungsgemäßer Potentialausgleich beachtet werden.
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Anmerkung:
Sich nur auf einen evtl. vorhandenen - ordnungsgemässen ausgeführten (Haupt-) Potentialausgleich zu verlassen , welcher zum Errichtungszeitpunkt noch gar nicht gefordert war und evtl. keine Erdung aufweisen muss - kann man sich keinesfalls verlassen !
 
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