Überspannungsschutz in Zählerschrank und UV

Diskutiere Überspannungsschutz in Zählerschrank und UV im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, kurze Frage: Wenn ein Überspannungsschutz von Dehn in den Zählerschrank mit 3 Zählern geplant ist, muss dann auch noch ein...
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Olli_D

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Hallo zusammen,

kurze Frage:

Wenn ein Überspannungsschutz von Dehn in den Zählerschrank mit 3 Zählern geplant ist, muss dann auch noch ein Überspannungsschutz in jede UV.

Vielen Dank schon mal

Euer Olli
 
ums noch ein wenig mehr zu differnzieren :

willst ein Überspannungsschutz-Komzept umsetzen, dann ja

willst du nur wissen obs Pflicht ist, nein
 
Hallo Elektrogemeinde,

habe mal gelesen, dass seit ca. Ende 2018 der Überspannungsschutz Pflicht sein soll,
wenn es sich um einen Neubau handelt oder die Elektroinstallation erweitert bzw. erneuert
wird.
Stimmt das so?
Würde dann nicht ein Kombiableiter am Einspeisepunkt für alle 3 Überspannungstypen 1-3
reichen?

Gruß Catweazle
 
Das wollte ich wissen, deswegen fragte ich ja auch "muss" . Dem Käufer des MFHes wurde gesagt, man muss das machen. Ich habe gesagt das ist keine Pflicht. Wäre nicht verkehrt, kostet aber wiederrum mehr.
Es gibt Fälle das ist das muss korrekt. Es gibt Fälle da muss das nicht.
 
Überspannungsschutz ist ein Konzept . Entweder ich setz das Vollständig bis hin zum Feinschutz um oder ich lass es . Oder um einen Vergleich zu ziehen sind Rauchmelder . Was nützt es mir wenn ich in der 6 ten Etage wohne und der Rauchmelder wegen einem Brand anspricht und ich mich nicht in Sicherheit bringen kann , weil das Brandschutzkonzept nicht umgesetzt wurde ?
 
Da die Frage wohl doch nicht einfach mit ja oder nein zu beantworten ist.

Kann mir wer, im Detail das Überspannungsschutz-Konzept erklären?
Oder mir einen Link posten wo ich das verständlich mal nachlesen kann.

Bin ja immer bereit dazuzulernen.
 
Wenn in Rahmen einer Wohnungssanierung im Altbau die vorhandene UV noch weiterhin verwendbar ist und dort lediglich ein oder zwei RCD-s nachgerüstet werden müssen, dann braucht kein ÜSS eingesetzt zu werden.
So wie diese hier:
002.JPG
Das ist ein Bestand und auch nach dem Einsatz zweier RCD-s wegen teilweise Erneuerung elektrischer Einrichtungen in den Räumen (Küche und Bad waren vorher).
 
@elektroblitzer
doof das man beim zitieren von einem kompletten Beitrag nicht die Zitate "mitnehmen" kann, deswegen nochmals die Quota auf die du das geschrieben hast ^^
Das wollte ich wissen, deswegen fragte ich ja auch "muss" . Dem Käufer des MFHes wurde gesagt, man muss das machen. Ich habe gesagt das ist keine Pflicht. Wäre nicht verkehrt, kostet aber wiederrum mehr.
Es gibt Fälle das ist das muss korrekt. Es gibt Fälle da muss das nicht.

Welche Fälle wären denn das "muss"?
Ich meine über die Pflicht des SPD (meist) in der Zählerstelle kann man ja noch frei über Sinn und Unsinn diskutieren, aber ein einzelner in einer UV in einem MFH, womöglich noch mit alten 6qmm TN-C UV-Zuleitungen, ist meiner Meinung nach nicht wirklich sinnvoll. Also bezogen auf Sanierungen die in den Wohnungen, quasi vom Ende zum Anfang, durchgeführt werden.
Im Neubau gibt es meines Wissenstandes nur ein "sollte" was die UV's betrifft, was den Wohnungsbau betrifft.
 
Welche Fälle wären denn das "muss"?

Das komplette Gebäude wird Kernsaniert und die Elektroinstallation wird komplett neu gemacht vom HAK bis zur UV.
Ergo kommt auch ein Überspannungsschutz an Telefon, Sat-Anlage und in den Zählerschrank.
Die Frage dazu, wenn das alles gegeben ist, ist es dann Pflicht zusätzlich einen Überspannungsschutz in die jeweiligen Etagenverteiler einzubauen.

Da Käufer/ Investoren nur das bezahlen wollen was Pflicht ist, will er wenn möglich auch Umbauten die einfach nur "nice to have" sind sparen.
Deswegen wäre ihm auch völlig egal, wenn ich sage das ist keine Pflicht, aber gehört zum Gesamtkonzept. Unnötige Diskussion darüber will ich mir aber bitte ersparen.
Jeder kennt es, es geht immer ums Geld und da denke ich schaut jeder die hier mitlesen drauf.
 
Die Frage dazu, wenn das alles gegeben ist, ist es dann Pflicht zusätzlich einen Überspannungsschutz in die jeweiligen Etagenverteiler einzubauen.

Das hängt auch wieder von einigen Faktoren ab, geltende Normen zum Errichtungszeitpunkt, Entfernung UV zur HV, gehen Leitungen aus der UV in den Aussenbereich (Garten, Garage...) usw.

Deswegen wäre ihm auch völlig egal, wenn ich sage das ist keine Pflicht, aber gehört zum Gesamtkonzept. Unnötige Diskussion darüber will ich mir aber bitte ersparen.
Jeder kennt es, es geht immer ums Geld und da denke ich schaut jeder die hier mitlesen drauf.

Dann lass die Entscheidung doch vom Planer der elektrischen Anlage treffen. Der kennt die Vorgaben (TAR, DIN...) doch sicherlich, weiss wie es vor Ort aussieht und kann daraufhin seine Planung auslegen.
 
@Olli_D
die Frage in welchen Fällen ein "muss" ist, war mehr an @elektroblitzer gerichtet ^^

aber das ganze muss wohl so ne Geheimsache sein, immer wieder behauptet einer es "muss", aber wenn man dann nachfragt und um ein Beispiel bittet, herrscht wieder schweigen...mysteriös...:rolleyes:
 
aber das ganze muss wohl so ne Geheimsache sein, immer wieder behauptet einer es "muss", aber wenn man dann nachfragt und um ein Beispiel bittet, herrscht wieder schweigen...mysteriös...:rolleyes:

@PeterVDK
Ja habe ich im nachhinein auch gemerkt, dass es nicht an mich gerichtet war. Aber vielleicht Wissen es diejenigen auch nicht genau.

Dann lass die Entscheidung doch vom Planer der elektrischen Anlage treffen. Der kennt die Vorgaben (TAR, DIN...) doch sicherlich, weiss wie es vor Ort aussieht und kann daraufhin seine Planung auslegen.

Selbstverständlich wird der Planer die genauen Vorschriften kennen, gehe ich Zumindest von aus :rolleyes:.
Dachte halt die Frage ist schnell zu beantworten und als ich gemerkt habe, es gibt wohl kein einfaches, so ist es so muss es gemacht werden, will ich halt gerne mein Wissen dahingehend erweitern. Beantworte auch dazu alle nötigen Fragen.:cool:

Wenn bei jeder Frage die hier gestellt wird "Frag den Planer und den Elektriker der das gemacht hat", als Antwort kommt wo ist dann der Sinn in diesem Forum.:p
 
Es gibt kein generelles ja oder nein.

Eine generelle Pflicht gibt es meines Wissens nach nur bei gewerblichen Anlagen und wenn Blitzschutz montiert ist.

Wenn allerdings 50m weiter eine Kirche mit Turm steht würde ICH mir sehr gut überlegen das Geld zu investieren
 
aber das ganze muss wohl so ne Geheimsache sein, immer wieder behauptet einer es "muss", aber wenn man dann nachfragt und um ein Beispiel bittet, herrscht wieder schweigen...mysteriös.

Die Grundlagen wurden doch genannt, Neubau, aktuelle TAR des EVU, aktuelle Normen zur Errichtung der elektrischen Anlage als aRdT sind bei der Anlagenerrichtung zu beachten. Was genau ist daran mysteriös?

Dachte halt die Frage ist schnell zu beantworten und als ich gemerkt habe, es gibt wohl kein einfaches, so ist es so muss es gemacht werden, will ich halt gerne mein Wissen dahingehend erweitern.

Dann, siehe oben...da stehen die Grundlagen für die Forderungen zum Überspannungsschutz. Zum Nachlesen der technischen Grundlagen und Funktion gibt es ja auch noch jede Menge Literatur im Netz, Blitzschutzplaner usw.

Wenn bei jeder Frage die hier gestellt wird "Frag den Planer und den Elektriker der das gemacht hat", als Antwort kommt wo ist dann der Sinn in diesem Forum.

Was erwartest du? Eine Onlinefernplanung für dein ganz spezifisches Problem, zeitnah, massgeschneidert und kostenlos?
 
Was erwartest du? Eine Onlinefernplanung für dein ganz spezifisches Problem, zeitnah, massgeschneidert und kostenlos?
Weiß ja nicht was du erwartest, wenn du eine Frage stellst. Vielleicht ja das dein gegenüber sagt, "Hier ist die 1000 Seiten Betriebsanleitung, da findest du deine Antwort". ;)
Ich erwarte eigentlich eine sachliche Antwort, versuche selbstverständlich auch sachlich zu bleiben und sollte die Antwort nicht so einfach sein wie erhofft, erarbeite ich meinen Teil.

Habe ja nicht umsonst geschrieben:
Oder mir einen Link posten wo ich das verständlich mal nachlesen kann.

Aber um mal beim Thema zu bleiben:

Habe mir mal die TAB angeschaut und da steht das hier drin.

Der Einbau von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPD) wird in DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443) geregelt. Die Anforderungen an die Auswahl und der Einsatz von Überspannungsschutzeinrichtungen sind in Abschnitt 11.2 der VDE-AR-N 4100 beschrieben.

Dann habe ich in die DIN VDE 0100-443 reingeschaut und das hier gefunden.

Das Überspannungsschutzgerät (SPD) muss so nah wie möglich am Einspeisepunkt der elektrischen Anlage eingebaut werden. Bei der Installation in einem Wohngebäude ist der optimale Einbauort im unteren Anschlussraum des Zählerschrankes. In neuen Zählerschränken ist hier ein 40mm-Sammelschienensystem vorhanden, auf der das Überspannungsschutzgerät mit Aufrasttechnik schnell montiert werden kann.

Der wirksame Schutzbereich von Überspannungsschutzgeräten (SPD) wird erstmals in der Norm berücksichtigt. Gemeint ist der maximal zulässige Abstand zwischen Überspannungsableiter und den zu schützenden Geräten. Dieser sollte nicht mehr als 10 m Leitungslänge betragen. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, ist ein zusätzlicher Überspannungsableiter (z. B. DEHNguard DG M TNS 275) so nah wie möglich am zu schü
tzenden Gerät einzubauen

Sooo, nun aber nochmal eine Frage, von der UV sind ja 10m Leitung zu einer Steckdose relativ wenig und wird oft überschritten. Muss dann nochmal vor den Steckdosen ein Überspannungsableiter?
 
In aller Regel ist aber die Länge vom HAK bis zur UV länger als 10 m !
Deshalb im Zählerschrank Kombiableiter Typ 1 + 2 und dann folgt in der UV ebenfalls ein Kombiableiter Typ 2 und an den Geräten ein Ableiter Typ 3
Sinn der Geschichte ist es gefährliche Spannungen schrittweise abzubauen und alle Leiter inklusive des PE auf gleiches Potential zu bringen !
Noch mal als Nachtrag : rund 95 % aller Überspannungen im Netz entstehen nicht durch Blitzeinschläge !
 
Thema: Überspannungsschutz in Zählerschrank und UV
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