Umbau der Hausverteilung im Eigenheim

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Thorstenbrt

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Hallo leutz da cih ja von Berufszweigen von der elektroindustrie komme und nicht vom Elektrohandwerk hätte ich da mal ne frage also.

Ich habe mir ein kleines Eigenheim gegönnt umd muss unbedingt die Verteilung plus Zähler erneuern.Die ganze Technik ist nur in einem kleinen Holzkasten untergebracht.Da ich aber den Zähler und die Verteilung neumachen muss Bleibt mir ja nichts anderes übrig als alles Rauszureissen. Somit entsteht aber ein kleines Problem darf ich in meinem Haus den Panzerkasten aufmachen Freischalten und wie verhält sich das mit dem Zähler bekommt man von seinem EVU einen Neuen Zähler wenn der momentan genutzte für diese Montageart nicht mehr geeignet ist ????
 
umbau der Hausverteilung im Eigenheim

Hallo

diese Arbeiten dürfen nur Fachfirmen ( eingtragene Handwerksfirmen )ausführen , die besorgen auch den neuen Zähler und sprechen alles weitere mit dem zuständigen EVU ab.........
 
Du mußt nur einen beim EVU eingetragenen Installateur deines Vertrauens mit ins Boot holen. Mit dem kannst du dann auch ausmachen, was du selber machen willst und was gegebenfalls nicht. Nur eine zugelassene Firma darf über das EVU den Zähler außer Betrieb nehmen, bzw. vom EVU selbst machen lassen. Anders geht es nicht. Und da dann auch der Bestandsschutz erlischt, gelten für die Neuerrichtung die aktuellen TAB deines EVU.

MfG
 
warum darf ich als Privatperson Mit Energieelektroniker Ausbildung bei mir zu hause keine Neuinstallation vornehmen ich bräuchte also so gesehen nur einen Meister der die Neuinstallation abnimmt und neu Verplombt oder
 
Hallo,

wenn du ganz pingelig nach deutschem Recht gehst,
darfst du nicht mal als Handwerksmeister ( also ohne eingetragene Firma) eine neue Leitung legen. Das wäre nämlich eine Anlagenerweiterung ....und das darf bloß die eingetragene Fachfirma....
 
Nicht der Meister ist entscheidend, sondern, dass es sich um einen, bei einem EVU eingetragenen Betrieb handelt. Das man für den Eintrag, neben anderen Voraussetzungen, einen Meister vorweisen muß, ist eine andere Geschichte. Da es bei dir um Arbeiten am Zähler, Hauptleitung und HAK geht, muß ein solcher Betrieb zwingend hinzugezogen werden. Es geht nicht anders. Was du mit denen dann für Absprachen triffst, steht auf einem anderen Blatt. Für die ornungsgemäße Inbetriebnahme der Anlage muß der Elektriker aber dann gerade stehen.

MfG
 
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