Umbau Sicherungen/Drehstrom für Herd-Backofen-Kombination

Diskutiere Umbau Sicherungen/Drehstrom für Herd-Backofen-Kombination im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Guten Tag, In der Eigentumswohnung wird eine neue Küche (ein)gebaut. Unter anderem wurden durch einen Elektrotechnik-Betrieb neue Leitungen...
Da frage ich mich in stillen was für ein Elektriker das gewesen ist, der so etwas installiert.
Und ich frage mal was der Elektriker für einen Auftrag gehabt hat.

Könnte es sein lieber TE das alles möglichst billig sein sollte?
Andererseits scheint hier auch der Küchenplaner nicht erkannt zu haben für den verkauften E-Herd in ganz Deutschland ohne Ausnahme zum Betrieb Drehstrom erforderlich ist.
Wird die Anlage doch betrieben mit einer Pfusch Lösung, ist dies Vertragsbruch. Leider muss man sich an Verträge halten. Dies ist aber wahrscheinlich eine Frage die ins Juraforum gehört.
Technisch nicht zulässig.
 
Wir haben hier in Hamburg eine Küchenfirma die damit wirbt "Wenn wir gehen können sie kochen"
Hier im Haus waren die auch tätig gewesen, aber der Herd wurde nicht angeschlossen.
Grund, es gibt kein Drehstrom an der Gerätedose und dann dürfen die das nicht.
 
UV viel zu klein, je nach Wohnungsgröße hätte dort eine 3-4-Reihige Verteilung rein gemusst auch wegen dem vorgeschriebenen Überspannungsschutz.
Da ich das schon öfters lesen durfte, würde mich persönlich interessieren wo das mit der Vorschrift bezüglich des Überspannungsschutz in der UV denn nun wirklich steht. Bitte, keine Riesendiskussion daraus machen, ist nur eine einfache und völlig "krawallfreie" Frage meinerseits.

Ja und 5 Nachgeschaltete LSS. bei einem 25A-RCD passt auch nicht.
Naja, kann man so nicht sagen, wenn vor dem FI, also vorm/nach dem Zähler ne 25A Sicherung sitzt würde das ansich passen. Bin aber deiner Meinung wenn schon sanieren, dann halt auch gescheit. Wenn das nicht gerade eine Betonwand ist, sollte da ein einigermaßen handwerklich begabter EFK eine 3reihige UV ohne Kollateralschaden reinbekommen. Aber wie schon in den anderen Threads zu dem Thema, und wie du ja auch schon selbst berichtet hast, wird halt nunmal nur das gemacht was auch beauftragt und vorallem bezahlt wird. Machts der eine nicht, machts der andere. Das ganze wird Stehen und Fallen mit der verbauten UV-Zuleitung imho.
 
Und ich frage mal was der Elektriker für einen Auftrag gehabt hat.

Könnte es sein lieber TE das alles möglichst billig sein sollte?
Andererseits scheint hier auch der Küchenplaner nicht erkannt zu haben für den verkauften E-Herd in ganz Deutschland ohne Ausnahme zum Betrieb Drehstrom erforderlich ist.
Wird die Anlage doch betrieben mit einer Pfusch Lösung, ist dies Vertragsbruch. Leider muss man sich an Verträge halten. Dies ist aber wahrscheinlich eine Frage die ins Juraforum gehört.
Technisch nicht zulässig.

Der Auftrag war/ist die Elektroinstallation an die geplante, neue Kücheninstallation anzupassen (gemäß vorliegendem Plan). Der Elektriker hat den alten Sicherungskasten rausgerissen (hatte 1 Sicherung für die Küche, eine für den Herd und eine für die restliche Wohnung; Sicherungskasten aus den 60er Jahren wie die Wohnung auch). Er meinte, es kommt ein neuer Sicherungskasten rein, und jetzt ist die Küche mit 5 * 16 A abgesichert, die Vorstufe hat 25 A und die restliche Wohnung hat 2 * 16 A (Wohnzimmer, Schlafzimmer/Arbeitszimmer, Bad).

Hätten alle vorherigen angesprochenen Schaltungen (mehrreihig, mehr Sicherungen, Überspannungsschutze, etc) bei Erstbesichtigung nicht erwähnt werden müssen, durch den Fachmann? Dass das alles notwendig wird? Das hätte die Angebotsstellung und Beauftragung ja maßgeblich beeinflusst.
 
Da ich das schon öfters lesen durfte, würde mich persönlich interessieren wo das mit der Vorschrift bezüglich des Überspannungsschutz in der UV denn nun wirklich steht. Bitte, keine Riesendiskussion daraus machen, ist nur eine einfache und völlig "krawallfreie" Frage meinerseits.


Naja, kann man so nicht sagen, wenn vor dem FI, also vorm/nach dem Zähler ne 25A Sicherung sitzt würde das ansich passen. Bin aber deiner Meinung wenn schon sanieren, dann halt auch gescheit. Wenn das nicht gerade eine Betonwand ist, sollte da ein einigermaßen handwerklich begabter EFK eine 3reihige UV ohne Kollateralschaden reinbekommen. Aber wie schon in den anderen Threads zu dem Thema, und wie du ja auch schon selbst berichtet hast, wird halt nunmal nur das gemacht was auch beauftragt und vorallem bezahlt wird. Machts der eine nicht, machts der andere. Das ganze wird Stehen und Fallen mit der verbauten UV-Zuleitung imho.

Wie erkenne ich welche verbaute UV-Zuleitung das ist?
 
Ja und 5 Nachgeschaltete LSS. bei einem 25A-RCD passt auch nicht.
Da frage ich mich in stillen was für ein Elektriker das gewesen ist, der so etwas installiert.
Kann sich bestimmt um keinen eingetragenen Fachbetrieb handeln.
@leerbua.
Gucke mal in #1 die UV ist erneuert worden.


Habe bereits bei der Elektriker-Innung angerufen. Da sind sie Mitglied....
 
Funktioniert das Licht in der Wohnung noch, wenn der FI abgeschaltet ist?

Kannst du ein Foto des Sicherungskasten ohne Abdeckung einstellen?

Mache ich so schnell wie möglich. Die Abdeckung kann ich einfach abnehmen ohne Sicherungen auszuschalten?
 
@Ramon Fiebiger
Nach meiner Ansicht ist zur Kostenminimierung UND zur Sicherstellung der Funktion der Anlage ein gewisses strategisches Vorgehen nötig:
1.) Wenn Du eine zweite Firma beauftragst und diese ändert (was auch immer) wird Dir der 1. Elektriker ganz sicher nicht die Kosten erstatten, sondern Du bleibst drauf hängen. Denn Du hättest IHM die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen müssen.
2.) Wenn Du den 1. Elektriker antanzen lässt, hast Du weder Vertrauen in ihn (und das zu Recht), noch kannst Du, sofern er gewillt ist, sich auf Änderungen einzulassen, beurteilen, ob das seine Richtigkeit hat.
3.) Ist also irgendwie lose-lose. Einen Rechtsstreit deswegen vom Zaume zu brechen (jetzt oder später) kann ich wahrlich nicht empfehlen, auch wenn einige frohe Kobolde hier (die sicher noch auftauchen) immer noch nicht den Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen kennen unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten.
4.) Ich würde spontan raten, einen zweiten Elektriker kommen zu lassen, das Problem schildern und um Angabe eines Angebotes bitten mit zumindest grober Beschreibung, was gemacht werden soll. Dann mit dem Ursprungs-Elektriker über Nachbesserung reden. Erst freundlich, dann mit Fristsetzung. IN JEDEM FALL schriftlich festhalten, was besprochen wurde und was bis wann gemacht werden soll. Meinethalben als Gespächsprotokoll im Nachgang zusenden. Mündliche Absprachen sind (da ja Deine schriftlichen Pläne ignoriert wurden) zwecklos in meinen Augen.Wer schreibt, der bleibt. Altes Sprichwort und ich kenne keinen Fall, in dem es nicht seine Berechtigung gehabt hätte.
Aufgrund des Angebotes des 2. Elektrikers bist Du dann schon einigermaßen informiert, was zu tun sein wird.
5.) Die Küchenmontage für den 14.10. oder so halte ich für "gewagt", um es nett auszudrücken. Ich würde sie vorerst absagen.
 
Die Küchenmontage für den 14.10. oder so halte ich für "gewagt", um es nett auszudrücken. Ich würde sie vorerst absagen.

Es nützt eigentlich nur etwas darüber zu sprechen, wenn ein Mangel da ist. nur weil die Anforderung eine andere ist, heisst es ja noch lange nicht das der Vertag von dem Elektriker nicht richtig ausgeführt wurde. Wer im Nachgang noch eine "Elektrische Eisenbahn" hat Pech gehabt, wenn der Vertrag das nicht vorschreibt. Da nützen dann auch Fristsetzungen nichts und Protokolle. Gibt es ein schriftliches Angebot?
 
Es handelt sich aber um zweierlei Probleme:
Ersteres ist die mangelhafte Beratung durch den Elektriker.
Zweiteres ist wiedereinmal, das auch durch bessere Beratung und Vorarbeit das Problem Wechselstromzähler wahrscheinlich nicht so einfach zu lösen ist.
Dazu müssen arbeiten im Allgemeinberreich durchgeführt werden, welche zuerst mit der Eigentümergemeinschaft abzustimmen sind.
 
Es nützt eigentlich nur etwas darüber zu sprechen, wenn ein Mangel da ist. nur weil die Anforderung eine andere ist, heisst es ja noch lange nicht das der Vertag von dem Elektriker nicht richtig ausgeführt wurde. Wer im Nachgang

Aus #24:
"Der Auftrag war/ist die Elektroinstallation an die geplante, neue Kücheninstallation anzupassen (gemäß vorliegendem Plan)."

Da sehe ich nichts von "andere Anforderung" oder "im Nachgang". Im Gegenteil, es war doch VORAB demnach alles bekannt.
 
Ich würde, da hier offentsichtlich ein Mangel vorliegt, erst einen Sachverständigen antanzen lassen, der sich das anschaut und gerichtsfest dokumentiert.
 
Der Elektriker hat hier eben den minimalen Aufwand betrieben um in der Küche Strom zu erhalten.
Was er vergessen hat ist den Kunden darauf hin zu weisen, daß um dort einen heute üblichen E-Herd betreiben zu dürfen weitere Anpassungen zwingend notwendig sind.
Warum nun der Kasten so mickrig ausgefallen ist lässt sich nicht sagen.

Sinnvoll wäre hier allerdings gewesen deutlich mehr zu machen.
 
Thema: Umbau Sicherungen/Drehstrom für Herd-Backofen-Kombination
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