Umrüstung Wechselstrom zu Drehstrom

Diskutiere Umrüstung Wechselstrom zu Drehstrom im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Liebe Community, nach dem Lesen von einigen Beiträgen bin ich ziemlich unsicher geworden. Ich habe ein EFH geerbt, welches nun modernisiert werden...
Im Feuerwehreinsatz musste ich schon öfters Häuser frei schalten lassen. Werden dann in DE ganze Straßenzüge abgeschaltet, wenn der HAK aufgrund Hochwasser im Keller oder Feuer im Inneren nicht erreichbar ist?
 
In Altbau und MFH wahrscheinlich schon. Bei EFH wird auch mittlerweile der HAK an die Grundstücksgrenze gesetzt. Wobei ich auch schon MFH so installiert habe.
 
Hallo, der Termin mit dem Elektriker rückt näher, aber ich hätte da noch eine Frage vorab. Wer zahlt eigentlich die Tiefbaukosten? Hintergrund ist, wenn ich das richtig überblicke, falls ein neues Erdkabel zum Haus gezogen werden müsste, sind das etwa 40 Meter Asphaltweg bis zum Haus, öffentlche Straße. Müsste ich dann für die 40 Meter Tiefbauarbeiten im Falle selbst zahlen? Oder übernimmt das der Netzbetreiber?
 
Wenn du Pech hast bekommst du nur eine Hausanschlusssäule dort ist der HAK drinnen. Den Tiefbau zum Haus und das Kabel musst du dan zahlen.
 
Wenn du Pech hast bekommst du nur eine Hausanschlusssäule dort ist der HAK drinnen. Den Tiefbau zum Haus und das Kabel musst du dan zahlen.
...die Hausanschlusssäule wird der Versorger ja kaum auf öffentlichen Grund setzen...;)

falls ein neues Erdkabel zum Haus gezogen werden müsste, sind das etwa 40 Meter Asphaltweg bis zum Haus, öffentlche Straße.

Auf dem eigenen Grundstück buddelt man doch immer selbst und auf eigene Kosten, oder? Ohne genauere Angaben, wo der HAK nun hinkommt, lässt sich darauf wohl keine Antwort geben.

Einige VNB, so hört man, lassen im Gespräch noch immer auch mal den Begriff "Baukostenzuschuss" zusätzlich zu den Netzanschlußkosten fallen. Imho ist das aber längst durch die BNetzA reguliert und betrifft nur noch den Anteil über 30 kW Leistungsanforderung. Bei 3x35 A, wie hier üblich, also kein Thema. Bei Gashausanschlüssen trifft der "Baukoostenzuschuss" zum Netzausbau regelmäßig aber auch private Haushalte.
 
.die Hausanschlusssäule wird der Versorger ja kaum auf öffentlichen Grund setzen.
In Österreich durchaus.
Der Straßenverteiler in dem unter anderem auch meine Hausanschlusssicherungen sind, steht bei uns auf öffentlichen Grund. Von dem geht es es unter der Straße und Gehsteig an meine Hauswand zum KÜK
 
...die Hausanschlusssäule wird der Versorger ja kaum auf öffentlichen Grund setzen...;)
Danke, das klang so für mich, als ob das eine Option wäre, damit der Versorger dann Kosten spart :)


Auf dem eigenen Grundstück buddelt man doch immer selbst und auf eigene Kosten, oder? Ohne genauere Angaben, wo der HAK nun hinkommt, lässt sich darauf wohl keine Antwort geben

Das wäre in meinem Fall einfach. Mein Haus steht direkt an der Straße bzw. da endet auch das Grundstück. Das wären dann maximal 2 Meter bis ins Haus rein, wo aktuell auch der alte HAK drin ist.

Ich hänge mal eine Skizze an. Vom Stromverteiler sind es etwa 40 Meter. Mein Haus steht nahezu direkt an der Straße dran, wo auch das Grundstück endet. Direkt an der Seite ist auch im Haus drin der HAK, Zähler und co. Man sieht, dass dort das Kabel in Richtung Straße ins Erdreich verschwindet. DAs wären maximal 2 Meter auf meinem Grundstück, dann beginnt die öffentliche Straße. Die Straße ist in meine Richtung eine Sackgasse. Wie der genaue Verlauf in der Straße ist, keine Ahnung. Anderen Platz auf dem Grundstück gibt es nicht, da es vielleicht 40m³ freie Grundstücksfläche sind, der Rest ist quasi, wo das Haus den Platz einnimmt. Ja, das ist sehr eng bebaut, das war früher halt so ;-) Es bleibt aus meiner Sicht daher nur die Option, dass der neue HAK und Zählerschrank da hin kommt, wo der alte aktuell ist. Das Grüne ist die Grundstücksgrenze zum Nachbarn. Sein Haus ist etwas weiter nach hinten, daher hat er einen Vorgarten.

Inzwischen weiß ich auch, dass Nachbarn links und rechts neben mir alle Drehstrom haben. Ebenso habe ich mitbekommen, dass bis vor wenigen Jahren die Stromleitung via Freiluft realisiert war und dann umgebaut worden ist.

Einige VNB, so hört man, lassen im Gespräch noch immer auch mal den Begriff "Baukostenzuschuss" zusätzlich zu den Netzanschlußkosten fallen. Imho ist das aber längst durch die BNetzA reguliert und betrifft nur noch den Anteil über 30 kW Leistungsanforderung. Bei 3x35 A, wie hier üblich, also kein Thema. Bei Gashausanschlüssen trifft der "Baukoostenzuschuss" zum Netzausbau regelmäßig aber auch private Haushalte.

Ist nicht 3x63A heute Standard?

In Österreich durchaus.
Der Straßenverteiler in dem unter anderem auch meine Hausanschlusssicherungen sind, steht bei uns auf öffentlichen Grund. Von dem geht es es unter der Straße und Gehsteig an meine Hauswand zum KÜK

Aber wir reden ja hier von Deutschland.
 

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Ist nicht 3x63A heute Standard?

Nein, das ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude und ob es einen erhöhten Leistungsbedarf gibt oder nicht. Bei unserem Netzbetreiber sind in Einfamilienhhäusern 3x35 A vorgegeben. Sollte ein erhöhter Bedarf notwendig sein, muss dieser angemeldet und natürlich auch extra bezahlt werden.
 
Danke, das klang so für mich, als ob das eine Option wäre, damit der Versorger dann Kosten spart :)
...dann könnte der VNB ja auch sagen, lieber Kunde, hier ist der Spaten, in etwa 5 Kilometern findest Du am Ende des Feldes dahinten die Trafostation...;)

Inzwischen weiß ich auch, dass Nachbarn links und rechts neben mir alle Drehstrom haben. Ebenso habe ich mitbekommen, dass bis vor wenigen Jahren die Stromleitung via Freiluft realisiert war und dann umgebaut worden ist.
...das heißt, auch der Anschluß Deines Grundstücks ist in dem Zuge schon einmal vor wenigen Jahren erneuert worden?

Die 40 Meter über öffentlichen Grund sollten selbst bei einem Neuanschluß in der Netzanschlußpauschale enthalten sein. Manche Netzbetreiber rechnen bei größeren Entfernungen dann noch einen kleinen Aufschlag je Meter.

Ist nicht 3x63A heute Standard?
Im Bereich meines Versorgungsnetzbetreibers ist der Standard. Mehr beantragen - und bezahlen - kann man natürlich.
 
Bei unserem Netzbetreiber sind in Einfamilienhhäusern 3x35 A vorgegeben. Sollte ein erhöhter Bedarf notwendig sein, muss dieser angemeldet und natürlich auch extra bezahlt werden.

Alles klar, war nur die Frage aus Interesse.

...dann könnte der VNB ja auch sagen, lieber Kunde, hier ist der Spaten, in etwa 5 Kilometern findest Du am Ende des Feldes dahinten die Trafostation...;)

Ja, das war genau mein Gedanke dabei. Heißt also, Tiefbauarbeiten auf öffentlicher Straße, sofern notwendig, muss ich im Regelfall nicht zahlen.

...das heißt, auch der Anschluß Deines Grundstücks ist in dem Zuge schon einmal vor wenigen Jahren erneuert worden?

Das lässt sich leider nicht definitiv sagen. So richtig scheint es keiner zu wissen. Die Nachbarn sind auch alle sehr alt. Ich habe auch keine Unterlagen darüber. Nur die Aussage von einem Nachbar, dass das vor einiger Zeit passiert wäre. Schwer zu sagen.

Die 40 Meter über öffentlichen Grund sollten selbst bei einem Neuanschluß in der Netzanschlußpauschale enthalten sein. Manche Netzbetreiber rechnen bei größeren Entfernungen dann noch einen kleinen Aufschlag je Meter.

Laut Preisblatt bei Umrüstung von Wechselstrom zu Drehstrom bis zu 30 Meter inkl. Weiteres Laut Text je nach Vereinbarung. Es steht aber nichts bezüglich Tiefbauarbeiten oder ähnliches.
 
Der Hausanschluß wird üblicherweise mit 63A mindestens ausgeführt.
Das entspricht auch der DIN 18015 welche die nötigen Vorsicherung für Hausanschlüße angibt.

Lediglich die Zählervorsicherung wird vom Netzbetreiber unterschiedlich gewählt, oftmals 35 oder 50A
 
Die sind dann also im Zählerschrank, im HAK dann 3x63?
Das kann man nicht pauschal sagen. Frag deinen Elektriker; der weiß das.
Bei uns bekommt jedes Häuschen pauschal einen HAK mit 3x63A und die Zähler-Vorsicherung ist mit 63A-SLS vorgeschrieben.
 
Letzlich wird das immer vom örtlichen Netzversorger festgelegt, zum einen die Absicherung im HAK, als auch die Größe vom SLS.
 
auch der VNB hat sich nach der DIN 18015 zu richten vor allem weil er an anderen Stellen diese als wichtig hoch hält.
Die Absicherung im HAK bedeutet aber nicht, daß der SLS vor dem Zähler im Zählerschrank nicht kleiner 63A sein kann.
 
üblicherweise wird der Hak mit Drehstrom angefahren. Lediglich bei Wechselstromversorgung wird da nur eine Sicherung eingesetzt. Deshalb ist eine Umstellung auf Drehstrom lediglich der Zähler und evl die Hauptleitung zu wechseln.
 
und vielleicht auch noch der Zählerschrank, etc....

auf so eine Holzplatte mit Wechselstromzähler wird kein VNB einen Drehstromzähler setzen, wenn er sich an die Regeln hält.
 
Kurzer Zwischenstand: Ein Kumpel (Elektrofachkraft) hat mal trotzdem in den HAK reingeschaut. Drehstrom, rein vom Kabel betrachtet, liegt im HAK an. Es muss voraussichtlich keine neue Zuleitung von der Straße gelegt werden. Im HAK ist, wie erwartet, nur eine Sicherung, der muss dann komplett neu gemacht werden.
 
Thema: Umrüstung Wechselstrom zu Drehstrom
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