Umstellung Hausanschluss

Diskutiere Umstellung Hausanschluss im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Forum, an unserem Haus soll die Elektrozuführung vom Dach entfernt werden und auf Zuführung über Erdkabel umgestellt werden. (In unserem...
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Wolfgang654321

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Hallo Forum, an unserem Haus soll die Elektrozuführung vom Dach entfernt werden und auf Zuführung über Erdkabel umgestellt werden. (In unserem Haus befinden sich drei Parteien die jeweils auch Eigentümer sind) Das Haus wurde 1974 erbaut und zum damaligen Zeitpunkt vorschriftsmässig abgenommen.( aber kein FI) Diese Zuführungs Umstellung wurde von uns weder angestossen noch gewollt!! Wir haben an diesem Haus keine Veränderungen an der elektrischen Anlage vorgenommen und wollen dies auch nicht!! Müssen wir es einfach aktzeptieren, dass der Energieversorger seine Zuführung zu unseren Haus umstellt und wir auf den Kosten (Austausch des kompletten Zählerkastens!!) sitzen bleiben. Ich möchte nochmals betonen, dass wir keine Umstellung wollten, nicht über entsprechende Folgekosten informiert wurden, und nichts an der bestehenden elektrischen Anlage verändert wurde und werden soll Vielen Dank für eine Information

Wolfgang
PS: Wir sind eines der letzten Gebäude an einer Freileitung und ich nehme an, dass deswegen auch die Umschaltung von Freileitung auf Erdleitung erfolgen soll!!
 
Stell Dir eine einfache Frage: Warum sollte der Netzbetreiber sein Eigentum, das Versorgungsnetz, nicht verändern dürfen?

Ich zitiere einfach mal die TAB NS Nord (Die TAB sind quasi überall gleich, aber du darfst gerne die deines Netzbetreibers lesen):

5.4 Kabelhausanschluss

(2) ... Bei Umstellung des Netzanschlusses (z.B. von Freileitungsbauweise auf Kabelbauweise) sorgt der Anschlussnehmer für die entsprechende Anpassung seiner elektrischen Anlage.
(Quelle: TAB NS Nord 2012)

Du darfst auch gerne die Suchfunktion des Forums nutzen, dann findest du u.a. dieses Thema: http://www.elektrikforum.de/viewtopic.php?t=18255

Und weitere ...
 
Hallo,
vielen Dank für die Nachricht. Da haben wir auch überhaupt nichts dagegen, wenn der Netzbetreiber seine Anlagen erneuert. Nur verlangt er jetzt auch von uns, dass wir unsere Anlage komplett erneuern müssen. (kein FI...) Und sagt wir hätten kein sog. "Bestandsrecht" Dabei wollen wir ja überhaupt nichts verändern. Urplötzlich sollen wir den kompletten Verteiler auf den "Stand der Technik hochrüsten" ohne dass wir irgendetwas verändert haben und auch nicht wollen!! Wir sind so zufrieden wie es ist!! Natürlich haben wir auch nichts dagegen wenn der Netzbetreiber modernisiert; abe nicht auf unsere Kosten. Darum meine Frage ob es zulässig ist dass sich der Netzbetreiber so verhält

vielen Dank für eine weiter Auskunft

Wolfgang
 
Die Forderung auf Anpassung ist vermutlich unabhängig vom neuen Hausanschluss entstanden, dazu müsste man mal die Begründung des VNB kennen. Schonmal zur Info: Bestandsschutz gibt es für elektrische Anlagen grundsätzlich nicht!

Welche Netzform liegt vor und in welcher wird der Kabelanschluss realisiert? Wenn der Fehlerstromschutzschalter der Netzform (Beispiel: TT) geschuldet war, gibt es tatsächlich die rechtliche Grundlage eine Modernisierung auf den aktuellen Stand zu fordern, da die Anlage zur Errichtung nicht den Regeln der Technik entsprach.

Grundsätzlich muss auch alles, was angefasst wird dem aktuellen Stand der Technik entsprechend hinterlassen werden, solange es keine simple Reparatur auf den ursprünglichen Zustand ist, der bei Errichtung dem Stand der Technik entsprochen haben muss - Werden die Zähler versetzt muss das am Ende eben den heutigen Regeln entsprechen.

Und mal ganz ehrlich ... 1974 ist auch schon eine Weile her. Wurde die Anlage regelmäßig gewartet?
 
Hallo,
vielen Dank für die Nachricht. Da haben wir auch überhaupt nichts dagegen, wenn der Netzbetreiber seine Anlagen erneuert. Nur verlangt er jetzt auch von uns, dass wir unsere Anlage komplett erneuern müssen. (kein FI...) Und sagt wir hätten kein sog. "Bestandsrecht" Dabei wollen wir ja überhaupt nichts verändern. Urplötzlich sollen wir den kompletten Verteiler auf den "Stand der Technik hochrüsten" ohne dass wir irgendetwas verändert haben und auch nicht wollen!! Wir sind so zufrieden wie es ist!! Natürlich haben wir auch nichts dagegen wenn der Netzbetreiber modernisiert; abe nicht auf unsere Kosten. Darum meine Frage ob es zulässig ist dass sich der Netzbetreiber so verhält

vielen Dank für eine weiter Auskunft

Wolfgang
 
Vielen Dank für das Wiederholen der selben Nachricht ;)
 
Hallo T.Paul,
Danke für deine fachkundige Auskunft! Dass es einen "Bestandsschutz" im eigentlichen Sinne nicht gibt hab ich auch gelesen, nur wurde dieses Wort eben auch vom Netzbetreiber so verwendet. Die Forderung ist auch nur und absolut ausschliesslich durch den Wechsel der Hauszuführung entstanden!!!, die wir so nie gewollt oder beantragt haben. Das Haus wurde 1974 erbaut und es war in diesem Stadtteil damals mit Sicherheit absolut zulässig!! In der Strasse in der wir wohnen wurden alle Häuser modernisiert oder neu gebaut und wir sind jetzt eben die letzten an der Freileitung!!
Mich würde es interessieren ob der Energieversorger nun so einfach von uns verlangen kann alles zu modernisieren!! Es gibt auch wissentlich sehr viel ältere Häuser mit bestimmt älteren Verteilungen die noch komplett an den Freileitungen angeschlossen sind und nur wer dort Erneuern muss oder etwas verändert oder eben den Masten nicht sehen möchte muss sich an die neuen Vorschriften "anpassen". Dies ist aber alles bei uns nicht der Fall.
Vielen Dank für eine weitere Info
Wolfgang
PS: Es muss doch noch irgend jemanden geben der ein "älteres Haus" besitzt, nichts verändern möchte, mit der Elektrik zufrieden ist und nun dieses Problem hat.
 
Wolfgang654321 schrieb:
Das Haus wurde 1974 erbaut und es war in diesem Stadtteil damals mit Sicherheit absolut zulässig!
Was der Stadtteil oder der Erstellungszeitraum mit der Einhaltung der landesweit (und mittlerweile Europaweit) gültiger Normen zu tun hat und woher du den Inhalt der DIN VDE 0100-100 vom Mai 1973 kennst darfst du zwar gerne erläutern, aber wichtiger wäre zu erfahren, ob die Zähler/die Messplätze versetzt werden, denn die Forderung den Messplatz anzupassen bedingt sich in der Regel durch Veränderung an diesem - und wie gesagt, muss dieses Werk dann am Ende den heute gültigen Normen entsprechen - unabhängig davon, wer die Arbeit beauftragt/angestoßen hat.

In den TAB steht nämlich auch:

1 Geltungsbereich

(2) ... sind für Anlagen anzuwenden, die neu an das Verteilungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es seitens der TAB keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.

Und in den TAB ist natürlich auch der Aufbau des Zählerplatzes beschrieben. Ergo: Wird dieser verändert, muss er am Ende dem aktuellen Stand entsprechen.

Die technischen Anschlussbedingungen sind Vertragsbestandteil und nach §4 der Niederspannungsanschlussverordnung auch so gefordert. Du darfst natürlich Rechtsmittel dagegen einlegen, wenn du meinst der Vertrag sei (partiell) ungültig. Dazu solltest du ihn aber vielleicht auch erst einmal gelesen haben ;)
 
Hallo T.Paul,

entschuldige bitte wenn ich mich falsch ausgedrückt habe. Bei uns sind die Zähler und automatischen Sicherungsautomaten alle in einem Unterputzkasten aus Metall im Hausgang zugänglich für jeden, eingebaut. Die Hauptsicherungen sind Schraubsicherungen. Die Einzelautmaten sind in 10A und 16A ausgeführt je nach Bedarf eben. Es gibt keinen FI. Und auch noch einmal zu erwähnen. Der Energieversorger und nur er!! macht eine Änderung mit der Stromzuführung des Hauses.jetzt eben über die Erde!! Wir haben nie!! eine solche gewollt, beauftragt, aber auch nichts dagegen wenn er etwas erneuert. Das Interesse und die Ausführung erfolgt ausschliesslich nach Wunsch des Energieversorgers!! Die neue Zuführung ist ausserdem so nahe am Sicherungsverteiler, dass mit zirka 1,5 Meter Zuführung und Umklemmmen der Zuleitung zumindest die Funktion im gleichen Umfang gegeben ist wie vorher. Kann jetzt von uns verlangt werden, dass wir für zirka 5000 Euro (3 Eigentümer) den Zählerkasten und Innenleben erneuern müssen obwohl wir nie und nimmer irgendeine Änderung wollten und der Grund für die Anpassung und Änderung ausschliesslich durch den Netzbetreiber erfolgt!!

Vielen Dank und Entschuldigung wenn ich mich nicht fachlich verständlich ausgedrückt habe

Wolfgang
 
Hallo,

bitte mal einen Gang zurückschalten. Eine Umstellung von Freileitungsanschluss auf Erdkabelanschluss bedingt normalerweise keine Anpassung der Hauptverteilung, weil diese dazu ja nicht verändert werden muss.

Es wird lediglich die Hauseinführung und der Hausanschlusskasten (HAK) erneuert. Das zahlt der Netzbetreiber (VNB).

Wer leitet jetzt daraus ab, dass Ihr eine neue Hauptverteilung braucht?

0V
 
Wolfgang654321 schrieb:
Hallo T.Paul,

entschuldige bitte wenn ich mich falsch ausgedrückt habe. Bei uns sind die Zähler und automatischen Sicherungsautomaten alle in einem Unterputzkasten aus Metall im Hausgang zugänglich für jeden, eingebaut.
...
Metall ist natürlich in der Tat grenzwertig. Jetzt verstehe ich, dass man versucht, Dir eine Erneuerung unterzuschieben...


Und wo ist der HAK? Auf dem Dachboden?

0V
 
Emotionen über Geld sind fantastisch, sie machen blind für alles andere ...

Es ist für die ausführende Elektrofachkraft SCHEIßEGAL, ob der Auftrag von Dir, euch, dem VNB oder Gott stammt - WENN die Anlage durch Veränderung oder unsicheren Zustand eine Modernisierung bedingt, dann tut sie das eben. Das zu klären und den Grund dazu zu finden, ist das einzige, was hier nicht geschehen ist.

Und da Erläuterungen offenbar ungehört verhallen einmal "direkt ins Gesicht": JA, DER NETZBETREIBER DARF UND MUSS (!!!) VON EUCH DEN SICHEREN ZUSTAND DER ANLAGE FORDERN UND DER BETREIBER DER ANLAGE IST PER GESETZ DAZU GEZWUNGEN DIESEN HERZUSTELLEN UND ZU BEWAHREN!

Aber ob das bei euch zutrifft wissen wir immer noch nicht, da es offenbar nicht Thema sein soll neben der Aufregung, wieso das jetzt so sein soll ...
 
Faktisch ist eine Änderung Einführung der Versorgungsleitung keine Veränderung an der nachgeschalteten, elektrischen Anlage. Der HAK bekommt nur einen neuen Platz - das ist alles.

Ich vermute, dass das aber handwerklich nicht so einfach ist. Die Leitung zwischen Verteilung und HAK führt derzeit unters Dach - müsste aber in den Keller. Ergo muss eine neue rein, so dass man den Verteiler aufstemmen und neue Leitung ziehen muss. Und dass ist eine Änderung an der Hausanlage. Und wenn diese Maßnahme abgeschlossen ist, dann muss sie auch dem Stand der Technik entsprechen.
Ergo: Der VNB zimmert dir den HAK in den Keller und verabschiedet sich mit einem "Der Rest ist ihr Problem". Die Kosten des Problems trägt der stolze Hausbesitzer, eine Klage scheiter schon am Artikel 14 GG. Hier wäre die Geschichte zu Ende, wenn man sich da nicht noch was blödes einfallen ließe:

Blöde deshalb, weil's zwar keine Umrüstung der Hausanlage bedeutet, aber häßlich ist.

Entweder, man hämmrt sich einen einzelnen Masten in den Garten und führt über selbigen eine Leitung vom HAK/neu zum HAK/alt. Oder noch viel häßlicher: Man nehme ein NA2Y-J 4x35² und zimmere es außen an die Fassade - vom Keller, bis zum Dach.
 
Hallo,
gerne einen Gang zurück ;) aber man sieht es ärgert mich eben richtig. Der Netzbetreiber verlangt jetzt von uns (Grund für die Umstellung/Aufwand ist ausschliesslich der Netzbetreiber!! da letztes Haus an der Freileitung und kein Mängel jegwelcher Art) dass er eben durch den von ihm eigens gewollt und vorgenommenen Änderung der Hauszuführung selbst an die Vorschriften gebunden ist und keine Abnahme des Anschlusses an einen Elektroverteiler wie wir ihn haben machen darf!. Und er natürlich auch keine Kosten (auch nicht Anteilmässig) übernimmt. Es leuchtet mir eben nicht ein, dass der Netzbetreiber selber eine Änderung veranlässt, die auch nachweislich der Grund für unseren jetztigen Aufwand ist und nachher keine Kosten übernehmen möchte. Deswegen eben meine Frage, da ihr ja viel mehr Erfahrung habt, ob das denn alles rechtens ist!!
Vielen Dank nochmal und freue mich immer über eine fachkundige Antwort
Wolfgang

Zum technischen noch einmal Kurz. Der neue Erdzuführungsanschluss ist zirka 1 Meter vom Verteileranschluss entfernt und mit einem Aufputzkabel "auch wenn nicht gerade schön" problemlos möglich!!
 
Ich habe weiterhin nicht gehört, dass du vor Gericht ziehst um die TAB anzufechten. Bis dahin sind sie Teil des Vertrages und müssen erfüllt werden. Und in den TAB stehts nunmal wie oben zitiert drin.

Wir können uns den Zählerplatz bisher auch nur vorstellen und daher sicher nicht die Aussage des VNB widerlegen, dass der Zählerplatz in seiner derzeiten Form nicht nutzbar sei. Dazu würden Fotos helfen ...
 
Hallo Wolfgang,

wie gesagt, ich bin teilweise bei Dir, verstehe aber nicht, weshalb Du nicht eine einzige Frage beantwortest, sondern immer nur gebetsmühlenartig Deinen Ärger wiederholst.

Wie gesagt, ich bin nicht wie vielleicht einige Kollegen der Meinung, dass Deine Anlage angepasst werden muss, nur weil der HAK versetzt wird. Dies ist keine Änderung DEINER elektrischen Anlage und wenn die den zum Errichtungszeitpunkt geltenden Regeln (also 1974) entspricht, das wäre dann VDE 0100 in der Fassung vom Mai 1973, gibt es keine Notwendigkeit etwas zu ändern.

Offenbar sieht das aber Dein VNB anders. Und die Begründung die würde ich gerne mal erfahren. Und wenn Du nicht willens bist, diese hier wiederzugeben, werden wir nicht helfen können.

Meine Glaskugel ist in der Reinigung...

0V
 
Ihr seid aber richtig schnell :) Danke

Natürlich ziehe ich mit Sicherheit vor Gericht in diesem Fall. Nur ist es grundsätzlich nicht meine Art und wenn jemand anders schon so ein Problem gehabt hätte, was ich einfach mal vermutet habe, wäre es sehr hilfreich gewesen und ich hätte den Netzbetreiber noch einmal darauf aufmerksam gemacht und versucht eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen!! Da wäre eben ein ähnlicher Fall warscheinlich recht hilfreich gewesen.

Vielen Dank nocheinmal
Wolfgang
PS: Bei dem einzig stattgefundenen Gepräch mit dem Netzbetreiber vor Ort hat es mich auch sehr geärgert, dass er ja zugibt mit seiner eigenen Änderung der Grund für den Aufwand zu sein, aber da kann man halt nichts machen!!!
 
Antwort kam zu schnell und hab ich leider nicht mitbekommen.

Ein Angestellter des Netzbetreibers sagt ganz eindeutig, die Anlage entsprach 1974 den geltenden Vorschriften! Eine klassische Nullung und die Zähler wie sie verwendet wurden, haben auch weiterhin "Bestandsrecht" (auch wenn es den Begriff nicht gibt). Nur durch die Änderung der Energiezuführung in den Zählerkasten muss auch den jetztig geltenden Regelungen und Vorschriften entsprochen werden. Dies erfordert bei uns ganz eindeutig die komplette Renovierung der Elektroverteilung!!
Vielen Dank und Gruss
Wolfgang
 
...

und wieder keine einzige Silbe zu der Begründung des VNB...

Wenn Du oder Dein Anwalt genauso vor Gericht auftreten sieht es schlecht aus, selbst wenn Du eigentlich von der Sache her immer noch im Recht sein könntest. Die Gegenseite wird sich vorbereiten, verlass Dich drauf.

Und natürlich kann es sein, dass es jemanden hier gibt, der schon einmal in einer ähnlichen Lage war. Da Du die Fakten aber ja nicht preisgibst, wird es der betreffende nicht wissen, wenn er kein Hellseher ist (vgl. meine Glaskugel) ....

0V
 
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Thema: Umstellung Hausanschluss
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