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Nullvolt
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Ok. Jetzt hat sich es auch bei mir überschnitten.
Hmm. Da bin ich anderer Meinung, natürlich muss die neue Hauptleitung wieder genau da angeschlossen werden, wo die alte auch rein kam. Ggf. musst Du eben eine Aufputzleitungsführung dulden.
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Kannst Du die Aussage belegen? Am besten von einem Unabhängigen bestätigen lassen.Wolfgang654321 schrieb:Antwort kam zu schnell und hab ich leider nicht mitbekommen.
Ein Angestellter des Netzbetreibers sagt ganz eindeutig, die Anlage entsprach 1974 den geltenden Vorschriften! Eine klassische Nullung und die Zähler wie sie verwendet wurden, haben auch weiterhin "Bestandsrecht" (auch wenn es den Begriff nicht gibt).
Nur durch die Änderung der Energiezuführung in den Zählerkasten muss auch den jetztig geltenden Regelungen und Vorschriften entsprochen werden. Dies erfordert bei uns ganz eindeutig die komplette Renovierung der Elektroverteilung!!
Vieln Dank und Gruss
Wolfgang
Hmm. Da bin ich anderer Meinung, natürlich muss die neue Hauptleitung wieder genau da angeschlossen werden, wo die alte auch rein kam. Ggf. musst Du eben eine Aufputzleitungsführung dulden.
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