Dann nochmal als direkte Antwort: Ja, es gibt in DE eine konkrete Vorgabe.
"Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) eingehalten worden sind" heisst es im EnWG. Damit werden die DIN VDE-Normen quasi zum Gesetz, da deren Nicht-Einhaltung jeden Betreiber direkt dazu verpflichtet, zu beweisen, dass die von ihm genutzte Lösung min. dem selben Sicherheitsstandard entspricht, wie es eine Anlage, die nach DIN VDE gebaut und betrieben wird ist. Zum Betreiben gehört auch die Wartung!
Die DIN VDE 0105 Teil 100 fordert, dass die den Betrieb von elektrischen Anlagen sowie das Erhalten des ordungsgemäßen Zustandes notwendige Wiederholungsprüfungen stattfinden. Es ist für den Praktiker sicher nicht unabdinglich sich hierbei an den BGV A3 zu orientieren, die zwar zuallererst fordert die Prüffristen so zu bemessen, dass Mängel mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig erkannt werden, dann aber auch Richtwerte vorgibt, bei denen, wie auch dem Gesetzestext folgend bei Einhaltung der DIN VDE, von einer Ordnungsgemäßen Prüfung ausgegangen wird, wenn der dadurch gewählte Zeitraum eine Fehlerquote von höchstens 2% gewährleistet.
Konkret werden hier 6 Monate für stationäre Anlagen genannt um mittels Betätigen der Prüfeinrichtung die Funktion des Fehlerstromschutzschalters zu prüfen durch den Benutzer und 4 Jahre für die gesamte Anlage, inkl. ortsfester Betriebsmittel auf ordnungsgemäßen Zustand durch eine Elektrofachkraft zu prüfen. Ausgenommen sind Räumen und Anlagen besonderer Art" (DIN VDE 0100 Gruppe 700), zu denen auch Räume mit badewanne oder Dusche sowie eine Sauna zählen, bei denen 1 Jahr als Richtwert gilt.
In jedem Fall sollte klar sein, dass eine 40 Jahre in Betrieb befindliche Anlage ohne Überprüfung durch eine Elektrofachkraft kaum dieser Anforderung standhalten wird, zumal es noch schwieriger sein dürfte im Schadensfall zu beweisen, dass die Anlage sicher war/ist und die Fehlerquote entsprechend gering ist.
Du kannst deine Brötchen also backen wie du möchtest, wenn das Gebäude abfackelt und die Versicherung/Feuerkasse sich weigert den Schaden zu übernehmen hat sie das Recht dazu!