Ungenutzte Adern in Verteilung

Diskutiere Ungenutzte Adern in Verteilung im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, in einer Unterverteilung bei uns im Haus habe ich einige (7-8) unggenutzte Phasen gefunden, die einfach unisoliert im Kasten...
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Hallo bei der Übernahme 1974 durch die Energie AG musste meist die Zuleitung zum Zähler und auch der Zählerkasten mit alle dazugehörigen Teilen erneuert werden , es wurden schon damals überall ein FI allerdings noch mit 100 mA Auslösestrom über welchem alles versorgt wurde ,eingebaut.Keine Probleme bisher und das seit fast 40 Jahren. mfg sepp


FI alle 12 Monate mit Auslösestrom und Auslösezeit geprüft?
Oder festgebacken und löst nicht mehr aus?
 
wieso alle 12 Monate eine Messung ? ?
 
elektroblitzer schrieb:
...FI alle 12 Monate mit auslösestrom und Auslösezeit geprüft?
Oder festgebacken und löst nicht mehr aus?

OT - bzw. aus aktuellem Anlass.
Erstmals sollte bei möglichen Contra´s immer beachtet werden daß die Poster aus unterschiedlichen Ländern kommen, somit teilweise nicht immer mit dem Vorschriftenwerk anderer Nationen vertraut sind (sein müssen)

jetzt eine direkte Frage an den zitierten:

Gibt es dafür in D eine konkrete Vorgabe?

oder handelt es sich hier wieder einmal, wie so oft, um "Wunschdenken".
Dies ist keine Wertung bezüglich des geschriebenen, vielmehr vermisse ich oftmals den Hinweis dass es sich lediglich um die:
persönliche Meinung handelt,
wünschenswert wäre,
angestrebt werden sollte,
usw.
 
Nach der BG-Vorschrift BGV A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" sowie nach VDE 0105 Teil 100 "Betrieb von Starkstromanlagen" muss bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln in bestimmten Zeitabständen der sichere Zustand geprüft werden. Für gewerblich genutzte Anlagen ist der Unternehmer für die Durchführung verantwortlich. Bei vermieteten Objekten der Vermieter. Bei Eigentum zu Wohnzwecken der Eigentümer.

Du kannst u.a. das vom OLG Saarbrücken (Aktenzeichen, 4 U 109/92) gefällte Urteil nachlesen, Zitat "Für den ordnungsgemäßen Zustand des Sicherungskastens und der elektrischen Leitungen ist ausschließlich der Vermieter gemäß § 536 BGB verantwortlich, sofern nicht eine andere individualvertragliche Vereinbarung vorliegt. Der Sicherungskasten muß vom Vermieter gewartet werden, um dem Mieter den ungestörten Mitgebrauch an der Wohnung zu gewährleisten. Davon ausgehende Gefahren fallen daher dem Vermieter zur Last."
 
elektroblitzer schrieb:
wieso alle 12 Monate eine Messung ? ?

Testknopf täglich bis halbjährlich durch den Anwender.
Prüfung 12 Monate durch EFK.

1) Ich weiß net wo du die 12mon. her hast als frist. oder reden wir über Anlagen nach VDE 0100-700 ?
Es wäre schön wenn du die entsprechende Norm anführst. Ich schein ja nicht der einzige unwissende zu sein was die 12 Mon. betrifft.
Auch würde es bedeutendas ein E-Check ja gegen die VDE Nom wäre, der verspricht eine Sichere anlage mit ner Prüffrist von 4 jahren ( ausnahmen gibt es hier zwar auch ) und das im Namen der VDE


2) Es gibt keine Pflicht für Otto Normalo in Dt, es sei denn du hast ein anderes Gesetzbuch als der rest.
Denn die VDE ist kein Gesetz ( sonst würde halb dt. im Knast sitzen ), sie hat nur den Charakter und kann u.u herangezogen werden bei versäumnissen od Schäden.
 
VDE 0105 Teil 100 "Betrieb von Starkstromanlagen" muss bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln in bestimmten Zeitabständen der sichere Zustand geprüft werden.

Danke für die Antwort, die leider meine Frage nicht beantwortet.

Das steht doch das das in bestimmten Zeitabständen zu erfolgen hat.
Bestimmt werden Abstände durch VDS2015, BGV A3 / GUV-V A3.
 
Dann nochmal als direkte Antwort: Ja, es gibt in DE eine konkrete Vorgabe.

"Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) eingehalten worden sind" heisst es im EnWG. Damit werden die DIN VDE-Normen quasi zum Gesetz, da deren Nicht-Einhaltung jeden Betreiber direkt dazu verpflichtet, zu beweisen, dass die von ihm genutzte Lösung min. dem selben Sicherheitsstandard entspricht, wie es eine Anlage, die nach DIN VDE gebaut und betrieben wird ist. Zum Betreiben gehört auch die Wartung!

Die DIN VDE 0105 Teil 100 fordert, dass die den Betrieb von elektrischen Anlagen sowie das Erhalten des ordungsgemäßen Zustandes notwendige Wiederholungsprüfungen stattfinden. Es ist für den Praktiker sicher nicht unabdinglich sich hierbei an den BGV A3 zu orientieren, die zwar zuallererst fordert die Prüffristen so zu bemessen, dass Mängel mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig erkannt werden, dann aber auch Richtwerte vorgibt, bei denen, wie auch dem Gesetzestext folgend bei Einhaltung der DIN VDE, von einer Ordnungsgemäßen Prüfung ausgegangen wird, wenn der dadurch gewählte Zeitraum eine Fehlerquote von höchstens 2% gewährleistet.

Konkret werden hier 6 Monate für stationäre Anlagen genannt um mittels Betätigen der Prüfeinrichtung die Funktion des Fehlerstromschutzschalters zu prüfen durch den Benutzer und 4 Jahre für die gesamte Anlage, inkl. ortsfester Betriebsmittel auf ordnungsgemäßen Zustand durch eine Elektrofachkraft zu prüfen. Ausgenommen sind Räumen und Anlagen besonderer Art" (DIN VDE 0100 Gruppe 700), zu denen auch Räume mit badewanne oder Dusche sowie eine Sauna zählen, bei denen 1 Jahr als Richtwert gilt.

In jedem Fall sollte klar sein, dass eine 40 Jahre in Betrieb befindliche Anlage ohne Überprüfung durch eine Elektrofachkraft kaum dieser Anforderung standhalten wird, zumal es noch schwieriger sein dürfte im Schadensfall zu beweisen, dass die Anlage sicher war/ist und die Fehlerquote entsprechend gering ist.

Du kannst deine Brötchen also backen wie du möchtest, wenn das Gebäude abfackelt und die Versicherung/Feuerkasse sich weigert den Schaden zu übernehmen hat sie das Recht dazu!
 
Die Prüffrist ist bei 4 Jahren und kann je nach Anlage / standort / Norm / Gefährdungsbeurteilung auch weitaus niedriger sein, das wissen wir wohl alle.

Da steht aber nichts von deinen "generellen" 12Monaten. Oder habe ich etwas überlesen im Themen verlauf was mich erleuchten sollte wie die 12mon. nun entstanden sind ?
 
Die Frage ist umgekehrt: Wie kann der Vermieter einem neuen Mieter darlegen, dass er seiner unzweifelhaft vorliegenden Pflicht zur Verkehrssicherheit nachkommt und das Mietobjekt bei der Übergabe Verkehrssicher ist, ohne eine Überprüfung durchführen zu lassen und den Mieter einzuweisen Wartungen wie das betätigen der Prüftaste eigenständig durchzuführen um einen Mangel entdecken zu können?

Für die Wohnung in der ich wohne hat meine BG vor Bezug eine Prüfung durchführen lassen, das Protokoll klebt im Verteiler zur Kopie. Ich bin vertraglich zum Erhalt dieses Zustandes und der Anzeige von Mängeln verpflichtet worden ... Der E-Check geht also auf meine Kappe, die Behebung auf die BG ...
 
Ich bin vertraglich zum Erhalt dieses Zustandes
ja nun, bedeutet auch nur das du net daran rumfummeln sollst. Und mängel sollte man immer anzeigen beim VM, egal ob vetraglich eingetragen od net.
kosten kommen aber net auf dich zu, die muss der vermieter tragen
 
Darum ging es ja aber nicht primär, zumal die Anlage bereits erweitert worden ist von mir ...

Es ging halt drum, dass der Vermieter seinem Mieter gegenüber ohne Prüfung nichts nachweisen kann, wenn der nun 1 oder 2 Mängel findet, hat der Vermieter keinen Gegenbeweis, dass die Anlage i.O. war und muss damit rechnen, dass der Mieter, zu Recht, den mangelfreien Zustand aus Unkenntnis anzweifelt und eine Überprüfung fordert - und dann?

Der Vm kann ja nicht sagen "Passt schon, wenn die nächste Steckdose abflammt, tauschen wir die auch aus ..."
 
Da steht aber nichts von deinen "generellen" 12Monaten. Oder habe ich etwas überlesen im Themen verlauf was mich erleuchten sollte wie die 12mon. nun entstanden sind ?

Wie allgemein bekannt (Hinweis war für Lee(h)rbua) muss ein FI Schutzschalter periodisch ausgelöst werden um ein funktionsmässige gleich Ausschaltzeiten zu erreichen. Diese Funktionsprüfung, wird vom Anwender mit dem Testknopf ausgelöst. Nach VDE0664-10 /-20 (IEC/EN 61008/9) tritt eine Schutzgradverbesserung nur ein, wenn die Taste alle 6 Monate bedient wird. Diese Vorgabe ist auch in den in den Bedienungsanleitungen vieler FI enthalten. Bedienungsanleitungen sind Unterlagen mit Vorschriften der Hersteller. Diese müssen zwangsläufig zur Gewährleistung der Schutzfunktion eingehalten werden.
Zusätzlich ist vorgegeben die Auslöseströme alle 12 Monate bzw. jährlich mit den Auslösezeiten zu prüfen.
 
Hmm, die 0664-010 is net in meiner VDE drin..

Würde mich aber trotzdem wundern wenn es da drin steht als Vorschrift und in allen anderen teilen kompl. vernachlässigt wird inkl. der Werbung des verbandes mit seinem E-Check ;)

Wenn jemand ein Auszug hat online wäre es schön..
 
Nun frage ich mich, ob diese Diskussion doch nicht eher einen "akademischen" Charakter hat ...

In meinem Leben (bin schon im Grauhaaralter) habe ich etliche Wohnungen gemietet und bewohnt (genau weiß ich es nicht - vielleicht 13 oder 15 Wohnungen dürften es sein), keine einzige der Wohnungen hatte einen FI-Schutzschalter, von irgendwelchen Meßprüfungen oder Protokollen habe auch nie etwas gesehen oder gehört; habe auch nie einen "Stromschlag" gekriegt, und einen Brand durch mangelhafte elektrische Installation habe ich auch nie erlebt, auch nicht bei den Nachbarn oder Bekannten und auch nicht vom Hörensagen. Den einzigen Ärger mit der elektrischen Installation erinnere ich mich in einer (ur)alten Wohnung, daß der Staubsauger an einigen Steckdosen die Sicherungen immer rausgehauen hat, so daß ich ihn nur an einer Steckdose betreiben konnte.

Mit ziemlicher Sicherheit war an der einen oder der anderen el. Installation das Eine oder Andere nicht ganz in Ordnung, und ich wage es zu behaupten, daß keine einzige den heutigen VDE-Normen entsprach, viele von denen nicht mal den damals geltenden.

Trotzdem werden die Sicherheitsvorschriften für el. Hausinstallation Jahr für Jahr verschärft und verschärft, so daß man heute in eigenem Haus nicht mal eine nigelnagelneue Spiegelleuchte an die Wand anbringen darf.
Und ich frage: Warum? Und die Antwort auch diese Frage wüßte ich gern.

Demgegenüber kenne/kannte ich mindestens zwanzig Menschen, darunter auch kleine Kinder, die im Straßenverkehr ums Leben kamen, und da werden die Normen immer lockerer - jetzt dürfen schon 17-jährige Kinder ihren Führerschein machen (meine Elter durften mit 21, ich mit 18 ).


Kann das sein, daß die Gesetzgeber an dem bürgerlichen Alltag vorbei entscheiden? Oder hat ganz und gar andere Gründe?


Gruß, Bert
 
Das Risiko erscheint vielen gering, dies ist sicher auch richtig, da es dank bereits vieler umgesetzter Schutzmaßnahmen tatsächlich auch zu weniger Unfällen kommt als z.B. im benannten Straßenverkehr. Aber genau dort passieren die Unfälle viel zu häufig durch Mißachtung der geltenden Verhaltensregeln in Form der StVo oder den Vorgaben der Reifenhersteller, wie diese benutzt zu werden haben. Und genau dies ist der Punkt: Es hat seinen Sinn, auch wenn man ihn auf den ersten Blick nicht erkennt. Jede dieser Normen ist als Reaktion auf bestimmte Umstände entstanden.

Wer in diesem Berufszweig arbeitet "findet" natürlich wesentlich mehr Unfälle ... letztes Jahr hatte ich da eine abgebrannte Maschinenhalle, einen Reihenhaus-Dachstuhl inkl. der obersten Etage, 2 Personen mit Stromschlägen an Haushaltsgeräten und einen Betrieb der seit 3 Jahren sucht und kämpft das Netz so zu stabilisieren, dass nicht stetig die Motoren überhitzen und Leuchten eine ungewöhnlich niedrige Lebensdauer aufweisen ...

mal abgesehen davon, dass die Netzanalyse in dem Betrieb aufgrund der Größe sehr langwierig ist können die Ursachen alle Messtechnisch belegt werden, obgleich eine Netzanalyse in letzterem Fall nicht Umfang eines beworbenen "E-Check" ist - dieser Fall ist definitiv haarig aufgrund der über 2000 Maschinen mit noch mehr Motoren, FUs und Reihenweise PA-Fehlern ... hätte man die o.g. Anlagen geprüft wären die Fehler aufgefallen und hätten behoben werden können, bevor es brennt oder jemand einen Schlag bekommt.

Um mal auf das Zitat in deiner Signatur einzugehen: Erfolg auf diesem gebiet ist, wenn du nichts siehst (und hörst) :)
 
Bert schrieb:
Kann das sein, daß die Gesetzgeber an dem bürgerlichen Alltag vorbei entscheiden? Oder hat ganz und gar andere Gründe?

Der Gesetgeber sagt nur, daß bestimmte Normen anzuwenden sind. Die VDE Normen werden nicht vom Gesetzgeber, sondern von einem Lobby-Verband gemacht. Wenn dieser es schafft, solche Forderungen wie: 'Eine Mietwohnung muß jedes Jahr einer VDE Prüfung unterzogen werden' irgendwie in Normen unterzubringen, hat die Elektrobranche ihren 'Dukaten scheißenden Goldesel' per Gesetz definiert.
 
Nun, die vielen Vorschriften werden in sehr vielen Fällen gerade von den zugelassenen Handwerkern mißachtet; entweder aus Unkenntnis (wegen der ständigen Änderungen ist kaum einer immer auf dem neusten Stand; man sieht es auch in den Foren, wie kontrovers die Vorschriften diskutiert werden), oder einfach weil sie keine Lust/Zeit/Meßgerät haben.
Kann das sein, daß solche Vorschriften in dem handwerklichen Alltag gar nicht umzusetzen sind? Daß sie nicht praxistauglich sind?

Eine andere Frage ist, warum die Vorschriften so häufig geändert/korrigiert werden.

Gruß, Bert
 
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