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elektroblitzer
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Ein konzessinierter Betrieb benötigt keinen Aufpasser. Diese Betriebe unterliegen nach NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) einer Beaufsichtigung durch die Netzbetreiber. Die Netzbetreiber werden von den Bezirksregierungen überwacht.Leider doch! Vielen Handwerkern müsstest du sogar einen permanenten Aufpasser direkt hinter dem stellen, da die es einfach nicht können oder nicht schnell genug sind. Dann entsteht Pfusch zur meiner Freude - davon lebe ich.
2 Fehler und der Betrieb wird zugemacht.
Natürlich bekommt man Schwarzarbeitern so nicht bei. Aber der Auftraggeber kann sich ja die Handwerkskarte zeigen lassen oder eine Kopie anfordern.
Gegen selbsternannte Gutachter sollte man auch auf der Hut sein, das kostet nur und bringt nichts.
Da sollte es schon öffentlicht bestellter und vereidigter Sachverständiger sein, der gerichtsverwertbare Beweise liefern kann.
das ist hier aber nicht erforderlich, weil der nach VDE 105-100 hier Prüfungen unterlassen wurden, seitens des Vermierters und der Themenstarter sicherlich schriftlich einen Mängelbrief mit Fristsetzung dem Vermieter zusendet. Bezüglich der Angemessenheit der fristsetzung einen Anwalt fragen. Auch nach dem Mietminderungsanspruch.