Unterschied Messeinrichtungen / Zählerschränke

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Hallo.

Ich möchte demnächst eine Wallbox mit eigenem Zähler (Drehstrom) in einem eigens dafür gesetzten Zählerschrank installieren lassen.

Als ich mich jetzt noch etwas mit der Thematik beschäftigt habe, bin ich auf den Punkt steuerbare Verbrauchseinrichtung gestoßen.
Hier besteht ja die Möglichkeit von einem vergünstigten Stromtarif zu profitieren, weil man dem EVU erlaubt dem Verbraucher zeitweise den Strom abzuschalten.

Die Frage lautet:

Wo ist der Unterschied (steuerbar und nicht steuerbar) für den Elektriker was die Installation angeht und wird bei der steuerbaren Verbrauchseinrichtung ein anderer Zählerschrank benötigt als bei der nicht steuerbaren?

Vielen Dank für die Antwort(en).

Grüße
 
Da wird ein Rundsteuergerät eingebaut, mit welchen die EVU, die Verbraucher hinter dem Zähler ganz oder sukzessive abschalten kann.
Ich würde mir aber vom EVU aber eine schriftliche Erklärung über die garantierte Vergünstigung des Stromtarif geben lassen. Oft bist du denn an den örtlichen Versorger gebunden, die Billiganbieter bieten meist diesen Tarif gar nicht an. Dann sind noch die erhöhten Kosten des MSB für den zweiten Zähler hinzuzurechnen und der VNB kann verlangen, dass du einen neuen Zählerschrank gem. neuster TAB setzen muss. Das wäre vorab abzuklären, bevor man überhaupt was macht.

Also wenn es dicke kommt, ist dafür ein mittlerer vierstelliger Betrag inkl. Umbau fällig, dazu die erhöhten MSB-Kosten. Und es ist damit zu rechnen, dass bei laufenden Wegfall der Steuereinnahmen aus dem Mineralölgeschäft, dies über den Ladestrom wieder kompensiert wird. Ich unke mal, dass spätestens 2030 der Zoll herumfährt und die Wallboxen verblomben wird, um das Geld einzutreiben.
 
Ein HT NT Tarifmodell lohnt sich üblicherweise nicht.
 
Thema: Unterschied Messeinrichtungen / Zählerschränke
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