Unterschrift bei Prüfprotokollen

Diskutiere Unterschrift bei Prüfprotokollen im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, da es mich grade beschäftigt, folgende Frage (bei Geräteprüfungen): muß jedes einzelne Meßprotokoll unterschrieben werden oder reicht...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Akki

Akki

Beiträge
75
Hallo,

da es mich grade beschäftigt, folgende Frage (bei Geräteprüfungen):
muß jedes einzelne Meßprotokoll unterschrieben werden oder reicht es, eine elektronische Doku zu führen (Elektromanager mit Passwortschutz) und nur eine Gesamtbeurteilung zu unterschreiben, wo gesagt wird, soviele Geräte geprüft/ok und die und die nicht ok und bitte reparieren/aussondern und die Einzelergebnisse der Geräte nur (UNunterschrieben) als Info beizulegen? Daß die Meßergebnisse hilfreich sind, ist ja keine Frage, vor allem falls mal jemand anders den Job übernimmt und Vergleiche mit früheren Zuständen anstellen will. Und daß ich die Meßwerte für mich zur Absicherung verfügbar habe, halte ich auch für sinnvoll, es könnten ja mal Probleme auftreten.

Die TRBS 1201 sagt:
Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein und können dementsprechend folgende Angaben enthalten:
- Datum der Prüfung
- Art der Prüfung
- Prüfgrundlagen
- Was wurde im einzelnen geprüft
- Ergebnis der Prüfung
- Bewertung festgestellter Mängel und Aussagen zum Weiterbetrieb
- Name

Da steht nichts von Unterschriften

Ich habe weder in BetrSichV, LV35 oder TRBS1201 eine genaue Forderung danach gefunden und in der VDE-Vorschriftenreihe 120 wird bei Softwareunterstützung gesagt, daß keine Unterschrift nötig sei.

Danke für Anregungen oder Verweise
Akki
 
Zwischen Aufzeichnungen und einem Protokoll muss man unterscheiden.

Ein Protokoll wird immer unterschrieben.
Aufzeichnungen können ein Protokoll nicht ersetzen. Aus dem Protokoll geht nachweislich der Prüfer hervor.
Das Protokoll gelten die Grundsätze für Urkunden aus dem BGB.

Einige Betreiber fordern Protokolle.
 
Falls nach DIN VDE 0702 geprüft wurde ist das Protokoll durch den Anlagenverantwortlichen zu unterzeichnen.
 
elektroblitzer schrieb:
Zwischen Aufzeichnungen und einem Protokoll muss man unterscheiden.

Ein Protokoll wird immer unterschrieben.
Aufzeichnungen können ein Protokoll nicht ersetzen. Aus dem Protokoll geht nachweislich der Prüfer hervor.
Das Protokoll gelten die Grundsätze für Urkunden aus dem BGB.

Einige Betreiber fordern Protokolle.

Hi,
wo genau unterscheidest Du zwischen Aufzeichnungen und Protokoll.
Ich habe hier meine Ausdrucke aus dem Elektromanger, wo die Sichtprüfung und die Meßergebnisse je Gerät dokumentiert werden. Bei ein paar hundert Stück habe ich keine Lust die alle abzuzeichnen, auch wenn da unten drunter ein Feld mit Datum und Unterschrift hingedruckt wird.
Deshalb verfasse ich ein Schreiben mit Adresse, Standort, verwendeten Vorschriften, verwendetem Meßgerät, Prüfdatum, empfohlenen Prüffristen und einem Gesamtergebnis, z.B. alles ok, gefundene Mängel direkt beseitigt und einer dedizierten Auflistung der mangelhaften Geräte, die repariert werden sollen. Weiter bestätige ich die Richtigkeit meiner beigelegten EDV-gestützten Ausdrucke. Dies alles unterschreibe ich mit meinem Namen und ich würde dies das Prüfprotokoll nennen.
Wenn der Elektromanger das hergeben würde (und wahrscheinlich tut er das sogar - ich weiß nur nicht wie), würde ich gerne unter jedes Meßprotokoll schreiben lassen 'dieser Ausdruck wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig'.


eh31157 schrieb:
Falls nach DIN VDE 0702 geprüft wurde ist das Protokoll durch den Anlagenverantwortlichen zu unterzeichnen.

Ich kann das in der VDE0701-702 nicht finden und finde auch den Zusammenhang zwischen Geräteprüfung und Anlagenverantwortlichen nicht ganz schlüssig.
M.E. ist der Unternehmer für die Sicherheit in seinen gesamten Laden verantwortlich. Dies kann er für seine Elektrik an eine vEFK delegieren und die wird (nach Gefährdungsanalyse) eine EFK mit der Geräteprüfung und eine (die gleiche oder eine andere) für die Prüfung der stat. Anlage oder Maschinen betrauen.
Von dieser EFK wird dann eine Unterschrift verlangt, daß die elektr. Geräte geprüft wurden, i.O. sind oder halt nicht. Dabei unterschreibt dann soweit ich weiß, die EFK, auch wenn die Prüfungen dann von unterwiesenen Personen (soweit das halt geht) gemacht wurden, da die EFK denn Prüfablauf festlegt, die Meßprotokolle beurteilt und abschließend bewertet, also dafür gradesteht.
Ich denke, ein Anlagenverantwortlicher ist er deshalb aber nicht.

Danke und Gruß
Akki
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Unterschrift bei Prüfprotokollen
Zurück
Oben