Unterverteiler versetzten

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Drdrak

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Ich möchte einen Unterverteiler mit 3 LS und einen Fi um ca. 1m nach unten versetzten da er zu hoch ist. Den alten Verteiler benutze ich um die Leitungen mit Reihe klemmen zu verlängern. Nun die eigentliche Frage. Gibst es einen bestimmten Abstand zu gegenüberliegenden Wand einhalten muss? Oder ist das nur bei Schaltschrank von z.b Maschinen?
 
Fotos könnten zur Beurteilung hilfreich sein.
 
Auch Bei Verteilern gelten Abstände und Regeln zur Örtlichkeit. Denn schließlich muß an diesem jemand gefahrlos arbeiten und auch der Laie Automaten ein und aus schalten können.
Verteiler dürfen z.B. nicht über Treppen gesetzt werden.

Ich finde aber gerade die Norm nicht in der das geregelt ist.
 
Deswegen ich weiß auch nicht wie es genau mit der Norm ist wegen Abstand.
 
Drdrak schrieb:
Ich möchte einen Unterverteiler mit 3 LS und einen Fi um ca. 1m nach unten versetzten da er zu hoch ist. Den alten Verteiler benutze ich um die Leitungen mit Reihe klemmen zu verlängern. Nun die eigentliche Frage. Gibst es einen bestimmten Abstand zu gegenüberliegenden Wand einhalten muss? Oder ist das nur bei Schaltschrank von z.b Maschinen?
Dieses ist nur bei Zählerschränken der Fall wo ein Abstand zu gegenüberliegenden Wand von 1,2 Metern einzuhalten ist, bei Sicherungskästen ist es jedenfalls nicht erforderlich. Auch spielt die Höhe dieser von dir beschriebenen Kleinverteilung an sich keine Rolle.
Warum du diesen unbedingt einen Meter tiefer haben möchtest verstehe ich nicht denn ein Sicherungskasten ist kein Bedienelement und sollte der FI mal ausgelöst werden den bekommt man auch mit dem ausgestreckten Arm wieder eingeschaltet, daher verstehe ich diesen überflüssigen Aufwand nicht so recht.
 
Ok danke, das ist eine alte Wohnung mit einer 3m decke und der Verteiler ist ganz oben
 
Warum du diesen unbedingt einen Meter tiefer haben möchtest verstehe ich nicht denn ein Sicherungskasten ist kein Bedienelement und sollte der FI mal ausgelöst werden den bekommt man auch mit dem ausgestreckten Arm wieder eingeschaltet, daher verstehe ich diesen überflüssigen Aufwand nicht so recht.

Na da wird doch nicht mal ein Zähler gesessen haben und es ist eine alte NZ Tafel unterhalb gewesen?
 
Nein nicht an der Decke sonder noch an der Wand
 
D.h. der Unterverteiler mit 3 LS und einen Fi konnte ohne Leiter nicht erreicht werden. :( :( :(
 
Auch wenn es sich um keinen Zählerplatz handelt gibt es Regeln zu Unterverteilungen wie hoch und wo diese sitzen müssen.
Diese müssen bedienbar sein.
 
Octavian1977 schrieb:
Auch wenn es sich um keinen Zählerplatz handelt gibt es Regeln zu Unterverteilungen wie hoch und wo diese sitzen müssen.
Diese müssen bedienbar sein.
Bitte Definition von "bedienbar" in Bezug auf den Text :!:

:arrow: Das i-Tüpfelchen wäre noch belastbare Quellen.
 
ja das wäre schön ich finde die entsprechende VDE nur nicht mehr wieder.
Oder war das in DIN 18015???
 
ja das wäre schön ich finde die entsprechende VDE nur nicht mehr wieder.
Oder war das in DIN 18015???

Diese Frage zum Verteilereinbau gibt es immer wieder.
An sich Unterrichtsstoff der Elektronikerausbildung.

Die DIN 18015 macht darüber keine Aussage.
Grundsätzlich müssen Betriebsmittel, darunter fallen auch Verteiler zugänglich sein. Geregelt ist dies in VDE 0100-510:2014-10 513. Ebenfalls sind die Umgebungsbedingungen in der VDE 0100-510 angegeben.
Der Vielfache Wunsch des Verteiler über der Badewanne ist auch hier abgebildet. Natürlich sind auch immer noch die Schutzmassnahmen nach VDE0100-410 etc. und die VDE 0100-7xx einzuhalten.
 
In älteren Wohnungen der 60-er Jahre sieht man auch den Sicherungskasten über der Wohnungstür im Flur wo man eine Leiter braucht, na ja ging auch immer.
Bei mir in der Wohnung sitzt dieser in einer 70 Cm breiten Abstellkammer aber auf Augenhöhe.
Aber muss das nun unbedingt verboten sein was in hohen oder schmalen Räumen zu haben?
Selbst in heutigen Neubauten werden oft noch Sicherungskästen in enge Wandschränke hineingequetscht wo hinterher keiner mehr richtig herankommt weil dort vielleicht noch Regale hinterher eingebaut werden und da schert sich keiner der Bewohner um Bestimmungen.
 
Selbst in heutigen Neubauten werden oft noch Sicherungskästen in enge Wandschränke hineingequetscht wo hinterher keiner mehr richtig herankommt weil dort vielleicht noch Regale hinterher eingebaut werden und da schert sich keiner der Bewohner um Bestimmungen.

Sinnvoll ist sowas bestimmt nicht.
Ich frage mich immer, wer da geprüft hat und prüfen soll.
 
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