Der Satz ist klar. Aber der Satz heißt ja nicht das es nicht zulässig ist.
SMA selbst schreibt „Abwägung vor Ort“ und ganz ehrlich, die Gutachtenergebnisse ergeben keine Hinderungsgründe. Der Satz vorne steht am Ende dort weil es für jeden Hersteller in Sachen Haftung am Einfachsten ist einfach von allem abzuraten.
Es gibt Hersteller die raten quasi dazu ihre Produkte gar nicht zu benutzen.
Irgendwo hatte ich sogar eine Kopie einer Gebrauchsanweisung eines Kühlschrankes gefunden, in der drinstand das generell empfohlen wird das Gerät nur unter ständiger Aufsicht zu betreiben.
Was am Ende zählt sind die harten Fakten. Und da zählen die Vorgaben für den Brandschutz im konstruktiven Holzbau.
Aber unter dem Strich diskutieren wir über ein akademisches Problem. Denn ich schrieb nirgends das die Hütte, das Gartenhaus eine einfache Holzhütte ist, sondern das war eine Mutmaßungen deinerseits. Tatsächlich könnte sie sogar aus KS gemauert sein. Ist sie nicht. Sondern Holztafelbauweise, Doppelbeplankt, gedämmt, begrüntes Flachdach usw.was unter Strich also brandschutztechnisch schon wieder etwas vollkommen anderes ist als eine einfache Holzhütte, sondern (je nach Auslegung und Grundlagendokument) in FHK I, schlechtestenfalls in FHK II einzustufen wäre.
Sei es drum, du hast natürlich nicht unrecht dass Vorsicht die Mutter der Porzellankiste ist, aber in diesem Fall hier besteht das Problem halt nicht.