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Hallo,
in einem aktuellen Bauvorhaben, das wir derzeit bearbeiten, hat der Planer die Unterverteilung in einer Wohnung so geplant, dass sie in einem Abstellraum direkt hinter der nach innen aufschlagenden Tür liegt. Wenn die Tür aufsteht, verdeckt das Blatt also nahezu bündig die gesamte Verteilung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Position den Richtlinien entspricht, denn wenn jemand vor der Verteilung steht und daran arbeitet und eine zweite Person die Tür öffnet, dann wird die erste Person praktisch in die Verteilung hineingedrückt.
Frage: ist diese Position zulässig oder nicht?
in einem aktuellen Bauvorhaben, das wir derzeit bearbeiten, hat der Planer die Unterverteilung in einer Wohnung so geplant, dass sie in einem Abstellraum direkt hinter der nach innen aufschlagenden Tür liegt. Wenn die Tür aufsteht, verdeckt das Blatt also nahezu bündig die gesamte Verteilung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Position den Richtlinien entspricht, denn wenn jemand vor der Verteilung steht und daran arbeitet und eine zweite Person die Tür öffnet, dann wird die erste Person praktisch in die Verteilung hineingedrückt.
Frage: ist diese Position zulässig oder nicht?