Unterverteilung

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ruebix

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Hallo!
Ich möchte in der oberen Whg meines 2-Fam-Hauses in Hessen die Unterverteilung neu machen.
Vom Hauptschrank im Keller aus sind schon 3x35A Neozed-Vorsicherungen. Ist es richtig, von hier mit 5x10mm² zur Unterverteilung zu gehen. Dort dann über einen Fi (40A) an die jeweiligen Sicherungsautomaten. (16B). Ist 10mm² ausreichend oder besser 16mm²?

:(
 
Leitungslänge, Verlegeart, Umgebungstemperatur? Ist es eine eigenständige WE oder soll eines Tages eine solche werden?
 
Hi!
Von der Hauptverteilung im Keller bis zur UV ca. 5-6m, Unterputz, es wird mal keine eigene WE werden.....
 
Wenn es keine eigenständige Wohneinheit wird, darfst du die Leitung nach dem Bedarf/der gesetzten Vorsicherung bemessen. In Verlegart C würde von Seiten der Strombelastbarkeit eingeschränkt (kein Holz) 4mm² CU für 3x35A bei einer Umgebungstemperatur von 25°C ohne weitere Minderungsfaktoren ausreichen. Uneingeschränkt unter o.g. Bedingungen wären es 6mm² CU, die bei einer Länge von 6m einen Spannungsfall von 0,27% auftreten lassen. Dies sollte i.d.R. problemlos sein.

Eine eigenständige Wohneinheit muss nach TAB mit einer Leitung versorgt werden, deren Bemessung für 63A ausgelegt ist. Dies wäre dann entsprechend o.g. Aussagen 10mm² bzw. 16mm² CU. Bei einem Betriebsstrom von 63A treten beim 16mm² CU 0,18% Spannungsfall auf, beim 10mm² wären es 0,29%.
 
Hallo,

die 63 A Regel kenne ich nicht für eigenständige Wohneinheiten, sondern für alle Wohnungsverteiler
 
Ich hab's bisher so verstanden: vom Zähler bis zur ersten Unterverteilung. Sonst müsste man ja eventuelle nachgelagerte UVs ebenfalls mit 16mm² anbinden, auch wenn es sich nur um eine einreihigen Verteiler mit einem FI und zwei, drei LS handelt. Darüber hinaus scheint es mir ohnehin fraglich, inwieweit ein Netzbetreiber einem Anschlussnehmer den Querschnitt der Leitungen hinter dem Zähler vorschreiben kann, wenn mit einem geringeren Querschnitt keine Beeinträchtigung seiner berechtigten Interessen einhergeht. Das ganze ist letztlich eine Empfehlung - ob sinnvoll oder nicht, darüber kann man streiten... Aber rechtlich verbindlich und durchsetzbar? Glaub ich eher nicht...
 
Die Angabe bezieht sich auf die Leitung(en) zwischen Messeinrichtung und Stromkreisverteiler - hieraus gebildete Unterverteiler, wie z.B. eine UV für das OG in einem EFH mit Verteiler im Keller neben dem Zähler betrifft dies nicht.

(3) In Wohngebäuden werden nach DIN 18015-1 die Hauptleitungsabzweige bis zu
den Messeinrichtungen und die Leitungen bis zu den Stromkreisverteilern als
Drehstromleitungen ausgeführt und so bemessen, dass ihnen zum Schutz bei
Überlast Überstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Bemessungsstrom von
mindestens 63 A zugeordnet werden können.
 
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