VDE 0185

Diskutiere VDE 0185 im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich hätte da mal ne Verständnisfrage zur 0185 (Hintergrund heute war mal wieder der Revisions und Prüfdienst bei meinen Eltern...
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Hallo zusammen,

ich hätte da mal ne Verständnisfrage zur 0185 (Hintergrund heute war mal wieder der Revisions und Prüfdienst bei meinen Eltern da)

Unser Haus wurde 1985 erstellt und mit einem Blitzschutz nach damaligen Regeln erstellt - ob die Ausführung richtig war zu den damaligen Regeln, konnte ich noch nicht rausfinden.

Jedenfalls hat der Prüfer heute folgende Mängel festgestellt:

es fehlen 3 Halbableiter - die fehlen schon seit Errichtung des Hauses
Einbeziehung der vor 2 Jahren errichteten Dachgaube - weil nur teilweise (sprich Fensterblech - Regenfallrohr und Regenrinne fehlt)
neu errichtete Solaranlage beidseitig einbinden - obwohl mit leitender Verbindung beide Felder 2 mal verbunden sind
und jetzt kommt es: 2 mal Entlüftungsdachplatten für Abwasserrohr müssen einbezogen werden.

Da ja bekanntlich Unwissenheit vor Strafe nicht schützt, würde ich gerne die Meinung von ein paar Elektromeisterkollegen hören - oder jemand der rechtlich dazu Ahnung hat.

Das nicht alles unter Bestandsschutz fällt ist mir klar, wie verhält es sich mit der Dachgaube?

Der Rest wird wohl schwieriger sein, da ja teilweise Eingriffe in Bestandsanlage vorliegen.

Meines Wissens gibt es doch keinerlei gesetzliche Verpflichtung, die Änderungen vorzunehmen - vorausgesetzt man ist sich über die Versicherungstechnischen Konsequenzen im klaren.

Und nu meine letzte Frage: Wie ist dem Versicherer gegenüber zu verfahren? Hinweis es handelt sich um ein reines 2 Familienhaus für private Nutzung!

Ich glaub nämlich langsam, es kommt billiger, die Blitzschutzanlage zu demontieren - abgesehen davon geht mir diese Prüffirma auf den Zeiger - macht den Eindruck von Abzocke unter dem Deckmantel der scheinbaren Vorschrift - wobei die VDE 0185 doch nur ein Vorschriftenwerk für den Errichter ist - jedoch juriostisch keines ist - sie wird in Streitfällen allerdings als technisches Regelwerk zu Rate gezogen.

Ich weis ein heikles Thema ....
 
Ahnungsloser schrieb:
...
- abgesehen davon geht mir diese Prüffirma auf den Zeiger - macht den Eindruck von Abzocke unter dem Deckmantel der scheinbaren Vorschrift -
...

So frech es klingen mag:
Beider Eindrücke, des Abzocken und des Nervens kann ich mich nicht erwehren. Wenn ich in unserer Neubausiedlung sehe, wiewenig an Biltzschutztechnik heutzutage noch montiert wird und daraus folgernd überhaupt notwendig ist.

Aber: Ein Fachmann auf dem Gebiet bin ich nicht.



Gruß an Alle
 
kommt mir auch komisch vor aber leider keine ahnung von dem gebiet...
 
Hallo!
Also die VDE ist nichtnur einfach so ein Regelwerk! Wenn jemand den Löffel abgibt, weil du die Abschaltbedingungen nicht erfüllst, oder ne Hütte abfackelt weil der Querschnit der gleiche ist wie in einem Toaster, dann bist du drann!
Und wo steht das? Genau...
Also die Versicherungen sagen: Solar, gleich ob für Wasser oder Strom, sind in den Blitzschutz ein zubeziehen!
Der Überspannungsableiter, also der Grobschutz, ist heute im Pflichtenheft! Also der geringste Blitzschutz besteht aus Blitzableiter an der Aussenhülle und der Überspannungsgrobschutz. Alles andere ist kein Blitzschutz. Soviel zur Abzocke.
Das mit den Deckeln kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Normalerweise machst du einen oder zwei Ableiter nach der Schutzwinkel-Funktion. Dann müssten die schon drinn sein.
 
SimonS schrieb:
Also die VDE ist nichtnur einfach so ein Regelwerk! Wenn jemand den Löffel abgibt, weil du die Abschaltbedingungen nicht erfüllst, oder ne Hütte abfackelt weil der Querschnit der gleiche ist wie in einem Toaster, dann bist du drann!
Ich nicht - der Errichter oder der Eigentümer sind haftbar


SimonS schrieb:
Der Überspannungsableiter, also der Grobschutz, ist heute im Pflichtenheft!
mag sein - aber damals nicht - der springende Punkt ist, die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung nicht den gültigen Regeln entsprach, und somit auch kein Bestandsschutz greift - soweit konnte ich schon recherchieren.

SimonS schrieb:
Das mit den Deckeln kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Normalerweise machst du einen oder zwei Ableiter nach der Schutzwinkel-Funktion. Dann müssten die schon drinn sein.
auch die sind richtig bemängelt - aber eben auch schon seit Errichtung fehlend.

Darum ginges aber auch überhaupt nicht - die Frage ist: kann man zu den Arbeiten gezwungen werden (weil eben kein Bestandsschutz, und somit die Anlage nach den neuesten Vorschriften zu sein hat) - oder ist eine Demontage der gesamten Blitzschutzanlage auch eine Alternative, und wie ist die Versicherungstechnische Sachlage?

Verlust Versicherungsschutz?
 
Guten Abend!
Schade, egal bei welchem Tehma ich behilflich sein möchte. Es kommt mir immer so vor als würden sich irgendwie alle angegriffen fühlen.
Also wenn man sich so in die VDE verbeissen möchte: Es gibt bis heute keine gültiege VDE für Blitzschutz! Am 01.11.2002 wurden alle bis dahin gültigen VDE-VORNORMEN zusammengefasst und zu der jetzigen DIN VDE Vornorm VDE V 0185 zusammengeschmiedet. Da du diese Norm erwähnt hast, gehe ich davon aus das du die zur Hand hast und dich eingelesen hast. Daraus geht hervor das es keine Pflicht gibt Blitzschutz aufzubauen. In öffentlichen Gebäuden ist der Blitzschutz vorgeschrieben. Hat aber mehr mit Brandschutz zu tun als mit VDE.
Ein befreundeter Elektriker baut sehr viel Solaranlagen. Dieser hat mir gesagt das bei nahezu allen Versicherern diese Module in den Blitzschutz einzubinden sind. Weiß jetzt aber auch nicht so genau ob das eine spezielle Versicherung ist nur für Dachaufbauten oder so. Lese halt mal in den betreffenden Policen nach. Im Zweifelsfall lass es so wie es ist. Es gibt weder ein Verbot, noch den Zwang für solche Anlagen. Aber die Überspannungsableiter sind eine Überlegung wert. In unserem Betrieb sind schon öfters SPS´en verreckt durch Schaltspannungen. Seit wir diese Dinger drin haben steigen die zwar aus, aber es verreckt keine mehr. Aber wenn du bis jetzt keine Probleme hattest, dann ist das auch nicht interessant.
Hoffe jetzt ein wenig geholfen zu haben.
 
Zu den Solarpannels: Diese sind zwingend in den Äuseren Blitzschutz einzubeziehen oder zu erden!! Auch die anderen Mängel sollten beseitigt werden sonst verlierst du deinen Versicherungsschutz (Ich geh davon aus das die Blitzschutzanlage der Versicherung gemeldet ist und dadurch einen billigeren Beitrag erhälst). Der Versorgungsnetzbetreiber wird dir aber wegen den Mangel sicher nicht den Saft abstellen. Also am besten mit der Versicherung reden nachrechnen was billiger kommt und je nachdem Handeln.
 
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Thema: VDE 0185
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