VDE-Normen - Sinn oder Wahnsinn?

Diskutiere VDE-Normen - Sinn oder Wahnsinn? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Es gibt da etwas, was mich schon seit längerer Zeit beschäftigt. Es ist wirklich egal was man im Elektrobereich macht, sofort kommen einige Leute...
  • Ersteller Kurzschlussssss
  • Erstellt am
AC DC Master schrieb:
Beispiel: neutralleiter ! in der VDE wird der leiter als rückführenderleiter bezeichnet und aktiv und darf auch nur als solcher verwendet werden. ließt man einige seiten später darf man den blauen draht als schalt oder phase benutzen. und so setzt sich das fort mit den regeln der Technik.
1. Der Neutralleiter ist immer hellblau zu kennzeichnen.
2. Der hellblau gekennzeichnete Leiter ist nicht immer der Neutralleiter.
3. Der hellblaue Leiter durfte nicht immer für andere Zwecke verwendet wenn. Und wenn, dann nur unter bestimmten Umständen.
4. So setzt sich das fort mit der Sekundärliteratur: Wer sich nur daraus informiert, kann kein vollständiges Wissen beseitzen welches ihn befähigt, an elektrischen Anlagen zu arbeiten.

Und nur mal so: Ein halbwegs gut gewähltes Abo kostet um die 5000 Euro (Messepreis: 2500). Also E-Handwerk zzgl. einiger betriebsspezifischer Normen wie beispielsweise Elektromobilität, weiße Ware, Solar, etc. Das sind im Jahresverlauf dann kosten von nicht einmal 2,5 Euro je Arbeitstag (220).
 
Epileptriker schrieb:
AC DC Master schrieb:
Beispiel: neutralleiter ! in der VDE wird der leiter als rückführenderleiter bezeichnet und aktiv und darf auch nur als solcher verwendet werden. ließt man einige seiten später darf man den blauen draht als schalt oder phase benutzen. und so setzt sich das fort mit den regeln der Technik.
1. Der Neutralleiter ist immer hellblau zu kennzeichnen.
2. Der hellblau gekennzeichnete Leiter ist nicht immer der Neutralleiter.
3. Der hellblaue Leiter durfte nicht immer für andere Zwecke verwendet wenn. Und wenn, dann nur unter bestimmten Umständen.
4. So setzt sich das fort mit der Sekundärliteratur: Wer sich nur daraus informiert, kann kein vollständiges Wissen beseitzen welches ihn befähigt, an elektrischen Anlagen zu arbeiten.

Und nur mal so: Ein halbwegs gut gewähltes Abo kostet um die 5000 Euro (Messepreis: 2500). Also E-Handwerk zzgl. einiger betriebsspezifischer Normen wie beispielsweise Elektromobilität, weiße Ware, Solar, etc. Das sind im Jahresverlauf dann kosten von nicht einmal 2,5 Euro je Arbeitstag (220).
zu 1. Ja aber nicht durchgängig. Du darfst auch einen N in einer Leitung haben, die schwarze nummerierte Drähte hat.
zu3. Der blaue darf immer noch für andere zwecke verwendet werden und das wird er auch immer noch. Und das nicht nur in der Installation. In Schaltschränken z.B. war die Empfehlung früher Hellblau Neutralleiter dunkelblau Steuerspannung Gleichspannung. Das dunkel ist jetzt z.B. weggefallen, steht nur noch blau da. Kannst also jetzt für 24V Steuerung den gleichen Draht nehmen wie für den N. Ist Blödsinn, macht auch keiner aber sowas steht in den Normen.
Schaltpläne das gleiche Theater. Als ich gelernt hab, hieß ein Hilfsschütz K ein Schütz Q. Irgendwann hat man die Unterscheidung mal abgeschafft, und alles hieß K. Jetzt hat man das wieder zurück geändert. Manchmal frag ich mich, ob dort Leute sitzen, die nur ihre Daseinsberechtigung beweisen müssen und deshalb ständig etwas ändern und wenn ein kein neuer Blödsinn einfällt, dann ändern wir halt wieder zurück. Am Ende ist das dann wie bei der Rechtschreibreform und jeder macht es so, wie er es für richtig hält, Und die da oben machen ihre blöden Spiele für sich allein.
 
Na, so ein Blödsinn ist es nicht - zumindesten aus der Betrachtung der Mitglieder des Normierungs-Ausschuss. Wenn die mich entsendene Firma ein neues technisch relevantes Produckt / Verfahren entwickelt, dann versuche ich dass dieses Produkt / Verfahren in eine DIN-Norm fliest, als Absatztzunterstützung sozusagen.

Wenn ich also z.B. einer der wenigen Hersteller von Zentralzeitschaltuhren bin, versuche ich dass die DIN bei zukünftigen Verteilungsanlagen diese Zentralzeitschaltuhren aus Energieeffiziensgründen eingebaut werden muss. Wem das zu abstrakt ist, setzt einfach für ZentrSlzeitschaltuhren - vierreihige Unterverteilung oder Überspannungsschutz ein.:wink:

mfG
 
Na, so ein Blödsinn ist es nicht - zumindesten aus der Betrachtung der Mitglieder des Normierungs-Ausschuss. Wenn die mich entsendene Firma ein neues technisch relevantes Produckt / Verfahren entwickelt, dann versuche ich dass dieses Produkt / Verfahren in eine DIN-Norm fliest, als Absatztzunterstützung sozusagen.

Ich habe selten so einen nonsens gelesen.

Es gibt einige Hersteller von Zeitschaltuhren nicht nur einen. Die seitzen bestimmt nicht im 18015 Ausschuss.
 
Die Kupferkabelmafia sitzt bestimmt drin.
Vor 20 Jahren noch haben die schwer daran gearbeitet 1,5mm² für 16A zu verbieten. Da war dann schon immer ein * dahinter in der Tabelle und dabei stand noch zugelassen bis zu einer eur.Einigung.
Da hatte die deutsche Kupferlobby aber dann das Nachsehen und jetzt kannst du sogar mit 20A absichern. Übrigens hat die Industrie aufgrund dieses * hinter der 16A Angabe den 13A LSS entwickelt, den eigentlich keiner braucht. Das haben viele Firmen scheinbar nicht geschnallt, und legen trotzdem 2,5 für jede Steckdose.
Ich glaub auch kaum, das es viele Länder auf der Welt gibt, wo man die Zuleitung einer Wohnung, egal wie groß die ist und egal ob es im Haus Heizung oder Ww-Versorgung gibt, für 63A (43kW) auslegen muss. Sowas nenne ich gute Lobbyarbeit.
 
Da hatte die deutsche Kupferlobby aber dann das Nachsehen und jetzt kannst du sogar mit 20A absichern. Übrigens hat die Industrie aufgrund dieses * hinter der 16A Angabe den 13A LSS entwickelt, den eigentlich keiner braucht. Das haben viele Firmen scheinbar nicht geschnallt, und legen trotzdem 2,5 für jede Steckdose.
Ich glaub auch kaum, das es viele Länder auf der Welt gibt, wo man die Zuleitung einer Wohnung, egal wie groß die ist und egal ob es im Haus Heizung oder Ww-Versorgung gibt, für 63A (43kW) auslegen muss. Sowas nenne ich gute Lobbyarbeit.

Das ist leider alles fachlich falsch!
Es hängt von der verlegebedingungen ab.
 
elektroblitzer schrieb:
Na, so ein Blödsinn ist es nicht - zumindesten aus der Betrachtung der Mitglieder des Normierungs-Ausschuss. Wenn die mich entsendene Firma ein neues technisch relevantes Produckt / Verfahren entwickelt, dann versuche ich dass dieses Produkt / Verfahren in eine DIN-Norm fliest, als Absatztzunterstützung sozusagen.

Ich habe selten so einen nonsens gelesen.

Der Moorkate schreibt eine Mengen Nonsens, aber diesmal hat er recht. Du hast es wohl nicht verstanden.

elektroblitzer schrieb:
Es gibt einige Hersteller von Zeitschaltuhren nicht nur einen. Die seitzen bestimmt nicht im 18015 Ausschuss.
Erkläre mir bitte den Sinn von DIN 18015. (Anders als Umsatzförderung oder Ersatz für schlechte Ingenieursausbildung).
 
elektroblitzer schrieb:
Na, so ein Blödsinn ist es nicht - zumindesten aus der Betrachtung der Mitglieder des Normierungs-Ausschuss. Wenn die mich entsendene Firma ein neues technisch relevantes Produckt / Verfahren entwickelt, dann versuche ich dass dieses Produkt / Verfahren in eine DIN-Norm fliest, als Absatztzunterstützung sozusagen.

Ich habe selten so einen nonsens gelesen.

Ersetze "Zeitschaltuhr" durch "Brandschutzschalter"... (DIN0100-410 A1, iirc?)

Interessant wird es aber dann, wenn Normen dazu genutzt werden, um (wie z.B. im Falle der "zertifizierte" Rauchwarnmelder-.Fachkräfte gem. DIN14676) auch noch in die freie Berufsausübung einzugreifen. Da liegt der Verdacht doch irgendwie nahe, das mehr die Besitzstandswahrung einer Berufsgruppe als der Sicherheitsgedanke in solche Überlegungen hereinspielt.
 
Interessant wird es aber dann, wenn Normen dazu genutzt werden, um (wie z.B. im Falle der "zertifizierte" Rauchwarnmelder-.Fachkräfte gem. DIN14676) auch noch in die freie Berufsausübung einzugreifen. Da liegt der Verdacht doch irgendwie nahe, das mehr die Besitzstandswahrung einer Berufsgruppe als der Sicherheitsgedanke in solche Überlegungen hereinspielt.

Also Privatleute dürfen ihre Rauchwarnmelder in Ihren eigenen Räumen ohne Zertifikat montieren.
Alle Anderen die dies gegen Entgelt machen oder Rechte Dritter berühren müssen dieses Zertifikat haben.

Der Schornsteinfeger wird zukünftig überwachen, wer montiert hat. Denn die Firmen haften immer noch mit ihrer Betriebshaftpflich. Die Haftpflicht möchte geringes Risiko durch Ausbildung mit Prüfung.

Die Feuerwehr möchte geringe Fehlalarme und hat deshalb mit dem VDS die Brandmeldeanlagen Zertifizierung geschaffen nach DIN 14675.
 
elektroblitzer schrieb:
Die Feuerwehr möchte geringe Fehlalarme und hat deshalb mit dem VDS die Brandmeldeanlagen Zertifizierung geschaffen nach DIN 14675.
Und das ist die nächste Besitzstandswahrung. Es reicht nicht, für viel Geld so eine Schulung zu machen, nein du musst auch erstellte Anlagen nachweisen, sonst ist die Pappe wieder weg. Alles nur Geldschneiderei.
 
bigdie schrieb:
Es reicht nicht, für viel Geld so eine Schulung zu machen, nein du musst auch erstellte Anlagen nachweisen, sonst ist die Pappe wieder weg. Alles nur Geldschneiderei.

Stell dir mal vor die Fahrschulmafia hätte es nicht geschafft die verpflichtende Fahrschulausbildung einführen zu lassen. Wie gut es uns heute ginge und was wir an Geld sparen würden. :roll:
 
Epileptriker schrieb:
bigdie schrieb:
Es reicht nicht, für viel Geld so eine Schulung zu machen, nein du musst auch erstellte Anlagen nachweisen, sonst ist die Pappe wieder weg. Alles nur Geldschneiderei.

Stell dir mal vor die Fahrschulmafia hätte es nicht geschafft die verpflichtende Fahrschulausbildung einführen zu lassen. Wie gut es uns heute ginge und was wir an Geld sparen würden. :roll:
Dein Führerschein behältst du aber auch wenn du 10 Jahre nicht fährst, genauso behältst du deinen Gesellenbrief als Elektriker auch wenn du als Briefträger arbeitest oder Harz4 beziehst.
 
Dein Führerschein behältst du aber auch wenn du 10 Jahre nicht fährst, genauso behältst du deinen Gesellenbrief als Elektriker auch wenn du als Briefträger arbeitest oder Harz4 beziehst.

So etwas kann man nur schreiben wenn man sich nicht mit der Materie beschäftigt.

1. Für den Gewerblichen Bereich muss der Eintrag 95 im Führerschein vorhanden sein. Dieser verfällt nach 5 Jahren. Innerhalb der 5 jahre muss eine Medizinische Untersuchung zusätzlich erfolgt sein.
Eintrag 95 ab 3,5 Tonnen(Achtungs Anhänger).

2. Was soll man mit einem Gesellenbrief wenn man keine Elektrofachkraft mehr ist. Der Unternehmer darf Elektrofachkräfte nur dann einsetzen, wenn Sie eine einschlägige Tätigkeit in dem Bereich nachweisen können. Siehe hierzu VDE 1000. Wer 5 Jahre nicht in dem Bereich gearbeitet hat, muss nachgeschult werden und läuft erstmal mit und Arbeitet 1 Jahr unter Aufsicht.
 
elektroblitzer schrieb:
So etwas kann man nur schreiben wenn man sich nicht mit der Materie beschäftigt.

1. Für den Gewerblichen Bereich muss der Eintrag 95 im Führerschein vorhanden sein. Dieser verfällt nach 5 Jahren. Innerhalb der 5 jahre muss eine Medizinische Untersuchung zusätzlich erfolgt sein.
Eintrag 95 ab 3,5 Tonnen(Achtungs Anhänger).
Was für ein Unsinn. Wenn ich morgen bei einem Paketdienst anfangen will, sieht er sich meinen Führerschein klasse 3 an und danach steige ich in einen Transporter und fahre los, egal, ob ich schon mal einen gefahren hab oder nicht, oder ob ich die letzten 20 Jahre überhaut in einem Auto sass oder im Knast. Und genauso ist es mit einem Mietwagen oder einem Firmenwagen einer Elektroinstallationsfirma.
elektroblitzer schrieb:
2. Was soll man mit einem Gesellenbrief wenn man keine Elektrofachkraft mehr ist. Der Unternehmer darf Elektrofachkräfte nur dann einsetzen, wenn Sie eine einschlägige Tätigkeit in dem Bereich nachweisen können. Siehe hierzu VDE 1000. Wer 5 Jahre nicht in dem Bereich gearbeitet hat, muss nachgeschult werden und läuft erstmal mit und Arbeitet 1 Jahr unter Aufsicht.
Davon träumst du aber. Ich hab schon in einer Firma angefangen, die wollten nicht mal den Gesellenbrief sehen, geschweige denn wissen, was ich vorher gemacht hab. Und nachgeschult hab ich mich höchstens selbst. In einer Installationsfirma ist mir sowas noch nie passiert.
 
elektroblitzer schrieb:
Dein Führerschein behältst du aber auch wenn du 10 Jahre nicht fährst, genauso behältst du deinen Gesellenbrief als Elektriker auch wenn du als Briefträger arbeitest oder Harz4 beziehst.

So etwas kann man nur schreiben wenn man sich nicht mit der Materie beschäftigt.

1. Für den Gewerblichen Bereich muss der Eintrag 95 im Führerschein vorhanden sein. Dieser verfällt nach 5 Jahren. Innerhalb der 5 jahre muss eine Medizinische Untersuchung zusätzlich erfolgt sein.
Eintrag 95 ab 3,5 Tonnen(Achtungs Anhänger).

Der Eintrag 95 entspricht quasi dem Ausbildungsnachweis oder dem "Gesellenbrief", da es fuer einen Berufskraftfahrer geringere Einstiegshuerden in den Beruf gibt.

elektroblitzer schrieb:
2. Was soll man mit einem Gesellenbrief wenn man keine Elektrofachkraft mehr ist.

Ein Gesellenbrief ist eine Urkunde, ein Nachweis ueber eine abgeschlossene Ausbildung. Der Titel "EFK" (oder auch die vEFK) ist nur eine Definition, auf die fuer manche Taetigkeiten und Verantwortungsbereiche zurueckgegriffen werden kann.

elektroblitzer schrieb:
Der Unternehmer darf Elektrofachkräfte nur dann einsetzen, wenn Sie eine einschlägige Tätigkeit in dem Bereich nachweisen können. Siehe hierzu VDE 1000. Wer 5 Jahre nicht in dem Bereich gearbeitet hat, muss nachgeschult werden und läuft erstmal mit und Arbeitet 1 Jahr unter Aufsicht.

Das ist natuerlich frei erfunden, die 5 Jahre sind nirgends festgeschrieben.
 
bigdie schrieb:
Ich hab schon in einer Firma angefangen, die wollten nicht mal den Gesellenbrief sehen, geschweige denn wissen, was ich vorher gemacht hab. Und nachgeschult hab ich mich höchstens selbst. In einer Installationsfirma ist mir sowas noch nie passiert.

Das würde dir bei mir nicht passieren. Fachwissen ist mittels Einstellungstest nachzuweisen, danach wird entschieden wer zum Vorstellungsgespräch darf. Wer das geschafft hat, darf dann noch einmal zum Betriebsarzt (G 41) und bekommt bei körperlicher Eignung einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Dafür gibt es aber auch für Berufanfänger schon 18,00 Euro die Stunde.
 
Das ist natuerlich frei erfunden, die 5 Jahre sind nirgends festgeschrieben.

Wirklich nicht???
TRBS 1203 Teil3.3

Aber den Arbeitsraum mit dem Staubsauger reinigen darfst du auch ohne Berufserfahrung.
 
elektroblitzer schrieb:
Wirklich nicht???
TRBS 1203 Teil3.3

Aber den Arbeitsraum mit dem Staubsauger reinigen darfst du auch ohne Berufserfahrung.
Glaubst auch nur du. Gewerblich darfst du diesen ohne Sicherheitsunterweisung nicht durch die Gegend schieben.
Ich habe das Vergnügen jedesmal wenn eine neue Reinigungskraft von der Reinigungsfirma da ist, abzufragen, ob diese auch die notwendige fachliche Qualifikation hat und unterwiesen wurde. Schriftlich natürlich, denn ich brauche etwas zum Abheften.
Wir sind schließlich in Deutschland.

mfG
 
elektroblitzer schrieb:
Das ist natuerlich frei erfunden, die 5 Jahre sind nirgends festgeschrieben.

Wirklich nicht???
TRBS 1203 Teil3.3

Vielleicht hast du ja eine andere Ausgabe der TRBS 1203, aber in der mir vorliegenden Fassung von 2012 steht da nichts von 5 Jahren...dort werden lediglich Rahmenbedingungen beschrieben, die fuer eine Art "Sachkundigen" fuer die Pruefung elektrischer Anlagen empfohlen sind. Und diese Bedingungen sind so butterweich formuliert ("zeitnah", "angemessen", "koennen sein"...), das wirklich jeder, der irgendwas mit "Elektro" in der Berufsbezeichnung fuehrt, sie erfuellen kann.
 
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