VDE Prüfprotokoll pflicht?

Diskutiere VDE Prüfprotokoll pflicht? im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo liebes Forum bzw. Forumsmitglieder, bei einem Gespräch mit einem Bekannten kam eine Frage auf, welche mich brennend Interessiert und...
E

ElektroMT

Beiträge
2
Hallo liebes Forum bzw. Forumsmitglieder,

bei einem Gespräch mit einem Bekannten kam eine Frage auf, welche mich brennend Interessiert und villeicht kann mir ein Forumsmitglied hier eine Antwort geben.

Zum Hintergrund:

Ein Elektriker repariert eine Waschmaschine, es stellte sich heraus, dass der Defekt eine verstopfte Pumpe war.

Muss der Elektriker (gewerblich) ein VDE Prüfprotokoll nach VDE 701 erstellen, bzw. muss dieses nach jeder Reparatur erstellt und ausghändigt werden.

Genügt es auf der Rechnung aufzuführen: Sicherheitsprüfung wurde nach DIN 701 durchgeführt und bestanden.?

Über eine Antwort würde ich nich freuen

MfG

ElektroMT
 
Ja muß er.
Ansonsten kann er nicht ermitteln ob nicht eine Gefahr von dem Gerät ausgeht.
Eine Prüfung muß nachvollziehbar sein, somit langt ein irgendwo abgedrucker Satz nicht aus, ein Prüfergebnis besteht vor allem aus Messwerten und deren Deutung.

Wenn er allerdings die Pumpe gar nicht austauscht sondern nur reinigt und so an der Elektrik gar nicht arbeitet, wird auch kein Prüfprotokoll benötigt.
 
Bei jeder Reparatur ist die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nachzuweisen und den Nachweis hast du auch wenn das auf der Rechnung steht.
 
Mit dem Satz auf der Rechnung ist das lediglich eine Behauptung des Rechnugsstellers, die Prüfung muß aber eine Elektrofachkraft durchführen und auch unterschreiben und nicht die Buchhaltung die Rechnungen mit vorgegebenen Sätzen, welche sie nicht versteht ausdruckt.
 
Vielen Dank für die Infos.

Nun kommt eine weitere Frage auf (sorry bin wissbegierig :D).

Wenn der Techniker auf seinem Arbeitsauftrag unterschreibt und nur vermerkt VDE-Prüfung durchgeführt, dann die Buchhaltung auf Grundlage dieses Arbeitsauftrages die Rechnung erstellt, würde dies so ausreichen?
 
Und was ist das Ergebnis der Prüfung?
Und welche Prüfung denn?
Wenn überhaupt müsste er mindestens vermerken, daß die Prüfung nach VDE 0710-0702 bestanden wurde.
Und selbst dann brauchst Du genau DIESEN Zettel.
Es muß bei einer Prüfung nachvollziebar sein wer geprüft hat und zu welchem Ergebnis er gekommen ist.
Eine Prüfung ist zusätzlich nur dann auch wirklich nachvollziebar wenn Messwerte angegeben werden.
 
Nein mit der Unterschrift unter dem Arbeitsauftrag das die Prüfung durchgeführt wurde und das Gerät mangelfrei ist ist das schon rechtsverbindlich. Der Ausführende der Reparatur hat dann nur ein Problem im Schadensfall ist er Beweispflichtig und muss dann nachweisen das eben kein Mangel zum Zeitpunkt der Prüfung vorlag. Für den Kunden reicht es, das die Reparatur ordnungsgemäß und eben auch Mängelfrei inklusive der Prüfung durchgeführt wurde. Diesen Nachweis hat er in Form des Arbeitsauftrages und der Rechnung vorliegen.
 
Thema: VDE Prüfprotokoll pflicht?
Zurück
Oben