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Fauch
Guest
Hallo,
muss bei einem Haus Baujahr 50, klassische Nullung, die Elektroinstallation erneuert werden um der VDE0100 Teil 601, siehe Anhang, zu entsprechen und keinen Nachteil bezueglich der Versicherung zu haben. Oder gilt dies nur fuer geaenderte Installationen.
Eine Nullung ohne besonderen Schutzleiter birgt im Gegensatz zu anderen Schutzmaßnahmen Risiken. Wenn der Nullleiter unterbrochen und ein Außenleiter weiterhin mit einem Verbrauchsmittel verbunden ist, liegt über dessen Widerstand an Gehäusen nahezu die Spannung des Außenleiters gegen Erde an, also in der Regel 230 V. Auch im normalen Betrieb liegt an den Gehäusen eine gewisse Spannung gegen Erde an, die nach dem ohmschen Gesetz durch den Widerstand des Nullleiters und den ihn durchfließenden Strom hervorgerufen wird. Aus diesen Gründen darf eine Nullung ohne besonderen Schutzleiter schon seit Jahrzehnten nur bei Leitern mit einem Querschnitt von mindestens 10 mm² Kupfer oder 16 mm² Aluminium durchgeführt werden. Obwohl ältere Anlagen nur bei wesentlichen Änderungen nachgerüstet werden müssen, ist es sinnvoll zumindest in Feuchträumen eine bestehende Nullung ohne besonderen Schutzleiter durch eine Nullung mit besonderem Schutzleiter und Fehlerstromschutzschalter zu ersetzen. Dennoch haftet der Betreiber einer Anlage für die von der Anlage ausgehenden Gefahren. Da klassische Nullung in Deutschland seit 1.5.1973 verboten ist und seit 1997 die VDE 0100 Teil 610 gilt (regelmäßige Überprüfung der Anlage und Prüfung gegen die aktuellen Bestimmungen, siehe DIN-VDE-Normen_Teil_1), wird im Falle eines Versäumnisses daraus eine Schadensersatzpflicht abgeleitet. Dies kann auch dazu führen, dass ein ggf. bestehender Versicherungsschutz erlischt.
muss bei einem Haus Baujahr 50, klassische Nullung, die Elektroinstallation erneuert werden um der VDE0100 Teil 601, siehe Anhang, zu entsprechen und keinen Nachteil bezueglich der Versicherung zu haben. Oder gilt dies nur fuer geaenderte Installationen.
Eine Nullung ohne besonderen Schutzleiter birgt im Gegensatz zu anderen Schutzmaßnahmen Risiken. Wenn der Nullleiter unterbrochen und ein Außenleiter weiterhin mit einem Verbrauchsmittel verbunden ist, liegt über dessen Widerstand an Gehäusen nahezu die Spannung des Außenleiters gegen Erde an, also in der Regel 230 V. Auch im normalen Betrieb liegt an den Gehäusen eine gewisse Spannung gegen Erde an, die nach dem ohmschen Gesetz durch den Widerstand des Nullleiters und den ihn durchfließenden Strom hervorgerufen wird. Aus diesen Gründen darf eine Nullung ohne besonderen Schutzleiter schon seit Jahrzehnten nur bei Leitern mit einem Querschnitt von mindestens 10 mm² Kupfer oder 16 mm² Aluminium durchgeführt werden. Obwohl ältere Anlagen nur bei wesentlichen Änderungen nachgerüstet werden müssen, ist es sinnvoll zumindest in Feuchträumen eine bestehende Nullung ohne besonderen Schutzleiter durch eine Nullung mit besonderem Schutzleiter und Fehlerstromschutzschalter zu ersetzen. Dennoch haftet der Betreiber einer Anlage für die von der Anlage ausgehenden Gefahren. Da klassische Nullung in Deutschland seit 1.5.1973 verboten ist und seit 1997 die VDE 0100 Teil 610 gilt (regelmäßige Überprüfung der Anlage und Prüfung gegen die aktuellen Bestimmungen, siehe DIN-VDE-Normen_Teil_1), wird im Falle eines Versäumnisses daraus eine Schadensersatzpflicht abgeleitet. Dies kann auch dazu führen, dass ein ggf. bestehender Versicherungsschutz erlischt.