Veränderung elektrische Anlage mit RCD-Pflicht

Diskutiere Veränderung elektrische Anlage mit RCD-Pflicht im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen. Ich habe jetzt schon gelernt, dass ein RCD bei einem neuen Leitungskreis in einer Wohnung notwendig ist. Im Fall von...
  • Ersteller Neueinsteiger_Frank002
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Üblich ist hier auch Vieles. Sogar RCD. Das ist aber nicht die Frage. Sondern was eine Veränderung/Instandsetzung/Neuinstallation nun ganz genau ist und deren unterschiedliche Konsequenzen gerade bei ALTanlagen, die seit JAHRZEHNTEN betrieben werden.... fast so, wie in Österreich.... ;)
 
Ich denke, dass das jeder Elektriker eher spontan entscheidet. Der eine besteht bei jeder kleinsten Änderung auf eine RCD Nachrüstung, der nächste wird das achselzuckend montieren.
 
@eFuchsi
Wird wohl so sein. Die Einen arbeiten "nach Gefühl", die Anderen kennen alle Regularien und wenden sie auch an.
Kommst Du dann als Endkunde an Letzteren, kann es teuer werden, dafür "höchst regelkonform". Ob das immer so sinnvoll und gewünscht ist, steht auf einem anderen Blatt.
 
sind wir uns doch nach dieser fruchtbaren (nicht furchtbaren!!) Diskussion wohl einig (na gut, bis auf den einen "Spezialisten" hier, der sich das so ausgedacht hat), dass diese Äußerung nicht mehr als eine MEINUNG ist und demzufolge auch als solche gekennzeichnet gehört, besser noch widerrufen wird.
Die Verlautbarung gibt nicht die Meinung einer Person sondern des zuständigen deutschen Normengremius DKE/K 221.1 wieder. Verlautbarungen kann man wie Beiblätter ansehen, welche von Auftragnehmern nur geschuldet sind wenn sie auch vereinbart waren.

Wenn die gestellten Fragen auch EFK schon länger auf den Nägeln brennen, warum stellt aus dem Kreis keiner in den Praxisproblemen von de oder ep eine entsprechende Frage ein?
 
Die Verlautbarung gibt nicht die Meinung einer Person sondern des zuständigen deutschen Normengremius DKE/K 221.1 wieder. Verlautbarungen kann man wie Beiblätter ansehen, welche von Auftragnehmern nur geschuldet sind wenn sie auch vereinbart waren.

Wenn die gestellten Fragen auch EFK schon länger auf den Nägeln brennen, warum stellt aus dem Kreis keiner in den Praxisproblemen von de oder ep eine entsprechende Frage ein?

Warum? Eine Verlautbarung zu der Norm - dabei noch erstellt von dem zuständigen Gremium selbst - hat noch mehr Gewicht als die Norm selbst. Selten war es so eindeutig....
 
Vielleicht können @Dipol und @karo28 bei den bereits genannten Beispielen:

Versetzen um wenige Centimeter, 20 cm, Brüstungskanal, Trockenbauwand, von links von der Tür nach rechts, mit oder ohne Leitungskürzung / Verlängerung, von Einfach- nach Doppelsteckdose, etc. Mir gefällt die Farbe der Steckdose nicht mehr und streiche sie sorgfälltig in grün: Änderung oder nicht? (die Steckdose wurde verändert. https://www.elektrikforum.de/file:///C:/Users/mikeb/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image001.pngOder der LSS ist defekt. Das Fabrikat gibt's nicht mehr. Ich baue einen neueren Typ (ergänzend, von L16 nach B10) ein: Änderung oder nicht?​

mal die Nachrüstpflicht mit einem eindeutigen "ja" bestätigen, da die beiden sich schon so einig (zumindest nach #27) sind?
 
Ich versuche es den beiden Kollegen etwas einfacher zu machen:

Nachrüstplicht ja/nein im diskutierten Sinne (RCD etc.) für den Fall

Steckdose:
1) versetzen um wenige Centimeter,
2) versetzen um 20 cm,
3) versetzen im Brüstungskanal, Trockenbauwand,
4) versetzen von links von der Tür nach rechts,
5) wie 4) mit Leitungskürzung / Verlängerung
6) wie 4) ohne Leitungskürzung / Verlängerung
7) von Einfach- nach Doppelsteckdose, etc.
8) Farbänderung der Steckdose

LSS
a) das Fabrikat gibt's nicht mehr. Ich baue einen neueren Typ ein, gleiche techn. Daten/Charakteristik
b) gleiches Fabrikat, aber anderer Typ (Nachfolger)
c) gleicher Typ und Fabrikat, aber mit technischer Änderung (z.B. L16 nach B10)
tbc.

Ich glaube, so können wir/Ihr konkret (ab)arbeiten. Nicht mehr soviel "Prosa" aus den unterschiedlichsten Beiträgen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hier wuerde ich alles unter den Punkten "Änderung an einer bestehenden Anlage" mit der Praemisse "kein neues/anderes/groesseres Risiko als vorher" und der Definition "Anlage = Endstromkreis" betrachten:

Steckdose:
1) versetzen um wenige Centimeter,
2) versetzen um 20 cm,
3) versetzen im Brüstungskanal, Trockenbauwand,
4) versetzen von links von der Tür nach rechts,
5) wie 4) mit Leitungskürzung / Verlängerung
6) wie 4) ohne Leitungskürzung / Verlängerung.

Hier muss man die Umstaende betrachten, reiner Austausch oder Austausch auf Grund geaenderte Nutzung (z.b. bisher eine Steckdose im Bad fuer Haartrockner, jetzt Doppelsteckdose fuer WaMa/Trockner..) :

7) von Einfach- nach Doppelsteckdose, etc.

Das hier ist ein nichtelektrisches Problem...:
8) Farbänderung der Steckdose

"Änderung an einer bestehenden Anlage":
a) das Fabrikat gibt's nicht mehr. Ich baue einen neueren Typ ein, gleiche techn. Daten/Charakteristik
b) gleiches Fabrikat, aber anderer Typ (Nachfolger)


"Änderung von einer bestehenden Anlage":
c) gleicher Typ und Fabrikat, aber mit technischer Änderung (z.B. L16 nach B10)

Endstromkreis in Kellerraum, bisher 2x2,5 Alu mit einer Steckdose, Schutz durch klassische Nullung. Nun ersetzt durch 3x1,5 mit einer Steckdose.[/QUOTE]
 
Also mit den "an" und "von" habe ich Probleme bzw. verstehe weder Semantik, noch Systematik.

Wenn ein "Umlackieren" einer Steckdose ein "nichtelektrisches Problem" darstellt, dann stellt ein Versetzen mit selbiger, unveränderter Leitung ebenfalls ein nichtelektrische Problem dar, denn es ist dann ein rein mechanisches (im Sinne von mechanischer Befestigung) Problem.

(Es wäre schön gewesen, auf die Nummerierung mit ja oder nein zu antworten (ggf. mit Begründung an jeweiliger Stelle) so wird es wieder etwas unübersichtlich).
 
Ich glaube, so können wir/Ihr konkret (ab)arbeiten. Nicht mehr soviel "Prosa" aus den unterschiedlichsten Beiträgen.
Und was bringt das?
Es gibt kaum 2 gleiche Fälle. Jede Situation ist wieder anders und kann nicht per Liste abgearbeitet werden. Wieviel Möglichkeiten soll ich dir noch konstruieren?
 
Und was bringt das?

Naja, da ja die eine Frohnatur hier im Forum ja schon Probleme hat, das Wort "versetzen" zu verstehen, bringt es wohl sehr viel.

Wieviel Möglichkeiten soll ich dir noch konstruieren?

Genau soviele, dass man am Ende mit guter Sicherheit für "95% der Fälle des (elektrischen) Lebens" eine doch recht sichere Handlungsempfehlung/Kochrezept ableiten kann, so dass in Folge diese immer wiederkehrenden ellenlangen Diskussionen gar nicht mehr aufkommen.

Natürlich wird es immer Leute geben, die es anders handhaben, weil sie sie glauben, besser zu wissen. Sollen sie ja gerne, ist nicht mein Problem.
Aber die verständige Mehrheit dürfte die Intention hinter so einer "Handreichung" doch wohl begrüßen, sonst wäre die Diskussion hier nicht so vielfältig und tw. kontrovers, wenn es so trivial wäre...
 
Ich habe das Gefühl, manchen EFK´s, sprich Kollegen, reichen die gegebenen Vorschriften und Regelwerke nicht.
Sie möchten am liebsten jeden Handgriff in einer techn. Dokumentation wiederfinden um Sicherheit zu erlangen für ihr Handeln.
Nehmen wir doch mal die Auflistung von @Stromberger (Beitrag #50), was man so in der Praxis alles vorfinden kann.
Ein versierter EFK wird damit sicherlich nicht an die Grenzen seiner Möglichkeinen stoßen.
Der eine oder andere wird sicherlich eine etwas andere Vorgehensweise haben, aber sicherlich nicht in sich verzweifelt zusammensinken, weil für die weitere Vorgehensweise nicht entsprechende Reglemente zu finden sind.

Allstomer
 
Also mit den "an" und "von" habe ich Probleme bzw. verstehe weder Semantik, noch Systematik.

An = ohne FI
Von = mit Fi

Da die Norm "von" schreibt, ist sie nicht gültig für Fälle, wo ich auch "an" schreiben kann. Demnächst werden wir alle Normen mal nachlesen und auf die genauen Verwendungen von Präpositionen achten. Was ist mit "Erweiterung um / mit einer Steckdose im Badeszimmer"?

Ist übrigens - Deutsch ist nicht meine Muttersprache - die Verwendung des Genitivs hier nicht grammatikalisch besser (also Änderung / Erweiterung der bestehenden Anlage ....?


@karo28: "um Kopf und Kragen reden"
 
@Allstromer
Im Prinzip richtig. Nur betrachte es auch mal aus Endkundensicht und /oder auch aus Laiensicht. Die sollen ja angeblich hier auch eifrig mitlesen..... und wundern sich, wenn sich schon die EFK nicht einig sind (die Uneinigkeit dürfte doch wohl unbestritten sein, oder?)

Der Laie (in dem Fall der TE) hat ja genau diese Frage nach Veränderung und RCD-Pflicht (siehe Beitrag #1).
Dazu hat er nun unterschiedliche Meinungen gehört. Ich wollte es (auch für ihn) gerne zumindest mal mit "mehrheitlichem Konsens" klären.

Ob der Elektriker, der zum Endkunden marschiert und ihm im Brustton der Überzeugung erklärt, der Endkunde müsse seine Anlage jetzt leider nachrüsten lassen, wenn der Endkunde seine Steckdose versetzt haben möchte (so, wie es ja Pumukel vorschlägt) damit auf Dauer glücklich wird (der Endkunde noch viel weniger) sei mal dahingestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
An = ohne FI
Von = mit Fi

Ja, so habe ich @karo28 dann wohl auch verstanden; allein, es fehlt mir nicht nur der Glaube, dass das so gelebte Praxis ist/sein wird, das man sich erstmal eine Magisterausbildung für Deutsch aneignen muss.... übertrieben formuliert.

Auf dem Arbeitszettel/Zettel steht wahrscheinlich nur " 2 Steckdosen geändert nach Kundenwusch" und der Rest/Folgeerscheinung bleibt der Kreativität überlassen.
 
Mal um diese Diskussion zu beenden. wenn ich eine Steckdose durch gleich oder höherwertiges Produkt ersetze ( weil defekt) dann ist das eine Instandsetzung oder Reparatur. Bau ich diese Steckdose ab und an einen anderen Ort neu auf dann ist das eine Änderung und somit greifen die Neuen Normen. Das kannst du auch auf den BR -Kanal beziehen.
 
Zu dem Arbeitszettel steht da Bestandssteckdosen demontiert und neue Steckdosen montiert.
Im anderen Fall 2 Steckdosen instandgesetzt.
 
Thema: Veränderung elektrische Anlage mit RCD-Pflicht

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