Veränderung elektrische Anlage mit RCD-Pflicht

Diskutiere Veränderung elektrische Anlage mit RCD-Pflicht im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen. Ich habe jetzt schon gelernt, dass ein RCD bei einem neuen Leitungskreis in einer Wohnung notwendig ist. Im Fall von...
  • Ersteller Neueinsteiger_Frank002
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Neu Zu dem Arbeitszettel steht da Bestandssteckdosen demontiert und neue Steckdosen montiert.

Die Begriffe demontieren und montieren passen jetzt wie in die Diskussion?? Rrrrischtisch, überhaupt nicht. Weil dadurch nämlich keine Aussage gegeben ist, ob Änderung oder Instandsetzung. Völiig untauglich also, um aufgrund dessen eine Nachrüstpflicht herzuleiten oder nicht.

Hattest du Dich jetzt um den Begriff "versetzen" gekümmert? Selbst da gab es ja schon bei Dir Verständnisschwierigkeiten. :D
 
Um die Steckdose versetzen zu können musst du diese Demontieren und neu montieren.
Das trifft zwar auch auf die Instandsetzung zu nur ändert sich da der Anbauort nicht wesentlich . ( abgesehen davon das sich der nur um wenige cm ändert ) ( max 5 cm) bedingt durch unterschiedliche Ausmaße der Steckdose)
Bei einer UP -Dose ändert sich der Ort gar nicht bei Reparatur oder Instandsetzung.
Nachtrag: Als Beispiel du hast eine Uraltinstallation noch mit Standortisolierung und sollst da eine zusätzliche Steckdose montieren. Musst du da die alten Steckdosen auch umbauen?
 
Pumukel, da waren wir doch vor zig Beiträgen schon. Du behauptest, das Versetzen ganz allgemein (muss ich nochmal zitieren??) und damit auch Versetzen um wenige cm sei eine Änderung (demnach Nachrüstpflicht), der Rest hier sieht es wohl anders. AP und UP sind jetzt irrelevante Nebenkriegsschauplätze, Du bist sogar noch bei AP ziemlich singulär unterwegs.

Ist "Änderung des Anbauortes nicht wesentlich" ein Normbegriff bei der Frage nach den cm, oder hast Du Dir das jetzt flugs ausgedacht, denn dieser Begriff ist so gummiweich interpretierbar, wie der Rest auch, was Dir so einfällt.
 
An = ohne FI
Von = mit Fi

Zu kurz gesprungen. Nochmal das hier lesen und auf die Verknüpfung der Bedingungen (Änderung, Risiko) bezogen auf die Definition der "Anlage" achten:

Das hier wuerde ich alles unter den Punkten "Änderung an einer bestehenden Anlage" mit der Praemisse "kein neues/anderes/groesseres Risiko als vorher" und der Definition "Anlage = Endstromkreis" betrachten:

In barrierefreier Sprache koennte man das so formulieren: "Was ändere ich, was kann passieren?"
 
iuch vr
Ich versuche es den beiden Kollegen etwas einfacher zu machen:

Nachrüstplicht ja/nein im diskutierten Sinne (RCD etc.) für den Fall

Steckdose:
1) versetzen um wenige Centimeter,
2) versetzen um 20 cm,
3) versetzen im Brüstungskanal, Trockenbauwand,
4) versetzen von links von der Tür nach rechts,
5) wie 4) mit Leitungskürzung / Verlängerung
6) wie 4) ohne Leitungskürzung / Verlängerung
7) von Einfach- nach Doppelsteckdose, etc.
8) Farbänderung der Steckdose

LSS
a) das Fabrikat gibt's nicht mehr. Ich baue einen neueren Typ ein, gleiche techn. Daten/Charakteristik
b) gleiches Fabrikat, aber anderer Typ (Nachfolger)
c) gleicher Typ und Fabrikat, aber mit technischer Änderung (z.B. L16 nach B10)
tbc.

Ich glaube, so können wir/Ihr konkret (ab)arbeiten. Nicht mehr soviel "Prosa" aus den unterschiedlichsten Beiträgen.



hier muss auch noch zu gesagt werden, das die Charakteristik ,,L" nicht mehr zulässig ist. Demnach müssen auch die LS Schalter getauscht werden.
Lg
 
In barrierefreier Sprache koennte man das so formulieren: "Was ändere ich, was kann passieren?"

Das ist pragmatisch überlegt, sicherlich ein guter Ansatz.
Nur was machst Du als Endkunde, wenn so eine Frohnatur wie Pumukel daherkommt und Dir erklärt, dass JEGLICHES Versetzen einer Steckdose eine Änderung bedeutet und Dir einen halb oder ganz neuen Verteiler aufschwatzen will? Am Besten vom Hof jagen..... nur trauen sich das wahrscheinlich nicht sooo viele in der jetztgen Situation.
 
Denk doch mal logisch ! du hast UP-Installation Das auswechseln der Steckdose ist da sofern eine einfache Schukosteckdose durch eine einfache Schukosteckdose ersetzt wird eine Instandsetzung oder eine Reparatur.
Musst du die UP -Dose versetzen ist das eine Neuinstallation!
Auch ein Austausch der einzelnen Steckdose durch eine 2 fach Steckdose ist eine Neuinstallation.
 
Das auswechseln der Steckdose ist da sofern eine einfache Schukosteckdose durch eine einfache Schukosteckdose ersetzt wird eine Instandsetzung oder eine Reparatur.

Ich habe einen Endstromkreis im Kinderzimmer. Kein FI. Da ersetze ich die einfache Schukosteckdose ohne erhoehten Beruehrungsschutz durch eine einfache Schukosteckdose mit erhoehten Beruehrungsschutz.
 
Als Beispiel der Typ H ist für Neuinstallation nicht mehr zugelassen.
Gleiche oder Bessere Eigenschaft als Ersatz.
Und da geht das Theater los 16 A TYP H ist aber nicht Gleich dem TYP 16 A B Nun geht es los, ich muss nachweisen das dieser Stromkreis mit TYP B gleich oder besser geschützt wird.
 
@karo28 das ist eine Instandsetzung bzw Reparatur. Denn diese Steckdose hat gleiche oder bessere Schutzeigenschaften. ( die Farbe der Steckdose spielt da keine Rolle) Und da diese Dose weiter im Bestand bleibt ( am ersten Ort der Installation ) ist das auch keine Änderung.
 
Ich lach mich schlapp.... erst behauptest Du, ein (rein mechanisches) Versetzen derselben Steckdose auch um wenige cm sei eine Änderung (demzufolge mit Nachrüstpflicht),

sobald die Steckdose versetzt wird handelt es sich um eine Neuinstallation und deshalb greifen da auch alle aktuellen Normen. Reparaturen oder Instandhaltung ist das dann nicht mehr.

schwadronierst von aktuellen Normen, die das aber gar nicht hergeben und

jetzt installiert jemand eine komplett neue Steckdose (was ja elektrotechnisches "Anpacken" bedeutet) anstelle einer alten Steckdose und das ist dann Instandsetzung und nicht nachrüstpflichtig.

Wer flüstert Dir eigentlich immer dieses ganze Zeugs ein??? :confused:
Oder kommst Du da ganz alleine drauf?

(Nein, ich steige jetzt nicht mit AP und UP ein, das hättest Du wohl gerne, wir sind noch beim ganz trivialen AP-Fall, selbst der bereitet Dir ja schon immense Schwierigkeiten, da will ich Dich mit UP jetzt nicht noch weiter überfordern...)
 
Du willst es einfach nicht begreifen. Instandsetzung ist das Auswechseln von Bauteilen ( weil defekt) Reparatur das Wiederherstellen der Funktionsfähigkeit. Neuinstallation ist das neu errichten von Anlagenteilen.
Bei einen Instandsetzung oder einer Reparatur wird alt gegen neue gleichwertige Bauteile ersetzt ohne das sich da an der räumlichen Aufbausituation etwas ändert . Zu deutsch die Steckdose bleibt da wo sie war.
 
Ach so, jetzt habe ich es begriffen:
Neuinstallation ist das neu errichten von Anlagenteilen.

das passt ja ganz genau zu diesem Satz:

sobald die Steckdose versetzt wird handelt es sich um eine Neuinstallation und deshalb greifen da auch alle aktuellen Normen. Reparaturen oder Instandhaltung ist das dann nicht mehr.

Nicht.

Also mit Deinen eigenen Worten, meinst Du, Du begreifst sie mittlerweile:
Vorhandene Steckdose wird versetzt, demnach Neuinstallation; Neuinstallation ist aber das neu errichten von Anlagenteilen, also ist das Versetzen einer Steckdose (auch um wenige cm) das neu errichten von Anlagenteilen.

Darauf muss man erstmal kommen..... meinen Glückwunsch, Pumukel! :D
Pumukel, Du reitest Dich immer tiefer in die argumentative Sch... rein und merkst es nicht einmal.... wo soll das bloß mit Dir enden?
Ich glaube, es ist doch sehr begrüßenswert, dass Du nicht mehr beruflich an irgendwelchen Anlagen herumfummelst... so als Neu-Errichter und so.... :p
 
nein du begreifst nicht das Versetzen eben auch eine Neuinstallation ist !
Durch die Montage einer AP -Steckdose ( weil diese Kleiner oder Größer ist ) hast du aber kein Versetzen . Denn die Steckdose kommt genau wieder da hin wo sie bereits war. auch wenn sie sich da um wenige cm nach oben oder unten oder nach rechts oder links bewegt .
Üblicherweise unterscheiden sich diese kleineren AP -Steckdosen nur um max 5 cm in eine Richtung.
 
nein du begreifst nicht das Versetzen eben auch eine Neuinstallation ist !
auch wenn sie sich da um wenige cm nach oben oder unten oder nach rechts oder links bewegt .

Also ab wieviel cm faengt denn "Versetzen" nun an? Und wo ist das definiert?

Nach deiner Erzaehlung, pardon.. Erklaerung:
Wenn ich neben der Wohnzimmertuer eine 4-er Kombi senkrecht habe, mit v.u. n.o. Steckdose, Jalousie, Ausschalter und Serienschalter und mich entscheide, die Anordnung in v.u. n.o. Steckdose, Serienschalter, Ausschalter und Jalousie zu aendern, muss ich dann die Leuchtenstromkreise neu ueber RCD fuehren, darf aber die Steckdose ohne RCD lassen und muss das 4x1,5 zur Jalousie mit alter Adernfarbe austauschen oder?
 
Soll heißen? Du hast also Unsinn geschrieben, kannst es aber nicht zugeben?

Denn die Steckdose kommt genau wieder da hin wo sie bereits war. auch wenn sie sich da um wenige cm nach oben oder unten oder nach rechts oder links bewegt .

Was mag das nun wieder bedeuten? :confused:

Sie kommt dahin, bewegt sich aber... so wie bei der Heisenbergschen Unschärferelation, nur in groß??
Das ist doch alles nur noch ein einziger Wirrwarr mit Dir... warum tust Du Dir und uns das an, sich selber so zu "demontieren"? (um mehr als nur cm..... :D)
 
nein eine Nachrüstpflicht auf klassische Nullung mit Zusatzschutz durch RCD läst sich nicht umsetzen. Aber sehr wohl bei Neuinstallationen fordern.
Deshalb gilt das Verändern des Aufbauortes oder das Auswechseln einer einfach Schuko in eine zweifach Schuko als Änderung und eben nicht mehr als Instandhaltung oder Reparatur. Somit greifen da die Anforderung für eine Neuinstallation. Ist das so schwer zu begreifen?
Als Beispiel deine AP -Steckdose hatte 10cm *10cm die Neue hat nur noch 8 *6 cm oder 12*8 cm
Deshalb bleibt sie aber da wo sie montiert wurde ( nur um wenige cm versetzt ) 10 oder 20 cm sind aber keine wenige cm .
 
oha, na dann sollte (oder per job pumukel einmal in Berlin-Kreuzberg-Neukölln-Friedrichshain als Elektriker arbeiten. Ich mache das nur, weil mein Boss dort entsprechende "Connechtion" hat. Ich stelle dort keine Fragen, egal was dort die Leute sagen, das klärt dann mein Cheffe mit denen und wir führen dessen Anweisungen aus.
 
nein du begreifst nicht das Versetzen eben auch eine Neuinstallation ist !
Durch die Montage einer AP -Steckdose ( weil diese Kleiner oder Größer ist ) hast du aber kein Versetzen

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen....das Versetzen ist nach dem ersten Satz eine Neuinstallation, nach dem 2. Satz aber nicht, wenn eine AP-Steckdose montiert wird, WEIL die größer oder kleiner ist.... schlimm, einfach nur schlimm.

Letzteres (größer oder kleiner) stand schon mal gar nicht zur Diskussion, es geht IMMER NOCH um das Versetzen einer AP-Steckdose um wenige cm, weil z.B. (der alte Untergrund (z.B. Holzwand) weggegammelt ist und auf der neuen Wand z.B. die Befestigung eben ein Stück weniger weit als vorher sitzt.
Also eine rein mechanische Änderung, aber eben ein Versetzen. Nach Pumukel-Regularium damit eine Neuinstallation und damit der Verhau nachrüstpflichtig.

Was kommt als nächstes Ablenkungsmanöver von dem Unsinn??
 
Thema: Veränderung elektrische Anlage mit RCD-Pflicht
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