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Pennywise
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Guten Tag . meine cousine ist gestern in ihre neue wohnung eingezogen und hat mich gefragt ob ich ihr ein paar sachen (elektro) erneuern bzw erweitern kann . hab dann heut mal vorbeigeschaut und die ganze anlage ist schon ziemelich veraltet (30 - 40 jahre)-> klassische Nullung (Österreich) also bei jeder std und lampeeinfach ein 1,5 mm² bügel gemacht . Sie sollte auch einen vertrag unterschreiben wo sie bzgl auf die elektroinstallation selbst haftet. Der vermieter ist ein privatvermieter . Nun meine frage -> ist das heuzutage auch wenns ein altbaut ist überhaupst noch zulässig ? ich meine den PEN müsste man ja unter 10mm² ja sowieso sepperat verlegen und könnte man nicht vom vermieter verlangen das dieser das gratis für meine cousine auf heutigen standard aktualisiern lassen müsste also Nullung mit Zusatzschutz ? bevor sie das ganze unterscheibt . Wie stehen hier unsere rechtlichen chancen?