Veraltete installation

Diskutiere Veraltete installation im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Guten Tag . meine cousine ist gestern in ihre neue wohnung eingezogen und hat mich gefragt ob ich ihr ein paar sachen (elektro) erneuern bzw...
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Pennywise

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Guten Tag . meine cousine ist gestern in ihre neue wohnung eingezogen und hat mich gefragt ob ich ihr ein paar sachen (elektro) erneuern bzw erweitern kann . hab dann heut mal vorbeigeschaut und die ganze anlage ist schon ziemelich veraltet (30 - 40 jahre)-> klassische Nullung (Österreich) also bei jeder std und lampeeinfach ein 1,5 mm² bügel gemacht . Sie sollte auch einen vertrag unterschreiben wo sie bzgl auf die elektroinstallation selbst haftet. Der vermieter ist ein privatvermieter . Nun meine frage -> ist das heuzutage auch wenns ein altbaut ist überhaupst noch zulässig ? ich meine den PEN müsste man ja unter 10mm² ja sowieso sepperat verlegen und könnte man nicht vom vermieter verlangen das dieser das gratis für meine cousine auf heutigen standard aktualisiern lassen müsste also Nullung mit Zusatzschutz ? bevor sie das ganze unterscheibt . Wie stehen hier unsere rechtlichen chancen?
 
Wieder mal das alte Thema:
Eine Installation ist so lange in Ordnung sofern sie den zum errichtungszeitpunkt gültigen Normen und Vorschriften entspricht.

Das eine alte Installation, besonders mit klassicher Nullung, sinnigerweise erneuert werden sollte, steht auf einem anderen Blatt.

Als Mieter würde ich nichts unterschrieben, daß ich irgendwelche Haftungen für veraltete Elektroinstallationen übernehmen soll.
Als 0815 Mieter hat man auch gar nicht den fachmännischen Weitblick eine ordnungsgemäße Installation zu erkennen.

Ich wär auch skeptisch bei so einer Unterschrift ob das überhaupt rechtens ist. Zudem ist es fraglich was dann passieren soll wenn z.B. ein Brand aufgrund eines Defektes entsteht. Ich glaub kaum, daß dies die Privathaftpflicht übernimmt.
 
In D hätte so eine Unterschrift auch kaum Bestand im Streitfall, weil in D der Vermieter in erster Linie für die Betriebssicherheit der E-Anlage zuständig ist. Er kann diese Aufgabe zwar delegieren, jedoch in der Regel nicht an den Mieter und schon gar nicht an einen Laien.

So etwas ist also Quatsch.

Dennoch kann man als beauftragte Fachkraft auch in einer alten TN-C-Anlage die Funktionsweise der Schutzmaßnahme prüfen und ggf. dann auch bescheinigen.

0V
 
also diese komische HaftungsUnterschrift ist sinnlos. Der Vermieter kann die Haftung einer eventuell mangelhaften Elektroinstalltion nicht einfach abgeben.

Weiters sollte man ihm einmal diesen Link zeigen

http://www.elektrojournal.at/ireds-111378.html

http://www.elektrojournal.at/ireds-106027.html


„§ 7a. Bei Vermietung einer Wohnung gemäß § 2 Abs. 1 MRG, BGBl. Nr. 520/1981 igF, ist sicher-zustellen, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des ETG 1992 entspricht; bei Anlagen, die über keinen Zusatzschutz gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-1:2000-03-01, in der Fassung der Änderungen ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A1:2002-04-01, ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A2:2003-11-01, ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A3:2007-10-01 und ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A4: 2009-04-01, verfügen, ist, unbeschadet des vorhandenen Anlagenzustandes, der Schutz von Personen in der elektrischen Anlage durch den Einbau mindestens eines Fehlerstrom-Schutzschalters mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30 mA, unmittelbar vor den in der Wohnung befindlichen Leitungsschutzeinrichtungen, sicher-zustellen. Liegt hierüber keine geeignete Dokumentation vor, so kann die Mieterin bzw. der Mieter der Wohnung nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage diesen Anforderungen entspricht


Damit (FI Pflicht!!!!!) ist diese klassische Nullung NICHT mehr zulässig in (den meisten!!!!) vermieteten Wohnungen.



Da in Österreich. Welche Art der Installtion. Einzelader in Rohr, oder Leitungen dirket in/unter Putz.
 
Octavian1977 schrieb:
Wieder mal das alte Thema:
Eine Installation ist so lange in Ordnung sofern sie den zum errichtungszeitpunkt gültigen Normen und Vorschriften entspricht.

in dem Fall nicht, da in Österreich für die (meisten) Mietwohnungen als Zusatzschutz FI-Schutz verpflichtend ist.
 
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