Verbindlichkeit der VDE-Normen

Diskutiere Verbindlichkeit der VDE-Normen im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hi! Mich würde mal interessieren, welchen Verbindlichkeits-Charakter die DIN-VDE Normen bei euch haben. Da es sich ja "nur" um Normen handelt...
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manuel82

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Hi!

Mich würde mal interessieren, welchen Verbindlichkeits-Charakter die DIN-VDE Normen bei euch haben. Da es sich ja "nur" um Normen handelt, haben sie keinen Gesetzescharakter.

Lediglich durch vertragliche Bestimmungen könnten gewisse Verbindlichkeiten entstehen (z.B. zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bzw. zwischen AN und Haftpflichtversicherung).

Gibt es bei euch Bundesgesetze, welche eine eindeutige Verbindlichkeit festlegen?

Schreiben euch die EVU´s eine Anwendung der VDE Normen verbindlich vor?


Passend zum Thema die Situation in Österreich für jene, die es interessiert.
Bei uns erlangen Normen durch Geltendmachung in den Elektrotechnikverordnungen ihren Gesetzescharakter. Grundlage hierfür bildet das Elektrotechnikgesetz von 1992. Dort wird auf die Verordnungen und weiterführend auf die Normen verwiesen. Daraus ergibt sich eine eindeutige Verbindlichkeit.

Ferner führen andere Gesetze zu einer Verbindlichkeit - z.B. Arbeitnehmerschutzgesetze (Elektroschutzverordnung) oder das Mietrechtsgesetz (kurz MRG).

Die EVU´s geben vertraglich vor, dass man sich an die ÖNORMEN und weiters an ihre eigenen Richtlinien halten muss. Verstößt man dagegen, riskiert man den Verlust der "Zulassung" zur Ausführung von Arbeiten im jeweiligen Netz (insbesondere Hausanschlüsse und Zählerinstallationen).


Gruß aus Österreich,

Manuel
 
EnWG, GSG, ArbSchG, Landesbauordnung, GWO, AVBEltV, TAB, BGV, DIN und VOB verweisen aller mehr oder minder irgendwo auf einzelne VDE-Normen, unterstellen eine sachgerechte Installation bei EInhaltung der DIN VDE-Normen oder erwarten die Einhaltung der "anerkannten Regeln der Technik", die zwangsläufig auch die DIN VDE beinhaltet ... Man kommt nicht so wirklich aus der Sache raus ;)
 
Die DIN VDE gelten als anerkannte Regeln der Technik auf die sich Gesetze beziehen, somit sind diese auch ohne besondere vertragliche Erwähnung rechtsverbindlich.
 
Re.

Servus!


@ Octavian1977 - Die DIN VDE gelten als anerkannte Regeln der Technik auf die sich Gesetze beziehen, somit sind diese auch ohne besondere vertragliche Erwähnung rechtsverbindlich.

Das habe ich bis gestern auch gedacht. Zumindest bei uns in Österreich ist es aber so, dass sich aus den oft verwendeten Technikklauseln in Verträgen (Stand der Technik,anerkannte Regeln der Technik, anerkannte Regeln der Wissenschaft) keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit zu Normen ergibt! Dazu gibt es auch ein interessantes OGH Urteil: Wer nach aktuellen ÖNORMEN ausführt liegt grundsätzlich auf der sicheren Seite - aber es besteht kein Rechtsanspruch dadurch bzw. könnte selbst bei normgerechter Ausführung ein Mangel vorliegen.

Grund: Normen müssen nicht unbedingt 100% korrekt bzw. "sinnvoll" sein. Es ist durchaus möglich, dass es bereits "neuere" Technologien gibt, die auch angewandt werden aber noch in keiner Norm erfasst sind - diese würden den Status "anerkannte Regeln der Technik" haben. Ferner werden Normen durch private Institutionen verfasst - Normungsinstitute sind keine Behörden bzw. Ämter.

Genau betrachtet greift die Klausel "anerkannte Regeln der Technik" noch strenger, als die Normen dazu.

Diesebezüglich hatten wir auch eine interessante Diskussion in der Firma. Es ging darum, in einer Kundenanlage FI-Schutzschalter (für den Zusatzschutz) nachzurüsten. Im Vertrag zwischen Firma und Kunde findet sich die Klausel "Ausführung nach anerkannten Regeln der Technik". Soweit kein Problem. Folgt man den verbindlichen Österreichischen Vorschriften, wäre der Einbau eines FI vom Typ AC zulässig und auch kostengünstig. An den Endstromkreisen befinden sich durchaus Verbraucher mit elektronischen Schaltnetzteilen. Diesbezüglich gibt es bereits Europanormen, die es sogar verbieten, in solchen Anlagen Typ AC FI zu verbauen. Dort wird explizit ein pulsstromsensitiver Typ A FI gefordert. Wie weit eine "bessere" bzw. "sicherere" Europanorm durch die Technikklausel eine nationale Norm aushebeln kann ist fraglich. Meiner Meinung nach müsste man sich an die Europanorm halten - zumindest dann, wenn die Technikklausel Vertragsgegenstand ist.


MfG

Manuel
 
Moin! Moin!
Die Installation muß nach den "Anerkannten Regeln der Technik" ausgeführt werden. Das muss nicht nach VDE sein, die Sicherheit muß aber gleichwertig sein. Spätestens bei einem Sach- oder Personenschaden hat man jedoch ein Problem!
Der Energieversorger kann auch eine bestimmte Norm vorschreiben!
Was "lernt" uns das? VDE-Vorschriften einhalten und die TAB´s beachten!
 
Der Energieversorger hat kein Mitspracherecht, aber der Versorungsnetzbetreiber.
Der schreibt vor, daß an den Niederspannungsanlagen die er versorgt nur eingetragene Fachbetriebe arbeiten.
Die Eintragung erhält nur wer sich verpflichtet die DIN-VDE und die TAB einzuhalten.
Die Einhaltung der DIN 18015 kann mit unter nicht verbindlich sein, deswegen macht es Sinn im Bauvertrag die Einhaltung der Normen in der aktuellen Form vor zu schreiben.
 
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