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manuel82
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Hi!
Mich würde mal interessieren, welchen Verbindlichkeits-Charakter die DIN-VDE Normen bei euch haben. Da es sich ja "nur" um Normen handelt, haben sie keinen Gesetzescharakter.
Lediglich durch vertragliche Bestimmungen könnten gewisse Verbindlichkeiten entstehen (z.B. zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bzw. zwischen AN und Haftpflichtversicherung).
Gibt es bei euch Bundesgesetze, welche eine eindeutige Verbindlichkeit festlegen?
Schreiben euch die EVU´s eine Anwendung der VDE Normen verbindlich vor?
Passend zum Thema die Situation in Österreich für jene, die es interessiert.
Bei uns erlangen Normen durch Geltendmachung in den Elektrotechnikverordnungen ihren Gesetzescharakter. Grundlage hierfür bildet das Elektrotechnikgesetz von 1992. Dort wird auf die Verordnungen und weiterführend auf die Normen verwiesen. Daraus ergibt sich eine eindeutige Verbindlichkeit.
Ferner führen andere Gesetze zu einer Verbindlichkeit - z.B. Arbeitnehmerschutzgesetze (Elektroschutzverordnung) oder das Mietrechtsgesetz (kurz MRG).
Die EVU´s geben vertraglich vor, dass man sich an die ÖNORMEN und weiters an ihre eigenen Richtlinien halten muss. Verstößt man dagegen, riskiert man den Verlust der "Zulassung" zur Ausführung von Arbeiten im jeweiligen Netz (insbesondere Hausanschlüsse und Zählerinstallationen).
Gruß aus Österreich,
Manuel
Mich würde mal interessieren, welchen Verbindlichkeits-Charakter die DIN-VDE Normen bei euch haben. Da es sich ja "nur" um Normen handelt, haben sie keinen Gesetzescharakter.
Lediglich durch vertragliche Bestimmungen könnten gewisse Verbindlichkeiten entstehen (z.B. zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bzw. zwischen AN und Haftpflichtversicherung).
Gibt es bei euch Bundesgesetze, welche eine eindeutige Verbindlichkeit festlegen?
Schreiben euch die EVU´s eine Anwendung der VDE Normen verbindlich vor?
Passend zum Thema die Situation in Österreich für jene, die es interessiert.
Bei uns erlangen Normen durch Geltendmachung in den Elektrotechnikverordnungen ihren Gesetzescharakter. Grundlage hierfür bildet das Elektrotechnikgesetz von 1992. Dort wird auf die Verordnungen und weiterführend auf die Normen verwiesen. Daraus ergibt sich eine eindeutige Verbindlichkeit.
Ferner führen andere Gesetze zu einer Verbindlichkeit - z.B. Arbeitnehmerschutzgesetze (Elektroschutzverordnung) oder das Mietrechtsgesetz (kurz MRG).
Die EVU´s geben vertraglich vor, dass man sich an die ÖNORMEN und weiters an ihre eigenen Richtlinien halten muss. Verstößt man dagegen, riskiert man den Verlust der "Zulassung" zur Ausführung von Arbeiten im jeweiligen Netz (insbesondere Hausanschlüsse und Zählerinstallationen).
Gruß aus Österreich,
Manuel