Verkabelung HAK -> Zählerfeld

Diskutiere Verkabelung HAK -> Zählerfeld im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich bin etwas verwirrt bezüglich meiner Verkabelung zwischen HAK und Zähler. Mein Eli sagte, dass ich nur ein 4 x 16mm² Kabel benötigen...
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Die Tab ist das einzige was wirklich zählt, weil sie Gegenstand eines Vertrages mit deinem Versorger ist, also Bindend.
Alles andere ist nichts weiter als ein gutgemeinter Hinweis.
Und es macht ganz einfach keinen Unterschied, ob der PEN 2m länger oder Kürzer ist, wenn die Verbindung zum Erder an der Trennungsstelle des PEN erfolgt und nicht vorher.
 
bigdie schrieb:
Das steht in der Tab
(10) Bei der Ausführung einer Gebäudeinstallation auf der Basis eines TN-Systems
ist aus Gründen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) eine Aufteilung des
PEN-Leiters im Hauptstromversorgungssystem vorteilhaft, z. B. im unteren Anschlussraum
des Zählerplatzes.

Nix Hausanschluss also träume weiter.

Ich find den Passus 5.3 aus folgendem "genial" ...

http://www.syna.de/web/cms/mediablob/de ... 3-2012.pdf

Faktisch: Ist TN, außer es passt nicht mehr, dann ist es TT - Is aber dein Problem das festzustellen ...
 
Die Vde ist nie "ein guter Rat" sondern bindend.
Dazu kann man auch die NAV oder die aktuelle Rechtsprechung heranziehen.

Ich möchte sehr gerne mal den sehen der einen Vertrag mit dem VNB hat, ich habe für meine Immobilien keinen und ich kenne auch keinen der einen hat.

Siehe hierzu auch die NAV §13 Absatz 2:
" Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden."
 
Die Anmeldung erfolgt durch den eingetragenen Fachbetrieb, der Anlageneigentümer schließt mit diesem einen Bauwerksvertrag zur Änderung oder Erstellung der Anlage.

Mit der Unterschrift auf dem Antrag erklärt der Eigentümer lediglich die Einverständnis der Arbeiten an seinem Anschluß sowie die Kostenübernahme bezüglich der Gebühren.
 
Dann solltest du deine Tab evtl. mal lesen
1) Diesen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) liegt die „Verordnung über
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die
Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ (Niederspannungsanschlussverordnung -
NAV) vom 1. November 2006 in der jeweils gültigen Fassung zugrunde. Sie gelten
für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die gemäß § 1 Abs. 1 dieser
Verordnung an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind
oder angeschlossen werden.
(2) Die Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu
an das Verteilungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder
Veränderung einer Kundenanlage. Netzanschlussänderungen umfassen
beispielsweise Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer Kundenanlage
sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzeptes. Für den
bestehenden Teil der elektrischen Anlage gibt es seitens der TAB keine
Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung
gewährleistet ist.
(3) Die TAB legen insbesondere die Handlungspflichten des Netzbetreibers, des
Errichters, Planers sowie des Anschlussnehmers und Anschlussnutzers von
elektrischen Anlagen im Sinne von § 13 NAV fest.
 
Octavian1977 schrieb:
Die Vde ist nie "ein guter Rat" sondern bindend.
Ich haben einen Vertrag mit der EON, nirgendwo ist da "VDE" bindend vereinbart.

Octavian1977 schrieb:
Dazu kann man auch die NAV oder die aktuelle Rechtsprechung heranziehen.
Welche aktuelle Rechtsprechung, die über den Einzelfall hinausgeht, meinst du?

Octavian1977 schrieb:
nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden."
Die werden bei Einhaltung der VDE / DIN Normen nur vermutet

Der VDE mag gerne überall seinen (kostenpflichtigen) Stempel darauf drücken, und hat ein Super-Marketing, heißt aber nicht, dass es so sein muß.

Das Problem, das ich mit den VDE Normen habe, ist (übertrieben gesagt), das was gestern als höchste Weißheit galt, morgen schon absolut unzulässig ist. Wenn man dazu in der Praxis sieht was alles von (im VDE Verband angemeldeten) Elektrobetrieben so gepfuscht wird, muss ich mich wirklich nach dem Sinn fragen.

NAV sind bindend, da Gesetz, TAB da sie Vertragsbestandteil werden, DIN/VDE nur freiwillig.
 
Mag sein, daß der VdE ein privater Verband sind, trotzdem sind die vom VdE aufgestellten Normen die "annerkannten Regeln der Technik" deren Einhaltung zwingend in der Netzanschlußverordnung gefordert wird.

Der Vertrag mit dem Energieversorger bezieht sich auschließlich auf die Lieferung elektrischer Energie, das sogenannte EVU stellt keine Bedingungen an die elektrische Hausanlage oder das Netz, da dieser weder das eine noch das andere besitzt oder betreibt, dies ist Aufgabe des Versorgungsnetzbetreibers, den man sich überdies auch nicht aussuchen kann.

Keine Normung ist völlig frei von Fehlern, deswegen ändern sich auch mit dem Erkenntnisstand die Normen.
 
Octavian1977 schrieb:
Siehe hierzu auch die NAV §13 Absatz 2:
" Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden."

Richtig, nach den (allgemein) anerkannten Regeln der Technik - und dieser Begriff ist nicht gleichzusetzen mit DIN/DIN VDE-Normen. Siehe EN 45020: "technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird."

Siehe auch BGH Urteil vom 14.05.1998 (VII ZR 184/97), Zitat: "Maßgebend ist nicht, welche DIN-Norm gilt, sondern ob die Bauausführung zur Zeit der Abnahme den anerkannten Regeln der Technik entspricht. DIN-Normen können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben." und Zitat: "Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter (BGH, Urteil vom 6. Juni 1991 - I ZR 234/89 = NJW-RR 1991, 1445, 1447; Klein, Einführung in die DIN-Normen, 10. Aufl. 1989, S. 13; Dresenkamp, Die allgemeinen Regeln der Technik am Beispiel des Schallschutzes SchlHA 1994, 165, 166). Das Berufungsgericht entnimmt die Mangelfreiheit ohne weiteres einer DIN-Norm. Es legt damit DIN-Normen eine ihnen nicht zustehende Rechtsnormqualität bei."

Wenn du 100 Fachkräfte fragst und davon 70 der Ansicht sind, dass die 0,5m zwischen HAK und Zählereinspeisung EMV-Technisch keinen erwähnenswerten Einfluss haben - dann ist dies die anerkannte Regel der Technik, dass man diese Strecke 4-Adrig anschliesst. Der selbe Fall kann anders gelagert sein, wenn dazwischen 20 Meter durchs Gebäude verlaufen! Und dann muss man noch über den Aufbau des Kabels oder der Leitung nachdenken - EMV-Technisch verhält sich NYM nunmal anders als z.B. NYCWY.
 
Es geht bei der EMV Problematik eigentlich nur um die Verschiebung des Pen zum Erdpotential bei Belastung und daraus resultierenden Ausgleichsströmen über des Schirm von Antennen oder Netzwerkkabeln.
Diese Potentialverschiebung ist aber praktisch nicht vorhanden, wenn die Verbindung zum Schutzpotentialausgleich, bei 4-adriger Hauptleitung zum Zählerschrank, auch erst im Zählerschrank erfolgt.
Dann kann die Hauptleitung auch 30m lang und 4-Adrig sein ohne die geringsten Emv Auswirkungen oder Ausgleichsströme über Kommunikationsleitungen.
Um das zu verstehen, muss man aber das eigene Hirn mal benutzen und nicht nur die Normen zitieren, die von Leuten gemacht werden, die am übermäßigen Materialeinsatz kräftig mit verdienen.
 
Im Bezug auf den PEN richtig, im gesamten auf die EMV unzureichend - jede mit (Wechselspannungs-)Strom durchflossene Leitung/Kabel erzeugt nun mal ein Elektromagnetisches Feld, dass bei der Hauptleitung i.d.R. am stärksten, bezogen auf das Gebäude und die Verteilung dieser Spannung, ausgeprägt ist.

Dieses ist in dem einen Szenario örtlich stark begrenzt und in dem anderen ggf. an empfindlichen Geräten, Leitungen oder Menschen vorbei geführt.
 
T.Paul schrieb:
Im Bezug auf den PEN richtig, im gesamten auf die EMV unzureichend - jede mit (Wechselspannungs-)Strom durchflossene Leitung/Kabel erzeugt nun mal ein Elektromagnetisches Feld, dass bei der Hauptleitung i.d.R. am stärksten, bezogen auf das Gebäude und die Verteilung dieser Spannung, ausgeprägt ist.

Dieses ist in dem einen Szenario örtlich stark begrenzt und in dem anderen ggf. an empfindlichen Geräten, Leitungen oder Menschen vorbei geführt.
Stimmt, das elektrische Feld der Hauptleitung ist aber bei 4 oder 5 Adern nicht anders. Im Gegenteil durch die bessere Symmetrie der 4 Leiter heben sich Störende Felder besser auf als bei 5 Leitern.
 
Stimmt, das elektrische Feld der Hauptleitung ist aber bei 4 oder 5 Adern nicht anders. Im Gegenteil durch die bessere Symmetrie der 4 Leiter heben sich Störende Felder besser auf als bei 5 Leitern.

Das ist eine unzulässige die Verallgemeinerung und abhängig von der Entfernung der Station und den Bodenverhältnissen.
 
elektroblitzer schrieb:
Stimmt, das elektrische Feld der Hauptleitung ist aber bei 4 oder 5 Adern nicht anders. Im Gegenteil durch die bessere Symmetrie der 4 Leiter heben sich Störende Felder besser auf als bei 5 Leitern.

Das ist eine unzulässige die Verallgemeinerung und abhängig von der Entfernung der Station und den Bodenverhältnissen.
Was soll der Schwachsinn nun bedeuten?
 
Danke für die Beleidigung die hilft ungemein!
 
Genau wie dein Beitrag. das elektrische Feld und auch das elektrische Störfeld einer Leitung hat weder mit der Entfernung zur Trafostation noch mit den Bodenverhältnissen irgend etwas zu tun.
 
Doch, hat es, da es mit dem Potential des PEN(/PE/N) ggü. Erde zusammenhängt ... Es besteht noch viel Ausbildungsbedarf in diesem Land.
 
Hat es nicht. Die Störabstrahlung eines Kabels funktioniert in einem Flugzeug oder einer Rakete ohne Erdverbindung genauso wie in einer Hauptleitung.
Der letzte Satz stimmt, ihr solltet mal mit den Grundlagen anfangen.
Wenn 4 Leiternetze unzulässig stören würden dürfte es keine Freileitungsnetze mehr geben, schon mal darüber nachgedacht?
 
Es ist völlig unerheblich, ob es sich um ein Freileitungs- oder Erdkabel-basiertes Netz handelt und wir sollten uns in dieser Diskussion wenigstens darauf einigen, geerdete Wechselstrom-Systeme zu betrachten und keine ungeerdeten Gleichstrom-Systeme. Die Abhandlung sprengt hier eh schon den Rahmen der Antwort zur Original-Fragestellung bei weitem!
 
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Thema: Verkabelung HAK -> Zählerfeld
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