Verkabelung mit H07 (Einzeldraht) im Hager Kabelrangierkanal

Diskutiere Verkabelung mit H07 (Einzeldraht) im Hager Kabelrangierkanal im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo liebes Forum, Wir haben hier intern eine etwas hitzige Diskussion und bedürfen eurer Meinung... Bei einer Installation kommen...

Ist benannte Installation zulässig und ok?

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Martin-FFB

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Hallo liebes Forum,

Wir haben hier intern eine etwas hitzige Diskussion und bedürfen eurer Meinung...

Bei einer Installation kommen gigantische Mengen an H07V-U (Einzeldrähten) im Leerrohr am Verteiler an. Da diese wohl alle nicht samt Rohr in die Verteiler gingen, wurde über dem Verteiler ein Rangierkanal (FZ445N) angebracht in welchem die Leerrohre Enden. es Wurde dann der rechteckflansch oben komplett entfernt so das dort eine rechteckige Öffnung zum Kanal besteht und über diese sämtliche Einzeldrähte in den Verteiler geführt. Es gibt keine Zugentlastung.

Das ganze ist dann aber nochmal zusätzlich durch trockenbau verkleidet, so das der eigentlich AP sitzende Hager Schrank nun Wandbündig sitzt.

Berührungsschutz scheint somit ausreichend zu sein. Abgesichert sind alle Leitungen mit B13 Automaten (1,5mm)

Nun gibt es Kollegen, die den Standpunkt vertreten, das ganze ist ok und Kollegen, die meinen, das ganze ist nicht zulässig.

Wie denkt Ihr darüber?

Vielen Dank
Liebe Grüße
Martin
 
Da gibt es keine zwei Meinungen, diese Verlegeart entspricht nicht der Norm. Was jeder für sich als für verantwortbar hält, ist ihm selbst und seiner Haftpflichtversicherung überlassen.
 
Da gibt es doch auch noch den passus
1 Hauptstromkreis inkl Hilfsstromkreis pro Rohr bzw Kanal
 
Ein Kabelrangierkanal ist nach Norm aber nicht einmal ein Kanal, sondern eine Abdeckung.
 
Kabelrangierkanäle sind doch nur innerhalb geschlossener Schaltschränke zulässig, oder?
 
Ich glaube, du verwechselst den Kabelrangierkanal mit einem Verdrahtungskanal.
 
T.Paul schrieb:
Ich glaube, du verwechselst den Kabelrangierkanal mit einem Verdrahtungskanal.
Das sind in meinen Augen die mit den Schlitzen an den Seiten weil da wird ja auch hin und-her rangiert.
Kenne die als Rangier- oder Verdrahtungskanal obwohl da ja keine Verdrahtungen vorgenommen werden.
 
Es geht hierbei nicht um den Berührungsschutz den erhält eine Ader schon druch die Basisisolierung.
Notwendig ist hier die verstärkte bzw doppelte Isolierung um dden Status der Schutzisolierung zu erreichen.
 
Hm... Argumentation der "Dafür" Fraktion:

- Schutzisolierung ist durch die zusätzliche, fest montierte Blende des Rangierkanals, welcher zusätzlich durch eine nur durch Lösen von schrauben zu entfernenden Trockenbauplatte abgedeckt ist, gegeben...
 
Das kann man ja so sehen - Da sind wir aber, wie bereits gesagt, abseits der Möglichkeiten, die durch Normen erfasst werden und damit bei der Frage nach der eigenen Bereitschaft für eine Normabweichung gerade zu stehen im Haftungsfall - Das ist halt wie ein selbst gebauter Elektrozaun auf der Koppel ohne zugelassenes Produkt - kommt jemand zu Schaden, wird man haftbar gemacht und kann nicht einmal darauf verweisen, dass aufgrund der zulässigen Art der Ausführung (durch ein zulässiges Produkt, entsprechend der Montageanleitung verbaut) kein Schaden zu erwarten war. Das kann man jetzt rechtlich zerlegen auf Fahrlässigkeit oder sonstwas - am Ende wird es im Zweifel ein Richter entscheiden nach Aussagen von Sachverständigen - vorher ist es einfach "nur" nicht Normgerecht.

Ich kann auch um einen blanken Draht Klebeband wickeln als Isolation und sagen "das passt" - fällt das 10 Jahre später ab, weil der Kleber ausgetrocknet ist und jemand packt dran, wird "das passt" von jedem Sachverständigen zerlegt werden, da es ja nachweislich nicht der normgerechten Ausführung gleichwertig war, was der eingetretene Fall für sich ja schon beweist ...
 
Ist es dann aber so, das es sich ausschließlich um das Thema Schutz vor berühren geht und das aus Brandschutz Sicht kein Problem darstellt, oder?

Vielen Dank für Eure rege Beteiligung
 
Es kann keine Schutzisolierung gegeben sein, da der Schrank oben aus Stahlblech besteht, an dem nun Basisisolierte Adern anliegen.
 
ego1 schrieb:
Es kann keine Schutzisolierung gegeben sein, da der Schrank oben aus Stahlblech besteht, an dem nun Basisisolierte Adern anliegen.
Wenn der Kunststoffflansch drin ist, und nur Rechteckig ausgeschnitten wurde, und man darüber einen LF oder Brüstungskanal mit passenden Ausschnitten setzt, dann können die Drähte nicht mit dem Metall des Schrankes in Verbindung kommen. Von daher sollte man evtl mal fragen, ob es wirklich der normale Rangierkanal ist oder ein LF Kanal
 
Es steht doch im Eingangsposting sogar die Typnummer drin -> Hager FZ445N ...
 
T.Paul schrieb:
Es steht doch im Eingangsposting sogar die Typnummer drin -> Hager FZ445N ...

Das ist die Schwachstelle bei Foren, dass "leutz" wie "bigdie" nur die letzten Zeilen eines Beitrags lesen,
und trotzdem einen (meist) wenig zielführenden Kommentar abgeben.
 
patois schrieb:
T.Paul schrieb:
Es steht doch im Eingangsposting sogar die Typnummer drin -> Hager FZ445N ...

Das ist die Schwachstelle bei Foren, dass "leutz" wie "bigdie" nur die letzten Zeilen eines Beitrags lesen,
und trotzdem einen (meist) wenig zielführenden Kommentar abgeben.
Die Schwachstelle ist dein unnützer Kommentar an dieser Stelle

Danke T.Paul, die Nummer hab ich übersehen.
 
Dieser Kanal ist ja hinten (also zur Wand) und unten (also zum Verteiler) offen.

Das ist eben nur ein Kabelrangierkanal, der einzig und alleine den Zweck hat, Kabeleinführungen optisch etwas schöner zu gestalten. Ye (bzw. H07V-U) darf man ja auch nicht einfach auf Putz verlegen, was aber mit dem Kanal der Fall wäre.
 
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