Verlängerung Anschlußleitung 18 kw DLE

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helge 2

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Maurer
Guten Morgen !

In den nächsten Wochen wollen wir mit der Renovierung des Bades beginnen.

Gesammte Installation wurde vor ca über.1 Jahr im Haus kpl.neu gemacht.
Zuleitung zum DLE wurde damals "blind" gelegt da noch keiner wußte genau wohin.

Zum nun genauen Standort reicht die Leitung nicht mehr.
Verlegt wurde 5X4 m² auf Länge von ca.18 mtr.
(Keller AP-Kanäle)der Rest Fußbodeninstallationsschacht im Bad.

Vorgesichert im HV 3X50 NHS

1.könnte ich beauftragen die vorh.Leitung um ca.2mtr.mit Pressverbindern zu verlängern ?

2.wäre es besser austausch der Leitung in 5X6 m² auf der gesammten neuen Länge ?
(Wäre auch kein Proplem,da nichts eingeputzt)

3.könnte ich als Kunde verlangen,das der Verbraucher DLE auch über einen FI-laüft.Ich möchte es eigentlich.Obwohl bei Festinstallation nicht vorgeschrieben.

Gruß helge 2
 
PS:
Absicherung der Leitung 3X B25

Gruß helge2
 
18kW sind etwa 26A

Also 5x6mm² und 32A abgesichert.
 
Bei elektrischer Warmwasserbereitung mit Durchlauferhitzer für Bade- und/oder Duschzwecke ist eine Drehstromleitung mit einer zulässigen Strombelastbarkeit von mindestens 35A vorzusehen, das 5x4mm² CU war damit von Anfang an falsch ...
 
Erstmal Danke für euere Antworten.
Ich hatte dazumals dem Meister gesagt,das dort mal ein 18 KW DLE vorgesehen ist.
Warum das dann doch so falsch dimmensioniert worden ist ?

Die paar Euro mehr hätten den Kohl/Rechnung auch nicht fetter gemacht.

Gut,dann werde ich beauftragen neue 5X6mm² und austausch der LSS gegen 3xB32.

Gruß helge2
 
Eine 4adrige Leitung reicht hier völlig aus!
 
@ego1,
OK.ein Fachbetrieb müßte auch 4X6 auf Rolle haben.
Soll ja nur ein Kostenfaktor sein auf 5X6 auszuweichen.

Denke aber bei ca.20 mtr.ist das pille/palle.

Gruß helge 2
 
Den FI würde ich auch wenn nicht gefordert auf jeden Fall einbauen.
separater macht Sinn.

Als Kunde kann man das natürlich verlangen, genauso wie grüne oder blaue Lichtschalter. Da es sich um eine Verbesserung der Sicherheit handelt darf der Elektriker das auch nicht einfach ignorieren.
Die geringen Mehrkosten trägt natürlich der Auftraggeber.
 
Bei elektrischer Warmwasserbereitung mit Durchlauferhitzer für Bade- und/oder Duschzwecke ist eine Drehstromleitung mit einer zulässigen Strombelastbarkeit von mindestens 35A vorzusehen,

Bitte mal eine Quelle dazu .
Man könnte ja argumentieren das man ein "Kaltduscher" ist und mit einem 11 kW Drehstromgerät "duscht" .Dann bräuchte man ja gerade mal eine 16er Sicherung....
 
DIN 18015-1, irgendwo 5.2.5 glaub ich, wo auch die Mindestbelastbarkeit der E-Herd-Leitung definiert ist ...
 
Hallo,

ja , ist so .....

Es wird also direkt auf die DLE für Bade- und/oder Duschzwecke verwiesen.

Naja , nach meiner Meinung nicht ganz glücklich gewählt......eine Leistungsangabe wäre vielleicht besser gewesen....
 
Da bin ich immer noch Praktiker (obwohl ich das theoretische grad alles lern ...), mir reicht zu wissen, was ich bauen muss und ist egal wo und wie es geschrieben steht ;)
 
Naja , nach meiner Meinung nicht ganz glücklich gewählt......eine Leistungsangabe wäre vielleicht besser gewesen....

Die Leitungsverlegung ist immer noch von den Verlegearten abhängig. Sehen wir mal von Verlegat D fürs Bad ab. Es ist immer noch ein großer Unterschied zwischen A1 und C.
Daher die Angabe des Stromes die dann Verlegeart abhängig ist und den größten DLE annimmt.
Die kleinere kann man dann immer dran hängen.
 
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