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Klausauslb
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Wir haben einen Dachanschluss, der soll nun verlegt werden in den Keller. So will es der Energieversorger/Stadtwerke Ludwigsburg.
Die Kosten für den Anschluß tragen die selbst. Da Loch in der Wand wollen sie auch zahlen wenn ich ihnen den Auftrag überlasse.
So nun kommt der Haken. Den Anschluß vom Übergabekasten zu meinem Zählerschrank soll ich selbst zahlen. Dafür habe ich 1,5 Jahre Zeit. Das bedeutet die Dachleitung bleibt bestehen. Denn nur die Haushalte werden verlegt die ebenfalls einen Glasfaseranschluss nehmen (kostenlos). Also wenn der Nachbar rechts oder links da nichts bestellt hat, bleibt die Freileitung auch weiter bestehen.
In den 70er wollten die schon mal 2000 DM wenn man nicht mitspielt sollte die Freileitung bleiben. Da die Nachbarn ebenfallss nicht mitspielten gab es keinen Vorteil. Denn die Freileitung wäre eh geblieben
Kennt jemand die Gesetzeslage. Wer muss was zahlen und was anschließen ?
Ich befürchte ja, direkt danach kommt der Elektriker und erklärt mir was wir alles noch erneuern müssen. Hat jemand Erfahrung.
Danke
Die Kosten für den Anschluß tragen die selbst. Da Loch in der Wand wollen sie auch zahlen wenn ich ihnen den Auftrag überlasse.
So nun kommt der Haken. Den Anschluß vom Übergabekasten zu meinem Zählerschrank soll ich selbst zahlen. Dafür habe ich 1,5 Jahre Zeit. Das bedeutet die Dachleitung bleibt bestehen. Denn nur die Haushalte werden verlegt die ebenfalls einen Glasfaseranschluss nehmen (kostenlos). Also wenn der Nachbar rechts oder links da nichts bestellt hat, bleibt die Freileitung auch weiter bestehen.
In den 70er wollten die schon mal 2000 DM wenn man nicht mitspielt sollte die Freileitung bleiben. Da die Nachbarn ebenfallss nicht mitspielten gab es keinen Vorteil. Denn die Freileitung wäre eh geblieben
Kennt jemand die Gesetzeslage. Wer muss was zahlen und was anschließen ?
Ich befürchte ja, direkt danach kommt der Elektriker und erklärt mir was wir alles noch erneuern müssen. Hat jemand Erfahrung.
Danke