Verplombung HAK und Zähler

Diskutiere Verplombung HAK und Zähler im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Zusammen ! Wir hatte ja im Sommer die Elektrik im EFH meiner Mutter Kpl.erneuern lassen.Damals die Leute gefragt wegen der neuen...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
H

helge 2

Beiträge
937
Beruf
Maurer
Hallo Zusammen !

Wir hatte ja im Sommer die Elektrik im EFH meiner Mutter Kpl.erneuern lassen.Damals die Leute gefragt wegen der neuen Verplombung wurde gesagt."Das machen die Stadtwerke darum brauchen Sie sich nicht zu kümmern"
Nun ja,die Monate vergingen und nichts tat sich.
Gestern kam nun ein Mitarbeiter zur Jahresablesung.
Diesem stellte ich nun auch noch mal die Frage.
Seine Antwort:"der Fachbetrieb hätte von sich aus die Stadtwerke informieren müssen,das arbeiten am HAK+versetzen des Zählers gemacht wurden"

Das neu verplomben der Anlagenteile wird nach Terminabsprache nun gemacht.
Hat da der Fachbetrieb geschlammpt und die Meldung vergessen ?
Ist diese Meldung an die Stadtwerke vorgeschrieben,wenn in einem EFH verplomte Anlagenteile von einem Fachbetrieb geöffnet werden ?

Gruß Helge 2
 
Hallo.
Natürlich muss der Fachbetrieb die Anlage neu verplomben oder eine entsprechende Meldung an den netzbetreiber senden.
Du selbst hast ja an solchen Anlagenteilen nichts zu suchen und schon garkeine Plomben zu entfernen.
 
hallo boerni !

Ich selbst habe an der Anlage nichts gemacht !
Der Fachbetrieb darf lt.seiner Aussage auch keine neuen Plomben setzen von Anlagenteilen die den Stadtwerken gehören.
Der Zähler wurde in den Keller neu versetzt also Plombe gebrochen,ebenso wurde der HAK geöffnet um die NHS zu ziehen.

Gruß Helge 2
 
Ich wollte dir auch nicht unterstellen, dass du an der Anlage was gemacht hast. War nur als allgemeine Bemerkung gemeint.
Dann ist es Aufgabe des ausführenden Betriebes, sich um die Plomben zu kümmern.
 
helge 2 schrieb:
Hallo boerni !
Schon ok.Meine Frage ist eigentlich nur ob ein Fachbetrieb gesetzlich verpflichtet ist das öffnen von verplomten Anlagenteilen in EFH den Stadterwerken zu melden.
Wenn "ja" hatt die Firma geschlammpt.Oder ich hätte mich selbst um die neue Verplombung kümmern müssen ?

Gruß Helge 2
 
Es gibt viele Fachbetriebe, die selbst verplomben dürfen. Ist das nicht der Fall, so muss derjenige, welcher die Plombe öffnet, dies dem Netzbetreiber melden. Dazu ist er verpflichtet. Passiert hier nichts, so sollte der Hauseigentümer sich an den Versorger wenden, damit sichergestellt wird, dass einem durch nichtverplombte Anlagenteile, Nachteile entstehen.

MfG
 
Das ist richtig. Meiner einer bzw. die Fa. darf die Plomben zwar entfernen, ich muss das aber dem VNB melden, weil wir nicht neu verplomben dürfen.
Die Praxis zeigt aber, die kommen dann oder auch nicht. Irgendwie scheinen die das i.A. nicht so eng zu sehen.
Dem Zählerablesejogi ist das eh wurscht.

Das Geschrei geht erst dann los, wenn der Verdacht auf Stromklau besteht.

Insofern wär's mir auch lieber, wenn ne Plombe dran ist und man damit schon mal aus der Sache raus ist.

Um hier keine Pferde scheu zu machen, würd ich das nochmal beim ausführenden Elektrobetrieb anmahnen.
Erst wenn dann nix passiert, dann würd ich das <u>schriftlich</u> (damit man hinterher was in der Hand hat) beim VNB melden.

Viele Grüsse,

Uli
 
helge 2 schrieb:
Hallo Zusammen !


Das neu verplomben der Anlagenteile wird nach Terminabsprache nun gemacht.
Hat da der Fachbetrieb geschlammpt und die Meldung vergessen ?
Ist diese Meldung an die Stadtwerke vorgeschrieben,wenn in einem EFH verplomte Anlagenteile von einem Fachbetrieb geöffnet werden ?

Gruß Helge 2


Gibt doch ein schönes Sprichwort was er nicht weis macht ihn nicht heiss....
Ich kenne auch Häuser in denen Plomben am HAK und im
Vorzählerbereich fehlen,daß interesiert offenbar keinen, man sollte nn auch nicht, vorallem als Laie/Kunde nicht schlafende Hunde wecken, wenn wir als konzess.Unernehmen anrücken ists was anderes nem
Einzelkunden der dumm fragt wrd seitens der Stromanb.
schnell mal was unterstellt.
 
Hallo mans darf bei uns zwar die Plomben O.Ö. der Sicherungen selbst entfernen wen eine durchbrennt muss aber dem Versorger unverzüglich melden drei Tage ? Zählerplomben sind aber ein absolutes Tabuthema.
mfg sepp
 
Hallo Zusammen !

Nochmal Danke für euere Antworten.
Ein Mitarbeiter der Stadtwerke war heut vor Ort und hat neue Plomben gesetzt.
Anfahrtskosten etc.werden nicht berechnet.
Er hat sich sogar für die Meldung bedankt.

Wie ihr schon geschrieben hattet,ist der Fachbetrieb von sich aus verpflichtet beim Öffnen von diesen Anlagenteilen den Versorger zu informieren.

Gruß Helge
 
Plomben dürfen laut VDN nur nach Zustimmung des Energieversorgers geöffnet werden. (Laien finger weg ohne passendes Werkzeug wie NH-Grif, Helm, feuerfeste Jacke etc. gibts dort eh nix zu tun). Desweiteren gibt es fachbetriebe die Plomben öffnen dürfen und diese dann auch wieder verschließen müssen. Jede Plombe hat einen Nummer, von dem der Sie Verschlossen hat.
Laut VDN muß eine Wiederverplombung nach dem öffnen veranlasst werden.
Wer das machen muß steht nicht drin.

Ich denke der Fachbetrieb, aber den ärger wenn das nicht geschehen ist, den hat der Kunde, also muß er den Fachbetrieb daraufhinweisen oder im zweifel selber den Versorger anrufen. Auf keinen Fall offen lassen, das kann mächtig Ärger geben.
 
meisterstephan schrieb:
Ich denke der Fachbetrieb, aber den ärger wenn das nicht geschehen ist, den hat der Kunde, also muß er den Fachbetrieb daraufhinweisen oder im zweifel selber den Versorger anrufen. Auf keinen Fall offen lassen, das kann mächtig Ärger geben.

Sehe ich nicht so woher soll der Kunde das wissen, die
die eine konzessionierte Elektrofirma beauftragen können erwarten das diese Sachen von dieser erledigt werden,der Großteil der Kunden sind Elektrotechnische
Laien, wenn ich als E-Installateur den Gas/Wasserinstallateur beauftrage gehe ich auch davon aus das er alles fachgerecht erledigt, ich kann mich schließlich nicht um alles kümmern.
Woher soll die 80ig jährige Oma wissen das ihr HAK
verplompt sein muss? Sie kann es nicht wissen und sie wird es nicht wissen wenn sie nicht daraufhingewiesen wird, und auch sie geht davon aus das nach dem Besuch des E-Installateurs alles wieder ok ist, mehr geht nicht wenn der Gesetzgeber mehr verlangt ist er realitätsfremd.
Zumal ich beobachtet habe das es den meisten VNB eh nicht interessiert wir haben hier im Osten noch eine
Menge alter HAK mit DIII Schraubsicherungen glaub nicht das die alle verplompt sind.... :lol:
 
Sehe ich genau so wie @Spannung24

Woher soll ein 80 Jähriges Ommchen oder ein Laie das wissen ?
Jemand der sich noch nie mit Strömlingen befasst hat ?

Da wird eine Firma beauftragt und gut ist.
Selbst wenn der Wasserzähler ausgetascht wird-schaut da jeder auf die Verplombung ?

Fakt ist,das der ausführende E-Betrieb das öffnen der verplomten Anlagenteilen hätte sofort dem Versorger melden müssen.Hatt mir auch der Mitarbeiter der Stadtwerke so gesagt.
Wer nun was verschlammpt/Meldung versäumt hatt ist nicht mehr nachzuvollziehen.
Egal neue Plomben sind nun gesetzt.

Gruß Helge 2.
 
ich habe mit den stadtwerken gesprochen die haben mir gesagt das die schuld ersteinmal beim endkunden liegt, er ist kunde und anlagenbetreiber er hat den zähler und anschlußvertrag geschlossen. der kunde kann ja auch einen fremden nach dem der elektriker dort war zur manipulation angestiftet haben. So heißt es für den kunden pech - für alle kunden neht einen guten fachbetrieb.
 
meisterstephan schrieb:
ich habe mit den stadtwerken gesprochen die haben mir gesagt das die schuld ersteinmal beim endkunden liegt, er ist kunde und anlagenbetreiber er hat den zähler und anschlußvertrag geschlossen. der kunde kann ja auch einen fremden nach dem der elektriker dort war zur manipulation angestiftet haben. So heißt es für den kunden pech - für alle kunden neht einen guten fachbetrieb.

Die Stadtwerke können viel erzählen, und Schuld haben
erst einmal immer die anderen, daß kennt man das ist
typisch.
Und deffinitiv kann auch nach einer ordentlichen Verplombung durchs EVU/VNB oder durch die konzessionierte, berechtigte Firma trotzdem nachträglich die Plombe geöffnet werden u.zB. ein
zusätzliches Kabel/Abzweig eingebracht werden um dann
unrechtmässig Strom zu entnehmen es gibt auch versierte "Laien" auch wenn man nur dringend warnen muss, die Manipulation an einem mit NH bestückten HAK ist heute einfacher als früher wo die
Sockel der DIII unter Saft standen der kasten ließ
sich nicht stromlos machen durch herausdrehen der
Einsätze die Kontakte hatten weiterhin Spannung, heute zieht man die NHs (die Griffe mit Stulpen sind freiverkäuflich...) heraus (was lastlos erfolgen sollte) und zumindest der obere Teil des HAK ist soweit spannungslos (ausser ein hirni wagt sich unter die Abdeckung unter der die Kontakte liegen an denen das Erdkabel von der Strasse angeklemmt ist.
Und wenn der HAK einmal verplombt ist und das irgendwo (wenn überhaupt) protokoliert wurde schaut da garantiert die nächsten 10-15 Jahre keiner mehr nach.
Wir haben übrigens bei unserer Arbeit festgestellt das wenn neue HAKs vom VNB angebracht wurden selbst die nicht immer verplombt wurden,oft wurde es auch nicht gemacht wenn zB. umgestellt wurde und von Dacheinspeisung auf Erdkabel,und der Kunde noch sagte die alte Tafel wird demnächst durch einen Schrank ersetzt werden.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Verplombung HAK und Zähler
Zurück
Oben