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Hallo,
die Bewohner eines Hauses, welches noch mit klassischer Nullung, also zweiadrig in gr und sw, hat, möchten im Wohnzimmer ihre Wandlampe aus Bronzeguss versetzt haben, da an der jetzigen Stelle ein Bild hängt.
Dazu muss die Lampenzuleitung zur Leuchte geändert werden. Es würde reichen die bestehende Stegleitung unterm Putz hervorzuholen und in einem neuen flachen Schlitz an die neue vorgesehene Stelle zu legen, da sie lang genug ist.
Kann das so gemacht werden oder entsteht durch die Ortsveränderung eine Nachrüstplicht nach aktuellem Standard, also dreiardrig mit FI. Die Leitung dabei selber muss nicht umgeklemmt werden.
mfG
F.T.
die Bewohner eines Hauses, welches noch mit klassischer Nullung, also zweiadrig in gr und sw, hat, möchten im Wohnzimmer ihre Wandlampe aus Bronzeguss versetzt haben, da an der jetzigen Stelle ein Bild hängt.
Dazu muss die Lampenzuleitung zur Leuchte geändert werden. Es würde reichen die bestehende Stegleitung unterm Putz hervorzuholen und in einem neuen flachen Schlitz an die neue vorgesehene Stelle zu legen, da sie lang genug ist.
Kann das so gemacht werden oder entsteht durch die Ortsveränderung eine Nachrüstplicht nach aktuellem Standard, also dreiardrig mit FI. Die Leitung dabei selber muss nicht umgeklemmt werden.
mfG
F.T.