Versetzen einer Leuchte bei klassischer Nullung.

Diskutiere Versetzen einer Leuchte bei klassischer Nullung. im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, die Bewohner eines Hauses, welches noch mit klassischer Nullung, also zweiadrig in gr und sw, hat, möchten im Wohnzimmer ihre Wandlampe...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
F

Forentroll

Beiträge
316
Hallo,

die Bewohner eines Hauses, welches noch mit klassischer Nullung, also zweiadrig in gr und sw, hat, möchten im Wohnzimmer ihre Wandlampe aus Bronzeguss versetzt haben, da an der jetzigen Stelle ein Bild hängt.
Dazu muss die Lampenzuleitung zur Leuchte geändert werden. Es würde reichen die bestehende Stegleitung unterm Putz hervorzuholen und in einem neuen flachen Schlitz an die neue vorgesehene Stelle zu legen, da sie lang genug ist.

Kann das so gemacht werden oder entsteht durch die Ortsveränderung eine Nachrüstplicht nach aktuellem Standard, also dreiardrig mit FI. Die Leitung dabei selber muss nicht umgeklemmt werden.

mfG
F.T.
 
:lol:

Wenn man so etwas Grenzwertiges durchführen will,

sollte man es nicht in einem Forum = der Öffentlichkeit breittreten.

Einfach tun, wenn man es mit seinem Gewissen vereinbaren kann.

Bei einer "Wandlampe aus Bronzeguss" würde ich mit aber zweimal überlegen,

ob ich die ohne "Erdung" anschließen würde.

P.
 
eine Alte Stegleitung in Ihrer Lage verändern is nicht.
die Isolierung ist zu alt und brüchig und nimmt Schaden.
Grundsätzlich ist dies keine Reparatur sondern eine Änderung/ Neuinstallation.
Der geänderte Teil ist nach aktueller Norm auszuführen.

Ich persönlich führe an solchen Anlagen KEINE Änderungen durch, die mehr sind als Lampen, Schalter, Steckdosen oder Automaten 1:1 tauschen, das ist mir zu heikel die Verantwortung dafür zu übernehmen.

Bei klassischer Nullung wäre dringend eine komplette Erneuerung anzuraten, auf jeden Fall ist von sämtlichen Umbauten dringend abzuraten!!!
 
Zweiadrige Stegleitung in alten Aderfarben lässt sich in der Regel problemlos umverlegen, da offensichtlich damals die Verlegehilfsumhüllung aus besserem Material hergestellt wurde.
 
Bei der Aussage von elo1 darf nicht übersehen werden, dass er schreibt: "..in der Regel.."

Eigene Erfahrungen bestätigen seine Aussage.
Ich habe bei der Erneuerung unserer Installation vor einigen Jahren meterweise Stegleitungen aus den Wänden gerissen. Alle Leitungen, Bj.1967, waren egal ob 2- oder 4-adrig top in Ordnung. Die Außenhülle gummiartig elastisch und auch die Basisisolierung problemlos mit der autom. Abisolierzange abziehbar.

Ein Gegenbeispiel ist eine frühere Hausinstallation ca.1970er Jahre. Reste auf dem Dachboden aufgehobener 3-adrigen Leitungen nach 30 Jahren noch absolut in Ordnung; die 5-adrige Variante dagegen hatte sich nach wenigen Jahren vom 5-adrigen Band in 5 brüchige Einzeladern aufgelöst.

Was das vom TE geplante Vorhaben angeht, so teile ich die schon geäußerten Bedenken. Es lässt sich oft nicht vermeiden, dass beim Abziehen der Leitung von den Nägeln die Umhüllung verletzt wird und nur noch die Basisisolierung vorhanden ist.

Eine Lösungsmöglichkeit sehe ich, wenn hinter dem jetzigen Lampenanschluss eine Dose schon sitzt oder noch gesetzt werden kann. Man könnte dort die notwendige Verlängerung anklemmen, ohne die alte Leitung anzutasten. Der Deckel auf der Wand verschwindet danach hinter dem Bild.

Ein ungutes Gefühl bleibt allerdings immer noch beim Einbau einer vermutlich nicht schutzisolierten metallischen Leuchte in das klassisch genullte Netz.

Gruß H&O
 
allerdings ist zu befürchten, dass es bei Ablehnung des Auftrags dann irgendeine privater bekannter aus Gefälligkeit macht.

Der Profi könnte zumindest mal die bestehende Installation danach durchmessen
 
Hallo,

das Ummantelungsmaterial der Stegleitung ist noch elastisch, fast Gummiartig.
Diese Leuchte hing vorher hinterm Bild. PE und N ohne Endhülse in eine Lüster drinnen. Ich würde dafür eine ganz lange Twin-Arderendhülse nehmen und über beide Schrauben verbinden.
Was sagt denn die DIN? Ein Austausch der Leuchte / Steckdose wäre ja möglich und erlaubt. Eine Verlegung ist ja keine Erweiterung. Man könnte auch dIe Leuchtenleitung gegen eine längere austauschen und am bestehenden Ort anschliessen und dort den PEN aufteilen. Dann würde die Leutung ca. 10cm rechts lose aus dem Bild raushängen.
Für mich eindeutig die unsichere Alternative.

Komplette Neurenovierung ist nicht, das sind ältere Herrschaften. Die sagen: "Wir haben den zweiten Weltkrieg überlebt und werden das auch überleben. Das können unsere Enkel machen, wenn die das Haus erben."

mfG
F.T.
 
Das mit der Aderendhülse habe ich nicht kapiert. Sind doch normalerweise starre Leiter
 
Also ich würde in dem Fall die alte Stegleitung in die Einzeladern "aufdröseln" und in ein Leerrohr legen. Damit man für die Zukunft gerüstet ist dann noch vorsorglich zusätzliche Adern in gelb/grün, blau und braun mit einlegen. Dann könnte man später auf Drehstrom, sogar in den aktuellsten Aderfarben, umrüsten. Vielleicht wollen die älteren Herrschaften dennächst doch noch ein Heugebläse hinter dem Bild im Wohnzimmer aufstellen....
 
H&O schrieb:
Ein ungutes Gefühl bleibt allerdings immer noch beim Einbau einer vermutlich nicht schutzisolierten metallischen Leuchte in das klassisch genullte Netz.

Warum? Unzählige so angeklemmte Leuchten sind noch immer in Betrieb. Oder möchtest du die ganze Elektroinstallation erneuern, nur weil du ne andere Leuchte anbauen willst?

Auch meine Wohnungsinstallation ist überwiegend noch 2-Adrig und ich habe kein ungutes Gefühl..
 
VEB Avanti schrieb:
... Vielleicht wollen die älteren Herrschaften dennächst doch noch ein Heugebläse hinter dem Bild im Wohnzimmer aufstellen....
Noch so ein Troll. :roll:
 
Das würde mich jetzt auch rechtlich interessieren, ob hier eine Erneuerungspflicht besteht oder nicht.
Ich habe nämlich auch so ein Fall, wo die "Herrschaften" gerne eine neue Steckdose in einer Wand hätten, nur war ihnen der erforderliche FI-Steckdosenkombi zu teuer. Dafür haben die eine Steckdose auf der anderen Wandseite hinterm Schrank.
:idea: Wenn das jetzt so den kompletten Anschluß umlegen noch DIN-Konform ist, dürfte ja auch die nicht benötigte Steckdose ja auf die andere Seite von der Wand gelegt werden. Also diese zieht dann quasi um.

Was sagt denn die DIN überhaupt genau?

mfG
 
Was sagt denn dein Prüfer (bist das Du?) bei der Abnahme zu deiner Änderung?

Ist es denn so kompliziert ... Es gibt keinen Bestandschutz, es gibt keine Altanlagen ... Die DIN VDE-Normen sagen euch nicht, was ihr selber verantwortet. Sie spiegeln einen gewissen Stand der Technik wieder und dieser ist zu erfüllen. Der DIN ist es Schnuppe, ob Du da eine Neuanlage hinzimmerst oder an einer alten etwas änderst - es wird nach den gültigen Normen geprüft! Und kann ein TN-C-Stromkreis mit < 10mm² CU durch eine Prüfung nach DIN VDE kommen? NEIN! Kann eine Steckdose zum Allgemeinen Bedarf, zugänglich für Laien ohne RCD die Prüfung bestehen? NEIN!

Sobald ihr etwas anderes macht als den Originalzustand wieder herstellen, ist es keine Instandsetzung sondern eine Änderung und damit muss nach aktuellen Normen geprüft werden!
 
Ich denke, derartige Fragen sind doch eher rhetorischer Art. Jeder von uns weiß doch, wie mit solchen Aufträgen formal korrekt umzugehen ist...

Der Fragensteller erhofft sich doch hier von uns eine Art "Absolution", nach dem Motto "Klar ist nicht korrekt, aber wir würden da auch die Augen zudrücken..."

So eine Absolution kann es nicht geben, weil jeder letztendlich für seine Arbeit selbst Verantwortung übernehmen muss und im Fall der Fälle dafür gerade stehen muss. Niemals wird man sagen können, aber die Kollegen aus unserem Forum hätten das genauso gemacht.

Mein persönlicher Mindeststandard ist: Jede neue Steckdose bekommt einen FI. Punkt.

Wenn einfach möglich, empfehle ich, auch andere Stromkreise mit FIs nachzurüsten. Aber von einem Kunden die Renovierung der ganzen Wohnung wegen einer Steckdose zu verlangen ist ebenfalls naiv und praxisfremd.

Meine Meinung
0V
 
Nullvolt schrieb:
Aber von einem Kunden die Renovierung der ganzen Wohnung wegen einer Steckdose zu verlangen ist ebenfalls naiv und praxisfremd.

Tipp 1: Man kann einen Auftrag auch ablehnen.

Tipp 2: Man verlangt nicht - man erklärt dem Kunden die notwendigen Maßnahmen zum erreichen des geforderten Mindest-Schutzpegels nach den anerkannten Regeln der Technik.
 
T.Paul schrieb:
Und kann ein TN-C-Stromkreis mit < 10mm² CU durch eine Prüfung nach DIN VDE kommen? NEIN!

Hat der Satz allgemeine Gültigkeit oder willst Du ihn weiter einschränken?

Ansonsten fielen heutzutage >>50% aller Bestands-E-Anlagen in Deutschland durch eine VDE-Prüfung.
 
Natürlich ist es eine rethorische Frage. Oder doch nicht!
Ich denke es ist mehr eine haftungsrechtliche Frage. Austausch der Steckdose ist erlaubt - wenn dann hätte man dies generell -nach der DIN- verbieten müssen.
Wie ist eine Änderung definiert? Rein anlagentechnisch gesehen wird da nichts geändert - die Steckdose ist halt wo anders, wenn ich diese austausche ändere ich mehr, da neue Steckdosen selten Schraubanschüsse haben. Ich muss sogar einen durchverbundenen PEN durchkneifen und als Einzeldraht weiterführen.

Rein hypothetisch könnte man sogar das Stück Mauer aus der Wand sägen ohne die Leitung zu beschädigen und umdrehen.
Es gibt diese Anlagen nun mal. Um diese auf den Stand der Technik zu bringen bedeutet erst einmal die Unbewohnbarkeit der Räume für den Sanierungszeitraum und dadurch hohe verbundene Kosten.

Ich habe in dem Fall einfach ein Verlängerungskabel durch die Wand gelegt. Klar muss jeder selber wissen, was er verantworten kann. Aber diese generelle Angst, es könnte etwas passieren führt doch genau dazu, dass Firmen den Auftrag ablehnen und letzendlich jemand es U-Boot-mässig mit zu wenig Kenntnisse macht. Diese Angst geht doch schon so weit, dass Dinge nicht mehr repariert werden, da keine Originalersatzteile mehr verfügbar, dann gleich neu.

mfG
 
Es lässt sich oft nicht vermeiden, dass beim Abziehen der Leitung von den Nägeln die Umhüllung verletzt wird und nur noch die Basisisolierung vorhanden ist.

Ja, und das reicht auch. Die Zusatzisolierung wird durch den Putz sichergestellt, der Steg selber dient nur als Verlegehilfe!
 
@ ego1.

Ich glaube nicht, dass es erlaubt ist H07V-U 1,5mm² einzuputzen.

Gruß H&O
 
@ Max60.

Du schreibst zum Thema Metall-Leuchte 2-adrig angeklemmt:

"Auch meine Wohnungsinstallation ist überwiegend noch 2-adrig und ich habe kein ungutes Gefühl.

Wie machst du das? Fährst du TN-C und TN-C-S parallel in einer Wohnung, z.B. getrennt nach Steckdosen-(mit FI) und Lichtstromkreisen (ohne FI) :?:

Bei 2-adrigem Anschluss würde ich immer eine SKII-Leuchte wählen, zumal die Wandlampe in Griffhöhe berührbar ist und nicht hoch oben an der Decke hängt.

Gruß H&O
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Versetzen einer Leuchte bei klassischer Nullung.

Neueste Themen

Zurück
Oben