Verteilerkasten hat 2x380 volt 16 ampere Sicherungen

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blubb

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Hallo,

Ich bin grade dabei die Küche meiner Freundin einzurichten und musste erst feststellen, dass im Verteilerkasten für den Herd 2 mit je 380v mit 16 ampere Sicherungen sind
Allgemeinen sieht der Kasten auch aus als würde es gleich auseinander fallen...

Bild vom Verteilerkasten:
20211120_101203.jpg

Dachte mir ok, machste strom aus und schließt so wie immer an .. aber dann habe ich beim Herdanschluss folgende Situation feststellen müssen

Bild vom Starkstromanschluss
20211120_101722.jpg

Laut meiner freundin hat das ein bekannter(elektriker..) ihres vaters angeschlossen der wohl zu erst nicht wollte aber dann doch überredet wurde, was jetzt knapp ein jahr her ist..

Wir haben ein neues herd was darauf wartet angeschlossen zu werden, würde aber ungern da drann gehen....

Melde ich das dem vermieter oder wie gehe ich hier am besten vor?

Edit: sehe grade das Titel unglücklich unvollständig ist..
 
Ja, das ist Sache des Vermieters und darf so auf keinen Fall weiter betrieben werden.
 
Danke für die schnelle Rückmeldung

Nochmal um sicher zu gehen, ist das auch auf den Verteilerkasten bezogen, oder nur dem Herdanschluss?

Liebe Grüße
 
Am Verteiler sieht man erst mal nur 2 freiliegende Drähte, was nicht zulässig ist. Das lässt aber dahinter viel mehr Murks vermuten. Aber: Der Kasten ist so alt und die LSS nicht mehr zulässig und kein FI vorhanden, sodass eine Erneuerung dringendst angeraten ist.

PS: FI für Bad fehlt.
 
Warum sagt man dem Fragesteller nicht klipp und klar, dass die Erneuerung Sache des Vermieters ist.
Da der Fragesteller nicht einmal der Mieter ist, wäre er gut beraten seine ( laienhaften? ) Finger von der Elektrik fernzuhalten.
 
Ich lass meine Finger davon, nur den rest der Küche baue ich wie geplant zusammen

Nochmals danke vielmals für die schnelle Rückmeldungen

Lg
 
Wenn man das Bild der Herdanschlussdose so sieht, frag ich mich immer wieder warum man in dem Bereich nicht Steckverbindung, wie zb. Perilex, etabliert hat oder wird. Das würde, meiner Meinung nach, viele Situationen deutlich entschärfen, wäre selbstredend sicherer und auch das Thema mit dem RCD wäre auch kein Thema mehr.

Ok, in dem Fall hier wäre es sinnfrei, logisch, aber man sollte auch keine 50+ Jahre alte Installation als Maßstab nehmen ^^
 
Hallo nochmal

Wie gehe ich in so einer Situation vor wenn der vermieter sich weigert das zu erneuern?

Liebe grüße
 
Ich kann keine rechtsverbindlichen Antworten geben.
Der Vermieter muss dir eine Wohnung zur Verfügung stellen, in der übliche E-Geräte und eine Kochgelegenheit betrieben werden können. Also Gas- oder E-Herd.
 
Nunja, ich sag mal so, normalerweise sollte (müsste eigendlich) der Vermieter zumindest die Herdanschlussdose erneuern. Wobei wenn da schon ein Bekannter dran war, kann der Vermieter auch die Kosten hierfür auf deine Freundin umlegen, er kann ja behaupten das die Dose vorher ok war. Das typische hin und her...

Fraglich ist auch, ob ein Standart E-Herd an dem Anschluss überhaupt richtig betrieben werden kann. Das hängt nicht unbedingt davon ab, ob vorher schon einer daran betrieben wurden. Der Zustand der Herdanschlussdose lässt halt , mit Verlaub, vermuten das der Bekannte nicht gerade ein Profi auf dem Gebiet war und das vorige Gerät halt "zum laufen" gebracht hat.

Was aber die Zählerstelle mit ihren Sicherungen, fehlenden RCD/FI betrifft, nunja es werden sicherlich noch Beiträge von anderen Forenkollegen folgen die ein gänzlich anderes Bild zeichnen wollen. Jedoch würde ich mich da, was eine Erneuerung betrifft, soweit aus dem Fenster lehnen wollen, das dir bzw deiner Freundin zwei Möglichkeiten übrig bleiben, das so zu akzeptieren oder eine andere Wohnung zu suchen. Ist zwar traurig und vorallem natürlich auch nicht richtig, aber halt die Realität.

Ich würde an deiner Stelle erstmal vorsichtig schauen, was da überhaupt vorhanden ist. Zum eine ob ein Drehstromzähler vorhanden ist (steht auf dem Zähler) und welche Leitung mit wievielen Adern in der Herdanschlussdose ankommen. Auf die Daten bezogen könnte man ggf. eine Vermutung anstellen, wie man weiter vorgehen könnte.
 
Langsam mit den Jungen Pferden . Das diese Anlage reif für die Tonne ist und diese Bastelei da an der Herdanschlussdose da so nicht fachgerecht ist, darüber braucht man sich erst gar nicht unterhalten. Fakt dagegen der Vermieter ist für eine sichere Elektroanlage verantwortlich. Und zu guter Letzt eine Kochgelegenheit die Ausreichend ist ist nirgends eindeutig hinterlegt. Es reicht auch da ein Herd mit 16 A Absicherung zu ( zb eine 2 flammige Kochplatte) Und je nach Zeitpunkt der Errichtung muss da auch kein FI vorhanden sein .
Sofern der Gesetzgeber da die Füße stillhält und keine klaren Nachrüstforderungen erlässt. Werden da solch veraltetet Anlagen auch nicht Modernisiert. Den Eine Nachforderung ist ein Eingriff in das Besitzrecht und dagegen stäubt sich der Gesetzgeber denn es könnte ihn ja Stimmen kosten!
 
@werner_1 und so einen Beitrag wie Beitrag #12 soll man nun nicht mehr, auch im interesse des Fragestellers, nicht mehr bewerten können/sollen/dürfen?

Mal abgesehen davon das die Lesbarkeit nicht unbedingt gegeben ist, Absätze, Groß- und Kleinschreibung, Satzzeichen, Satzstellung im allgemeinen, dafür kann der Schreiber ja, nach eigener Aussage, nix. Obwohl er schon mehrfach, teils unter anderen Username, schon bewiesen hat das er es wohl doch kann. Aber lassen wir das alles mal aussen vor und haken das ab.

Aber gerade inhaltlich, was man so herauslesen kann, je nach Deutung, ist weder hilfreich noch zielführend für den Fragesteller. Ich wage mal zu behaupten, dass es eher den gegenteiligen Effekt erzielt. Es wird weder der TE angesprochen, sondern nur allgemein formuliert, noch auf die eigendlichen Fragen des TE eingegangen.

Somit wäre dieser Beitrag doch, im engeren Sinne deiner Formulierung (die ich zu 110% unterstütze!) im anderen Thread, für die Löschung prädestiniert. Klar kann man es auch einfach so stehen lassen, nur besser wird es ja dadurch sicherlich nicht, weil dann immer die Grenzen weiter ausgelegt werden müssen.

Ich fände es echt gut wenn solche Beiträge kommentarlos verschwinden, und logischerweise auch die darauf beruhenden Beiträge. In diesem Fall wären das halt Beitrag #12 und auch mein darauf basierender Beitrag #13. Damit du damit nicht eine dauerhafte Beschäftigung hast, dann noch ein Strike-System dazu. Sprich wer drei solche Beiträge verfasst, bekommt ein Strike und bei drei gibt es zwei Wochen Urlaub auf dem Klettergerüst, und bei dreimal Klettergerüst ist halt der Account weg.

Ist aber, wie ich immer betone, nur meine Meinung. Ich bin hier Gast im Sandkasten, also halte ich mich an die Regeln, auch wenn sie mir mal nicht "passen". Schlag ich über die Strenge, gibt es halt auf die Finger, und wenn ich nicht dazu lerne, werd ich halt aus dem Sandkasten rausgeschmissen ^^
 
Soll ich es deutlich sagen : Diese Anlage da ist so was von veraltet das sie in den Müll gehört. Nur leider gibt es dazu noch keine rechtliche Grundlage den Vermieter dazu zu zwingen. Denn der Passus erfüllt die Anlage die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung darf sie weiter betrieben werden verhindert genau das !
Es wird sich Überall auf die Normen bezogen nur sind diese eben nur Normen und keine Verordnungen und genau dafür trägt der Gesetzgeber die Verantwortung. Wo ist das Problem die Normen in den Rang einer Verordnung zu erheben ? Richtig der Gesetzgeber greift damit in die Rechte eines Dritten massiv ein ( VDE ) Und in deren Folge auch in die Rechte der Vermieter !
 
@PeterVDK, ich gebe dir vollkommen recht und habe es ja schon mal geschrieben, wenn jeder in Deutsch schreiben würde, gäbe es nur halb soviel Beiträge. Aus einem solchen Kauderwelsch wie in #12 kann man alles oder gar nichts rauslesen. Meine Enkelin in der Grundschule könnte ein besseres Deutsch und auch mit Satzzeichen schreiben. Satzzeichen haben hier sowieso alle verlernt. :rolleyes:

Bevor ich jetzt wieder mit Löschen anfange, gebe ich den Rat an @blubb, ignoriere einfach die Beiträge, die du nicht verstehst oder dir seltsam vorkommen.
 
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