Verteilerverdrahtung - Schutzmaßnahmen

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manuel82

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Hallo zusammen!


Ich hätte da mal eine Frage bezüglich Verdrahtung von E-Verteilern.

Angenommen, ich habe einen Verteiler, in dem sich Steuerstromkreise und Hauptstromkreise gemeinsam befinden.
Wie sieht es hier mit der Verdrahtung der Steuerstromkreise (z.B. Eingangskarte SPS) aus?
Darf die Verdrahtung der Kleinspannung (nur Basisisolation.. Yf 0,75) gemeinsam mit der Verdrahtung der Hauptsromkreise (Yf 1,5 und 2,5) in einem Kabelkanal geführt werden?

Wenn ja, welche Folgen ergeben sich dadurch für die Schutzmaßnahme des Steuerstromkreises, wenn wir davon ausgehen, dass der Steuertrafo eine sichere Trennung hat und somit Schutzkleinspannung gegeben wäre...

Bleibt die Schutzmaßnahme Schutzkleinspannung erhalten, wenn ich die Adern wie oben beschrieben verlege oder ist im gesamten Verlauf eine doppelte Isolierung gefordert?

Für einen Regelwerkverweis wäre ich sehr dankbar.

Beste Grüße aus Österreich,

Manuel O.
 
in dem sich Steuerstromkreise und Hauptstromkreise gemeinsam befinden.
Wie sieht es hier mit der Verdrahtung der Steuerstromkreise (z.B. Eingangskarte SPS) aus?
Darf die Verdrahtung der Kleinspannung (nur Basisisolation.. Yf 0,75) gemeinsam mit der Verdrahtung der Hauptsromkreise (Yf 1,5 und 2,5) in einem Kabelkanal geführt werden?

Meine Meinung ;

Wir verlegen Steuer und Hauptstromkreise und getrennten Verdrahtungskanälen. Nur wo unbedingt notwendig springen wir im 90° Winkel durch den jeweils anderen Verdrahtungskanal ....Verwendet wird H05vk.
Was ist Yf ? .

Norm : DIN EN 60204
 
dass der Steuertrafo eine sichere Trennung hat und somit Schutzkleinspannung gegeben wäre..
.


Beachte DIN EN 60204 !!!!

Alles natürlich sofern die Norm auf dich zutrifft.
 
Re.

Hallo!

Danke für die Antwort.

Yf 1,5 ist eine nationale Bezeichnung einer flexiblen Aderleitung. In der Tat handelt es sich um einen H05V-K 1,5(bzw. 2,5) für den Hauptstromkreis.

Im Steuerstromkreis kommen im konkreten Fall auch kleinere Querschnitte als 0,75 in Verwendung (z.B. 0,25).

Die EN 60204, Elektrische Ausrüstung von Maschinen, trifft in meinem Fall zu, ebenso die ÖVE EN1 Teil 4 § 60 (Hilfsstromkreise) und die E8001-2-30 (Herstellung von Verteilern).

Habe jetzt alle Normen durchstudiert und bin zu folgendem Schluss gekommen (denke, das deckt sich weitgehend mit der DIN-VDE):

- Steuerstromkreise müssen, genauso wie Hauptstromkreise, eine Schutzmaßnahme erfüllen

- Schutzkleinspannung und Funktionskleinspannung sind hier üblich. Eine geeignete Stromquelle vorausgesetzt

- Aderleitungen von 230V Stromkreisen dürfen nur dann gemeinsam mit Stromkreisen, die Schutz- bzw. Funktionskleinspannung erfüllen verlegt werden, wenn die Isolation ALLER Adern für die höchste vorkommende Spannung bemessen ist.

Also 230V + 10% Toleranz = 253V Effektivwert

Erfüllt die Aderleitung des Steuerstromkreises diese Forderung nicht, kann niemals die Schutz- bzw. Funktionskleinspannung zur Anwendung kommen.
Allenfalls müssten die Betriebsmittel des Steuerstromkreises auf 230V ausgelegt sein, auch wenn nur mit 24VDC gearbeitet wird.

Was meint ihr zu dieser Interpretation??

Gruß aus Österreich,

Manuel
 
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