Vodafone KD Erdung

Diskutiere Vodafone KD Erdung im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich will in meiner Mietwohnung den Vodafone Kabelanschluss nutzen,da der DSL Anschluss nicht so der Bringer ist. im Haus sind noch 2...
Tja, warum macht man dann bei der Kupferader der Telekom kein solches Aufheben? Ist doch physikalisch eine ähnliche Gefährdung? Da sieht man wieder die Doppelbödigkeit dieser Diskussion.
"Doppelte Moral von Normen", "Doppelbödigkeit der Diskussion", hochheiliger PA". Das sinnfreie Geschwurbel endet wohl nie.

Wenn du deiner zweiten ausgeprägten Neigung zu OT-Themen schon nicht widerstehen kannst, recherchiere wenigstens ob deine Thesen dazu stimmen. Die DTAG macht sich nach mir vorliegenden Dokumenten seit 2007 erhebliche Gedanken die APLs in den Schutzpotentialausgleich einzubeziehen und im Internet gibt es bestimmt auch Vorträge wie z. B. den von Gerhard Ackermann beim VDE BV Thüringen.

Hier geht es aber um einen interaktiven VF-Kabelanschluss. Wie mir heute mitgeteilt wurde, haben sich die Ansichten der ehemaligen Kabel- BW- und Unitymedia-Angehörigen bei VF durchgesetzt und das früher bei KDG verpönte galvanische Trennglied ist nun duetschlandweit einheitlicher VF-Standard. Wenn ich das neue Handaout habe, lasse ich mich überraschen ob wirklich kein Erder mehr für den Schutz-PA gefordert ist.
 
"Doppelte Moral von Normen", "Doppelbödigkeit der Diskussion", hochheiliger PA". Das sinnfreie Geschwurbel endet wohl nie.


Sind wir uns ehrlich, es geht nur ums Geld. Die vermeintliche Sicherheit ist ein vorgeschobenes Argument, wie in fast allen Bereichen der Gesellschaft. Sonst würde dort angepackt werden, wo wirklich Handlungsbedarf ist.
 
das die Normen nur für Geld zu bekommen sind, da stimme ich dir zu. Aber das sie auch Sinnvoll sind und einen gewissen Sicherheitswert bieten steht ohne Wenn und Aber auch klar.
Das hier ein Pfuscher eine ungeeignete ( unzulässige) Leitung verwendet ist auch klar und spottet jeder Beschreibung. Die Bemerkung die Leitung auszutauschen ist die einzig richtige auch wenn das Geld kostet. Das muss dann derjenige als Leergeld verbuchen. Aber wenn ich mir hier die Beiträge des TE anschaue ist da noch viel mehr im Argen.
Wenn eine EFK solch einen Müll verzapft gehören ihr die "Pfoten" abgehackt, damit sie solchen Müll nicht weiter basteln kann.
 
Zu dem Thema PA sage ich nur der kann muss aber nicht geerdet sein den er dient nur dem Potentialausgleich.
Anders sieht es beim PE aus der muss geerdet sein. Diese Diskrepanz zwischen PA und PE wurde durch die Schaffung des Schutzpotentialausgleich beseitigt. Somit muss der PA auch die Funktion eines PE übernehmen.
 
Zu dem Thema PA sage ich nur der kann muss aber nicht geerdet sein den er dient nur dem Potentialausgleich.
Beim ÖVE weicht man ja immer wieder mal von den IEC-EN-Normen in national überlagernden Normen ab und stellt höhere Anforderungen wie z. B. bei den Erderlängen.

Zwischen der ÖVE EN 60728-11 und DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) sind mir keine nationalen Abweichungen bei Erdung und PA im Kapitel 11 bekannt und dass ein österreichischer Kabelnetzbetreiber wie früher die multinationale UPC oder der Nachfolger TELEKOM aus der Norm ausschert, schließe ich aus.

Falls doch, bitte ein Zitat.
 
Der PA ist aber ein elektrisches Problem und keines der Informationstechnik.
Vor der Erschaffung des Schutzpotentialausgleichs gab es da widersprüchliche Aussagen in den VDE .
 
Der PA ist aber ein elektrisches Problem und keines der Informationstechnik.
Demnach wären der Potentialausgleich von Antennenanlagen und dem Telekom-Netz nach DIN VDE 0100-410 ein unelektrisches Problem? :D

Seit uralten nationalen VDE 0855 Teil 1 hat sich bezüglich Erdung und PA von Antennenanlagen im Kern nur wenig geändert. Als Nicht-Elektriker lasse ich mich aber belehren, nach welchen anderen Normen oder einem Norm-Beispielbild der zur Diskussion stehende PA von einem Kabelanschluss auch ungeerdet dargestellt worden ist. Diverse ÖVE-Beispielbilder sind so frappant ähnlich, dass man den gleichen Grafiker vermuten könnte.
Vor der Erschaffung des Schutzpotentialausgleichs gab es da widersprüchliche Aussagen in den VDE.
Die Gründe warum für mich Haupt- und Schutzpotentialausgleich das gleiche sind, werde ich hier nicht wieder aufwärmen.

Welche widersprüchlichen VDE-Aussagen gemeint sind, ist mir als Paragrafenreiter geadelter RFT-Meister unklar, bitte konkret werden. Ich kenne nämlich nur eine von der Norm abweichende Publikation mit einer Textpassage, nach der entgegen der IEC 60728-11 "alte Gebäude" von einer Erdernachrüstung befreit wurden. Da "alt" nicht definiert war, hat dieser Text auch normwidrig unterlassene Erdungsanlagen nach den seit 1966 gültigen "VDEW-Richtlinien für das Einbetten von Fundamenterdern in Gebäudefundamente", abgelöst durch DIN 18014:1994-02, "geheilt".

So ist es normkonform:
dibkom Kabelnetzhandbuch Ed. 7 schrieb:
4.4.3.11 Notwendigkeit eines Erders für den Schutz nach DIN VDE 0100-410

Ein Erder (z. B. Banderder, Plattenerder, Staberder, Rohrerder) wird für bestehende Gebäude, die aufgrund des Baudatums ohne Fundamenterder ausgeführt wurden, nur dann benötigt, wenn z. B.
  • ein Blitzschutz nach DIN EN 62305 (VDE 0185),
  • eine Empfangsantenne nach DIN EN 60728-11 oder DIN EN 60065 (VDE 0860) an oder auf dem Gebäude installiert ist oder
  • ein Erder für Schutz- und Funktionszwecke nach DIN VDE 0100 Teil 410 bzw. 540 gefordert wird.
IEC 60728-11 bzw. DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) machen beim PA zwischen BK-Antennenanlagen und anderen Antennenanlagen keinen Unterschied.
 
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Der PA ist für den elektrischen Schutz da. Vor der Erschaffung des Schutzpotentialausgleichs gab es in der VDE Normen für den PA und Normen für den PE. Diese Normen haben sich in einigen Punkten sogar widersprochen.
Grob gesagt dient der PA dem Ausgleich von Potentialunterschieden nicht aktiver Leiter.
Der Pe dagegen muss die Abschaltung im Fehlerfall ermöglichen.
Der PA erfüllt diese Bedingungen auch ohne Erder, der PE nicht. Das hat erst mal absolut nichts mit der Norm für Informationstechnik zu tun obwohl die Explizit für einen PA mit Erderanschluss ausgeht. Die Haupterdungsschiene ist zwingend geerdet und nimmt die PE und PA auf. Dabei muss der PA-Leiter auch die Forderungen für den PE einhalten.
 
Der PA erfüllt diese Bedingungen auch ohne Erder, der PE nicht.
Falls jemand behauptet hat, dass PA und PE oder auch PEN das Gleiche wären, habe ich das überlesen. :)

Das hat erst mal absolut nichts mit der Norm für Informationstechnik zu tun obwohl die Explizit für einen PA mit Erderanschluss ausgeht.
Genau so ist es, bemerke den Widerspruch zu vorherigen Aussagen. :D

In den Normentexten und auch sämtlichen Beispielbildern längst abgelöster nationaler DIN-VDE-Normen wie auch europäisch harmonisierter EN 50083-1 oder internationaler IEC 60728-11 ist der PA von Antennenanlagen grundsätzlich an eine geerdete (en.) MET beschrieben und dargestellt, obwohl m. E. bei nicht erdungspflichtigen Innen- und Fassadenantennen ein ungeerdeter PA ausreichend sein kann.

Seit BK-Netze behandelt werden, ist auch für die ein Gebäudeerder gefordert. Ob die MET in den deutschsprachigen Normausgaben als PAS, HES oder künftig zunehmend als zentraler Erdungspunkt bezeichnet ist, spielt dabei keine Rolle.

Das schließt aber nicht aus, dass im Starkstrombereich beheimatete Fachautoren entgegen den Normen der Reihe VDE 0800 behäupten, dass für BK ein ungeerdeter PA ausreichend wäre. Dass dies in alten nationalen ÖVE-Normen so dargestellt ist, bestreite ich bis zum Beweis des Gegenteils.
 
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Bei KDG gab es gegen das galvanische Trennglied erhebliche Widerstände, während das wie schon erwähnt zuerst bei Kabel BW, und nachdem KBW von Unitymedia aufgekauft wurde, dann auch dort Standard wurde.

Ja, diese Diskussionen sind mir bekannt. Bei der KBW war das Trennglied anfangs nicht gefordert wurde dann eingeführt und später war es nur noch im TT-Netz Pflicht. Im TN-Netz konnte man wählen, entweder Trennglied oder Einbindung des HüP in den Potentialausgleich. Bei Unitymedia war es wieder gefordert, in Objekten beim Vollausbau aber merkwürdigerweise nicht. Jetzt bei Vodafone muss es konsequent installiert werden. Die Einbindung des HüP in den PA ist nicht mehr zulässig. Ganz streng genommen sollen die GTG sogar nachgerüstet werden wenn sie an bestehenden Anlagen nicht vorhanden sind.
 
Seit BK-Netze behandelt werden, ist auch für die ein Gebäudeerder gefordert. Ob die MET in den deutschsprachigen Normausgaben als PAS, HES oder künftig zunehmend als zentraler Erdungspunkt bezeichnet ist, spielt dabei keine Rolle.

Die Kabelnetzbetreiber fordern keine Erdung aber die Einbindung der Anlage in den örtlichen PA. Grundlage für die Netzbetreiber in Deutschland sind die Installationsregeln welche von der dipkom erarbeitet werden die auch die Zertifizierungen der Techniker und Firmmen durchführt.
 
Grundlage für die Netzbetreiber in Deutschland sind die Installationsregeln welche von der dipkom erarbeitet werden die auch die Zertifizierungen der Techniker und Firmmen durchführt.
Für mich als RFT-Antennenprofi sind alle dibkom-Bücher Pflicht, aber wo mehrere Autoren mitmischen gibt es nicht nur wie in der Ausgabe 6 vom Kabelnetzhandbuch bei Blitzschutzsystemem auch mal kapitalere Fehler wie die Verwechslung von LPZ 0A mit LPZ 0B.

Der Fehler konnte auf den letzen Drücker nach Hinweis noch vor Drucklegung der Ausgabe 7 beseitigt werden, die Diskrepanz zwischen den beiden Zitaten bei "alten" Gebäuden ist noch drin.

Noch glaube ich an die Befreiung von Erdung erst, wenn ich das letzte Handout selbst lese, in den mir vorliegenden Ausgaben ist das eindeutig nicht so. Wenn das zutrifft, wird das im für die DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) zuständigen DKE/K 735 ein hochgradig kontroverser Diskussionspunkt werden. Vorab wäre ein Zitat hilreich.
 
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Ich sage ja gar nichts gegen den geforderten geerdeten PA . Nur war eben nach Din VDE 100 nicht unbedingt die Erdung des PA vorgeschrieben . Mit Einführung des Schutzpotentialausgleich ist die Erdung da zwingend.
 
Es erklärt jedenfalls warum so oft Kabel Anschlüsse in Deutschland gestört sind, wenn man so einen Pfusch wie hier zu sehen bekommt.

Kabelanschlüsse haben leider den Nachteil das sie sehr "Störanfällig" sind. Da kann im Straßenzug 1 Haus reichen, um den Rest lahmzulegen. Habe mit einem Kabeltechniker gesprochen der bei uns schon oft vor Ort war, hat so einige Storys erzählt.

Unseren Kabel Anschluss haben wir mittlerweile gekündigt, im MFH so mal eben mehr als 2K an Gebühren im Jahr gespart. Vodafone typisch schlechter Service, oft Probleme im Haus damit gehabt, wo bei denen die es genutzt haben mal Internet nicht ging, oder TV nicht. Alles an Programmpaketen lässt sich KD gut vergüten. Für Internet wurde dann mal ein passender Verstärker Rückanalfähig installiert. Die alten 1x geschirmten dünnen Antennenkabel gefühlte 100 Meter lang aus den 80er Jahren wurden nie erneuert.

Nun haben wir SAT auf dem Dach und TV Thema ist erledigt. Und Internet per vDSL über Kupferkabel mit 100K der Kasten steht ja nur auf der anderen Straßenseite. In Zukunft kriegen wir evtl. noch einen Glasfaser Anschluss. Was will man mehr.

Kann jedem aufgrund der eigenen Erfahrungen nur von Vodafone abraten, kenne niemanden im Umfeld der damit zufrieden war, sofern man Zwangsweise nicht drauf angewiesen ist, weil nichts anderes möglich ist.
 
Nur war eben nach Din VDE 100 nicht unbedingt die Erdung des PA vorgeschrieben . Mit Einführung des Schutzpotentialausgleich ist die Erdung da zwingend.
Das wird durch ständige Wiederholungen doch nicht wahrer. Noch ein Versuch:
DIN VDE 0100-540:2012-06 schrieb:
Wenn in der elektrischen Anlage ein Erder vorhanden ist, muss dieser durch einen Erdungsleiter mit der Haupterdungsschiene verbunden werden.

ANMERKUNG Eine elektrische Anlage benötigt keinen Erder.

Wie oft muss das sowie die Verlautbarung des DKE/K 221.2.2 zitiert werden, bis du dich aus dem Käfig deiner Endlosschleife löst? Nach dem "war" erhebt sich die Frage, ob du die DIN VDE 0100-540 je gelesen hast.
 
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Für Pumukel geht es auch viel einfacher, im TT-Netz gab es diese Problematik nie, aufgrund der strengeren Vorgaben. Daher war hier seit Erstellung des Kabel Hüb dieser im vorhandenen PA mit einbezogen, Alles klar !

Bei meinen Bruders Mietwohnung vor der Kernsanierung des Gebäudes mit TN-C-S Netz, welches marode war, bestehend aus Diazed Tafeln mit Zählern in den Wohnungen, auch war kein Fundament/Ring-Erder vorhanden. So wurde die Kabel Anlage von UM in BI NRW auf einem Metalllochboard zwar sauber installiert mit allem drum und dran aber den PA an einer Kupferwasserleitung vorgenommen, weil nix anderes da war.

Immernoch besser als die BK-Anlage ohne PA zu betreiben.
 
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