Vorgaben hinsichtlich des "Bestandschutz"

Diskutiere Vorgaben hinsichtlich des "Bestandschutz" im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Zusammen, ich bin neu hier und habe schon einige Thread gelesen, aber noch nicht 100 % fündig zu meinem Thema geworden. Ich bin vor...
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Oldschool_89

Guest
Hallo Zusammen,

ich bin neu hier und habe schon einige Thread gelesen, aber noch nicht 100 % fündig zu meinem Thema geworden.

Ich bin vor kurzem in eine "alt Bau" Wohnung eingezogen zur Miete. In dieser befindet sich eine UV mit ausschließlich Schmelzsicherungen ohne FI. In dieser ist ein Beleg eingeklebt, dass diese Anlage Juni 1970 geprüft wurde. Ich habe zudem überall L/N/PE und teilweise sind die Steckdosen auf die Lichtverteilung geklemmt.

Daher meine Fragen:
1. War es irgendwann einmal "standart" Steckdosen und Licht zusammen zu legen oder ist das ein "schwarz Pfusch"?
2. Ist es mir möglich meine Vermieter zu binden, einen FI nachrüsten zu lassen?
3. Darf ich die UV auf LS-Schalter umrüsten bzw komplett neu machen ohne etwas anderes anpassen zu müssen? (Ich würde lediglich einen FI für alle Schukodosen installieren und alles vom Meister absegnen lassen)

Ich freu mich sehr, wenn Ihr mir weiterhelfen könnt/würdet.
 
Hallo,

1. War es irgendwann einmal "standart" Steckdosen und Licht zusammen zu legen oder ist das ein "schwarz Pfusch"?

Das ist heute noch Standard und spart Kosten
Warum soll ein Schlafzimmer mit 100 Watt Leuchte und einen Wecker nicht zusammen auf einer Sicherung liegen?
In der Küche sind natürlich zusätzliche Arbeitssteckdosen Sinnvoll.


2. Ist es mir möglich meine Vermieter zu binden, einen FI nachrüsten zu lassen?
Wenn die Anlage den Normen bei Errichtung entsprochen hat und noch Entspricht keine Anpassung gefordert. Natürlich Sinnvoll die Anpassung mit Nachdruck Vorzuschlagen ...

3. Darf ich die UV auf LS-Schalter umrüsten bzw komplett neu machen ohne etwas anderes anpassen zu müssen? (Ich würde lediglich einen FI für alle Schukodosen installieren und alles vom Meister absegnen lassen)


Nach meine Meinung ja, jedoch sind nicht alle hier der gleichen Meinung. Wenn dann doch den FI auch für die anderen Stromkreise.
 
1) war und ist Normal, denn kaum ein Kunde ist bereit für getrennte Stromkreise zu zahlen. Spricht auch so nix dagegen
2)Nein, eine generelle Nachrüstpflicht gibt es in dt. nicht.Leider
3)Nein.
- 1) Dürfen nur eingetragene Unternehmen ( und deren Angestellten ) im Netz arbeiten. Wenn du es also selbst machen willst, vorher abklären mit dem der es abnehmen soll. Er muß dafür unterschreiben ;)
- 2) Ist es eine Mietwhng., sprich der Vermieter muss dies genehmigen oder du musst später bei auszug evtl. die alte VT wieder herstellen
Bei der Umrüstung der VT wirst du sicherlich auf einige Hindernisse stoßen.
Evtl. muss auch die ganze VT raus und neu gesetzt werden. Ein Foto würde evtl. mehr aussagen, aber ich schätze mal es ist noch ne alte Schwarze Kiste und einzelne große Schraubsicherungen ? Dann muss alles neu
Eine Erneuerung der VT zieht nicht zwangsläufig eine gesamte Sanierung nach sich. Das entscheidet sich durch die VDE messung / gesamteindruck der Anlage.

Mit dem Vermieter sprechen, dann mit dem Eli der es abnehmen soll was du evtl. selbst machen kannst aber viel ersparnis wird es nicht sein als wenn er es gleich ganz macht
 
Vielen Dank für eure superschnellen Antworten.

Da lagen meine Vermutungen doch gar nicht so verkehrt :roll: ...aber schade, dass man da nichts machen kann^^...denn Vermieter nehmen lieber nur Geld, anstatt es wieder zu investieren^^.

*PS
zu1: Ich dachte man muss Licht und Steckdosen heutzutage aus Sicherheitsgründen für Wohnräume trennen. (wenn bei mir die Steckdose zu hoch belastet wird, ist WZ und SZ dunkel^^ :shock:.

Wie gesagt, vielen Dank für eure Meinung :wink:
 
Oldschool_89 schrieb:
zu1: Ich dachte man muss Licht und Steckdosen heutzutage aus Sicherheitsgründen für Wohnräume trennen. (wenn bei mir die Steckdose zu hoch belastet wird, ist WZ und SZ dunkel^^ :shock:.

Es gibt keine Norm, die die Aufteilung der Stromkreise in irgendeiner Form beschreibt. Lediglich in der DIN 18015 gibt es zur Mindestausstattung eine Angabe über die Anzahl an Allgemeinstromkreisen, die für Steckdosen und Beleuchtung vorzusehen sind.

Eine Wohnung mit 50-75m² Wohnfläche hat demnach neben den fest zugeordneten Gerätestromkreisen für E-Herd, Mikrowelle, Geschirrspüle, ... etc. gerade einmal 4 Beleuchtungs- und Steckdosenstromkreise. Auf 75m² kriegt man 3 Zimmer, Essdiele, Küche, Flur, Bad und WC unter - Wenn da jedes Zimmer und die Küche getrennte Stromkreis haben und Bad, WC, Flur & Diele als Nebenräume noch irgendwo mit dranhängen ist das Normgerecht. Und da sprechen wir vom aktuellen Standard im Neubau!

Erst die RAL RG 678, die man per Vertrag verinbaren müsste, sieht ab Ausstattungswert 2 Zuordnungen vor. Diese ist aber nicht pauschal verbindlich. Auch hier findet die Aufteilung nach Räumen statt, nicht getrennt nach Licht & Steckdosen.
 
Alles Klar vielen, vielen Dank für die Info's
:wink:

* Gefällt mir das Forum :D
 
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Thema: Vorgaben hinsichtlich des "Bestandschutz"
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