vorgeschriebene Höhe für Unterverteilung?

Diskutiere vorgeschriebene Höhe für Unterverteilung? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ein Architekt möchte gern, das ich die UV über den Türsturz (h:2,50m) installiere. Ich habe ihn davon abgeraten weil ich denke das es in...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
M

marc32

Beiträge
29
Hallo,
ein Architekt möchte gern, das ich die UV über den Türsturz (h:2,50m) installiere. Ich habe ihn davon abgeraten weil ich denke das es in dieser Höhe nicht erlaubt ist (Benutzung bei Gefahr, Feuerwehr...). Jetzt möchte er gern wissen, wo das geschrieben steht weil ein anderer Elektriker in seinem Büro die UV so hoch eingebaut hat.
Also meine Frage: steht irgendwo in der VDE etwas über Mindesthöhe Von UV's, würdet ihr die UV in dieser Höhe einbauen?
Gruß
 
Nein!

Soll der Nutzer da im dunklen mit der Leiter hin klettern???

Architekten gibt es...
 
Hab jetzt mal die 603 durchforstet und find da tatsächlich nichts dazu - Hmm, schon komisch!?! Anscheinend gibt es wirklich keine Vorschrift, auf welcher Höhe ne UV anzubringen ist?!

Weil ich immer noch an Feen glaube, setzt ich aber bei allen Installationen den guten Menschenverstand voraus - Scheinbar oft vergeblich?

Wie kann man nur auf so ne Idee kommen, ne UV in schier unerreichbaren Höhen anzubringen? Lassen wir mal die Vorschriften weg, die Idee an sich ist schon krank!

Hmm, eine Entschuldigung für den Architekten find ich vielleicht noch, evtl. geht es nicht anders - Aber das wär schon ne extreme Ausnahme und das müsst mir jemand mit sehr guten Begründungen klar machen.

Viele Grüsse,

Uli
 
79616363 schrieb:
Hab jetzt mal die 603 durchforstet

Hmm, eine Entschuldigung für den Architekten find ich vielleicht noch, evtl. geht es nicht anders - Aber das wär schon ne extreme Ausnahme und das müsst mir jemand mit sehr guten Begründungen klar machen.

Viele Grüsse,

Uli

Früher gabs wohl sowas mal, ich habe mal in einem älteren Elektro-Fachbuch eine einreihige AP UV über der
Tür gesehen das wurde da als schlechtes beispiel aufgeführt.
Auf jeden Fall gibt es Richtwerte für die montage von
Zählerschrank,UV,Feldverteiler und co. die eingehalten werden müssen nicht auf den Zentimeter aber im Groben und ganzen :)
Eine UV mit einer leiter zu erreich ist sowhl für den Installateur als auch für den Kunden eine Zumutung die er nicht hinnehmen muss, über unfallgefahr und ähnl. ganz zu schweigen.
Lediglich bei normalen Abzweigkästen kann es schon mal vorkommen das die nicht immer auf "Augenhöhe"
montiert werden (können) sondern durchaus öfters
sich in Höhen von 2-4m befinden können Bsp Ausseninstallationen im Rohr an der Fassade.
 
Ja,ja die Architekten machen ein das Leben manchmal ganz schön schwer. Schade nur, das ich ihm das nicht schwarz auf weiß unter die Nase halten kann. Ihm geht es darum das die Wand "sauber" bleibt. Trotzdem vielen Dank für die Mühe, vielleicht hat ja doch noch einer eine Info dazu.
Gruß
 
hallo, ist doch ganz einfach!

Eine Gefährdungsanalyse nach der BetrSichVO wird ergeben, dass eine sicheres Arbeiten an einer UV (Fehlersuche, meist immer nur unter Spannung möglich oder (grundsätzlich) Arbeiten, hier speziell: eines Elektrikers, gemäss BG auch nicht so ohne Weiteres zulässig sind, frage ihn doch mal, ob er weiß, was auf einer Baustelle ein SiGeKo alles machen muss bzw. worauf er alles achten muss (nicht sollte)!

Und zuletzt, liebe Kollegen:

Wenn ihr am "Saft" zappelt, wer soll dann mal eben schnell und einfach den richtigen LSS abschalten?

Wie heisst dieser Architekt?
Den Namen sollte man sich wirklich merken!!!!!

Altes Sprichwort:
"Vergiss den Verrat (hier: den Bau-Tipp), aber vergesst nicht den Namen des Verräters (hier: den des Architekten)"

Heissen TiPP im Forum "diesteckdose.net gibt#s einen Sachverständigen Bödeker, Klaus, wenn der das hier wüsste, könnte der bestimmt die passende Stelle zitieren.
DAs wäre doch mal was für die Zeitschrift de: "der Elektropraktiker"...
 
marc32 schrieb:
Hallo,
ein Architekt möchte gern, das ich die UV über den Türsturz (h:2,50m) installiere.

Soweit mir bekannt gibt es in der VDE kein Part mehr dazu, muss ja auch net alles drin stehen was ein wenig Logik auch abtun kann..

UVV, Tür und jemand auf nen stuhl im dunkeln der versucht die Sicherung einzuschalten... autsch...

Verteiler sollten in der regel ohne hilfsmittel erreicht werden können...

ich würde es ihm Eiskalt unterschreiben lassen das du trotz einwände UVV & Logik das ding auf seine verantwortung dort setzen mustest.
Dann erledigt es sich von selbst...

Habe ich gerade durch mit einem E-Ing der mir meine Absperrungen vor den HVT´s wegnehmen wollte weil sie platz kosten.
Meine Absperrungen stehen heut noch ;)

Er hatte sich dann doch mal die eine VT angeschaut die net geschützt war und mal eben 1m weitergeschoben wurde von einem Staplerfahrer ( zum Glück ohne Eli und weiteren schäden )


mfg
 
Habe jetzt die UV's auf richtige Höhe installiert und hatte die Hoffnung das ich ihm was schriftliches vorzeigen kann, das man die UV in einer bestimmten Höhe installieren sollte. Es scheint aber keine Vorschrift zu geben. So müssen die logischen Argumente reichen, wenn nicht dann...?

Danke für die Hilfe
 
Hallo,

man kann sich evtl an die TAB 2007 anlehnen, in der ist
z.B die Höhe von Zählerschränken vorgeschrieben.
Für Stromkreisverteiler könnte man ähnlich argumentieren...

In der DIN 43871 scheint es auch einen Hinweis auf die
Anordnung von Installtionskleinverteilern zu geben.

Siehe hier Seite 113-127
http://www.fh-dortmund.de/de/studi/fb/3 ... lation.pdf
 
Japp, auf Seite 128 findet man dieses Bild:

http://s4.postimage.org/vFCsS.jpg

Hmm, scheint aber auch nur ne Empfehlung zu sein?!?

Na ja, wenn schon der klare Menschenverstand nix bringt, dann sollte doch wenigstens die Argumentation von @kurzschlussmechaniker ziehen.

Viele Grüsse,

Uli
 
Nach VDE0100-510 sind Betriebsmittel darunter fallen auch Verteiler an leicht zugänglichen Stellen anzubringen. Leicht zugänglich ist nach herrschender Meinung eine Höhe von 0,8 bis 1,8 m.

Hintergrund: LS-Schalter, Sicherungen und FI-Schalter müssen bedient teilweise gewartet werden.
Ein FI-Schutzschalter muss bedient werden, da kann man beispielsweise nicht erwarten das man dazu eine Leiter holen muss und danach auf diese Leiter hochkletter.

Der Architekt kann dieses fordern. Die Anordnung wäre damit nicht VDE konform und damit nicht durch die Betriebshaftpflicht gedeckt, weil sie nicht den Regeln der Technik entspricht. Die VDE Vorschriften gelten als Regeln der Technik über §49 Energiewirtschaftsgesetz. Entsprechende Konstrukte könnte nach NAV §15 bei Probleme zur Abschaltung durch den Netzversorger führen. Dieser wäre hierzu verpflichtet.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: vorgeschriebene Höhe für Unterverteilung?
Zurück
Oben