Vorschriften und Richtlinien für Hauptverteiler?

Diskutiere Vorschriften und Richtlinien für Hauptverteiler? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich bin gelernter Elektriker, hatte aber sehr lange nichts mit Hausinstallationen zu tun. Nun habe ich vor einem Bekannten auszuhelfen. Er...
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Even

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Hallo,
ich bin gelernter Elektriker, hatte aber sehr lange nichts mit Hausinstallationen zu tun. Nun habe ich vor einem Bekannten auszuhelfen. Er möchte seine Hauptverteilung erneuern, da diese in die Jahre gekommen ist und einige Sicherungen nicht mehr halten was sie versprechen.
Die Frage ist jetzt was sagt die VDE?
Ich habe verschiedene Dinge gelesen:
1. SLS vor den Stromzähler?
1.1 Ist ein Hauptschalter direkt unter dem Zähler noch zulässig, oder muss dieser SLS rein bzw. ein Schmelzsicherungselement?
2. Muss ich mehrere FIs einbauen oder genügt einer für alles (63A Hauptsicherung -> 63A FI)?
3. Ist sonst etwas zu beachten, was neu eingeführt wurde?

Die Leitungen werden selbstverständlich alle überprüft, Messgerät besorge ich mir.
 
Was verstehst du denn unter Hauptverteilung?

Ich nehme an den Zählerschrank eines Einfamilienhauses?

Dann gilt in erster Linie die TAB des örtlichen Versorgungsnetzbetreiber(VNB).
 
1.) Der Aufbau des Zählerplatzes folgt der TAB und den Erläuterungen des Netzbetreibers, an den auch alle Meldungen gehen über das von Dir beauftrage konzessionierte Unternehmen.

2.) Nach DIN 18015 hat ein einzelner Fehler in einem Endstromkreis nicht dazu zu führen, dass die komplette elektrische Anlage automatisch freigeschaltet wird.

3.) Wir wissen ja nicht, auf welchem Stand zu bist ...
 
In der TAB wird nur erwähnt, dass wie du schon gesagt hattest, ein Fehler nicht zum Komplettausfall führen darf. Drum werde ich wohl einen FI für die untere und einen für die obere Etage einbauen. Bin mir nur nicht sicher ob ich für das Badezimmer einen einzelnen FI organisiere.
Ansonsten wird nur auf ewig viele VDE und EN Normen verwiesen die ich alle nicht im Kopf habe und scheinbar auch nicht nachlesen kann ohne sie für je 30-50€ zu kaufen...

Zum Beispiel heißt es:
"Für Stromkreisverteiler gelten DIN VDE 0603-1, DIN EN 60439-3 (VDE 0660-504) und DIN 43871. Für Stromkreisverteiler in Wohngebäuden gilt außerdem DIN 18015-2."
 
Hallo @Even,auch wenn Du mir böse bist.

An der HV dürfen nur eingetragene Meisterbetriebe arbeiten.
Wenn Du lange aus dem Beruf bist-tust du niemanden einen gefallen.

Du haftest für Deine Arbeiten-selbst wenn Du ein Meßgerät besorgst.Der Kunde hatt Anspruch auf ein Prüfprotololl.

Selbst wenn Du einem Kumpel hilfst,stest Du mit einem Bein im Knast !!

Im Prinzip hast Du an dieser Anlage gar nichts zu arbeiten !

Sorry-ist so.

Gruß helge2
 
Das eingetragene Unternehmen hat dann auch die entsprechenden Normen vorzuhalten, zu kennen und zu beachten.

Wie beschrieben ist die Ausführung vom zuständigen Netzbetreiber abhängig, so dass wir dir, ohne entsprechende Angaben, nicht einmal aus den Listen heraus suchen könnten, was du dann eh nicht in Betrieb nehmen darfst, denn am Zähler und damit ungezählter Energie lässt kein Netzbetreiber Privatpersonen ran.

Wenn du nicht einmal weißt, dass es Zählerplatzlisten gibt ... ob das sinn ergibt, dass du da überhaupt irgendwas machst? ... wir kennen deinen stand nicht, aber du hast anscheinend noch NIE einen Zählerplatz geplant, bestellt, angemeldet, fertig gemeldet, in Betrieb gesetzt und dafür unterschrieben, dass die Anlage den Regeln der Technik entspricht.
 
aber du hast anscheinend noch NIE einen Zählerplatz geplant, bestellt, angemeldet, fertig gemeldet, in Betrieb gesetzt und dafür unterschrieben, dass die Anlage den Regeln der Technik entspricht.
Da muss ich dir recht geben. Ich habe in einem Unternehmen gelernt, in dem keine Hausinstallationen gemach wurden. Ich bin beim Energieversorger angestellt und kümmere mich um alles bis zum HAK. Der Rest geht mich nichts an und deshalb hab ich auch noch keinen Zählerplatz mit offiziellen Anträgen geplant. Aber ich habe viele aufgebaut.
Es geht ja eigendlich nicht um das was dem VNB(RWE) gehört, sondern nur um die Verteilung der Leitungen und alles nach dem Zähler. Davor werde ich nichts anfassen.
Die Frage ist darf ich das oder muss das auf jeden fall jemand prüfen?
 
Nein. Arbeiten am Stromnetzt sind, wie gerade dir als VNB mitarbeiter bekannt sein dürften nur durch den VNB selber oder durch einen von ihm konzessionierten Betrieb statthaft.

Warum schaust du denn nicht einfach in eure TAB wie der Zählerplatz auszuschauen hat?
 
Da frage ich mich ja, was du gelernt hast, denn du schreibst von einem "Hauptverteiler", den wir mal als Stromkreisverteiler in geimeinsamer Umhüllung mit dem Messstellplatz, wie es in einem EFH oder EFH mit Einliegerwohnung üblich ist, definiert haben um Dich zu verstehen. Denn eigentlich ist ein HV ein Verteiler, der Versorgungshauptleitungen beinhaltet und keinen einzigen Endstromkreis, um die es ja aber anscheinend geht.

Du kennst also weder die gültigen Bedingungen, die dein Arbeitgeber seinen Kunden aufzwingt, nicht die Gesetze und Verordnungen, denen er unterliegt noch das vorherrschende Vokabular ... Ich sehe Schwarz.

Ich rate Dir zum Lesen des §13 der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" - kurz NAV. Dann weisst du wenigstens, was Du darfst - nämlich im Grunde nichts von dem, was du vorhast. Und dann reden wir weiter ... Was genau willst du jetzt wissen von uns?
 
Ja da siehst du mal was so eine Ausbildung ohne Berufserfahrung noch wert ist. Wenn du nach 3,5jahren ein paar Widerstände berechnen, Leitungen dimensionieren und an ein holzbrett nageln kannst hast du bestanden, bist im Endeffekt aber kaum schlauer als vorher. :roll:

Es geht um einen Stromkreisverteiler mit Messstellplatz, das hast du richtig erkannt. Entschuldigung für das falsche Vokabular.
Da das betreffende Haus nicht von meinem Arbeitgeber versorgt wird sind auch dessen Anforderungen weniger interessant :wink:
Die TAB der RWE (betreffender VNB) verstecken sich wie schon erwähnt leider hinter Normen die ich nicht auswendig kenne.

Nunja wenn ich der depp bin der in den Knast wandert, fals was sein sollte, dann lass ich das lieber. Den Schuh zieh ich mir nicht an.
Die Fragen haben sich dann damit auch erübrigt. Danke für die Infos.
 
Even,es ist leider so.

Ich zb.-bin gelenter Maurer.
Habe damals Statik und Festigkeit gelehrt bekommen in der Berufsschuhle.
Heute gibt es ganz andere Normen etc.Meinen Facharbeiterbrief ohne Weiterbildung kann ich über das Bett nageln.

Die Auskniekung eines Pfeilers kann ich auch noch berechnen.

Aber niemals in einem Forum.Damit hafte ich für meine Aussage !
Bricht das Teil über jemanden zusammen......

gruß helge 2
 
Die TAB unterscheiden sich nur durch die Ergänzungen der Netzbetreiber, die etwas ins Detail gehen und spezielle Wünsche zum Aufbau darstellen/erläutern ... der eine will Samelschienen, der nächste Tragschienen - Zählersteckklemme Ja oder Nein - Dreipunktbefestigung oder BKE-I, TRE Ja oder Nein ... Aber die grundsätzlichen TAB entsprechen heute alle dem Musterwortlaut TAB 2007 plus VDE-AR-N 4102 (aka TAB 2012) - manchmal schon VDE-AR-N 4105 ...
 
Ein Gespräch mit dem Lehrmeister sagt: Alles was nach dem Zähler kommt darf der Elektriker machen, auch ohne Meisterbetrieb. Da der Zählerschrank hängen bleibt und der Zähler wie schon gesagt nicht angerührt wird und verplombt bleibt, sollte es da keine Probleme geben. Ich muss am Ende nur eine Prüfung nach DIN VDE 0100 teil 610 durchführen, was ich auch ohne Meisterbetrieb darf und schon einige male gemacht habe.
 
Mal ungeachtet, was du glaubst zu dürfen ... Wir wissen immer noch nicht, was du Fragen willst.

Die DIN VDE 0100-610 ist zurückgezogen, es gilt die DIN VDE 0100-600(VDE 0100-600):2008-06 / HD 60364-6:2007
 
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