Wago-Klemmen im Dämmmaterial statt in UP-Dose zulässig ?

Diskutiere Wago-Klemmen im Dämmmaterial statt in UP-Dose zulässig ? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, bei einer durchgeführten Installation (die ich beauftragt habe) von Aussenjalousien wurden die Motoranschlussleitungen zu den...
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webpit50

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Hallo,
bei einer durchgeführten Installation (die ich beauftragt habe) von Aussenjalousien wurden die Motoranschlussleitungen zu den Jalousienschaltuhren nicht innnerhalb der Hohlraum-UP Dosen durchgeführt.
Die Bodendeckel der drei anscheinend nicht tiefen Dosen-Varianten wurden komplett durchstoßen und die Anschlüsse unterhalb der Dosen im Dämmmaterial verlegt .
Nun ist das im Dachgeschoss wohl Mineraldämmwolle und die sollte ja nicht brennbar sein, aber darf man das so machen ?
Gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass Anschlüsse (in diesem Fall mit Wagoklemmen Typ 221 durchgeführt) innerhalb der Dosen ausgeführt sein müssen ?
 
DIN VDE 0100-520
dass Leiteranschlüsse nur in geeigneten Anschlussräumen vorgenommen werden dürfen. Als Beispiele werden Installationsdosen und -kästen nach [2] oder Verbrauchsmittel genannt,
Lose Anschlussklemmen in Verteilern?

Diese Norm ist nach Erscheinen des Beitrags geändert worden.
Nach meinen Informationen hat sich in dem Punkt nichts wesentlich geändert. Habe jedoch keinen Zugang zur Norm
 
Und? Was sagt denn deine Elektrofachkraft denn dazu? Haben wir immer schon so gemacht? Eine Ausrede, die ich regelmäßig bei meinen Kontrollen höre. Bestimmt so‘n Walddorf-Elektriker, der nichts außer Herumlamentieren und Pfuschen nichts gelernt hat. Ist schon erschreckend wie das Niveau der Ausbildung bei vielen Fachbetrieben in den letzten Jahren gesunken ist. Und das bereichsübergreifend in vielen Handwerksbetrieben!
 
Also WAGO-Klemmen sind demnach berührungsunsicher und Mineralwolle brennt?
 
Nein Die Wagoklemme hat nur den Basisschutz genau wie jede stinknormale Ader und die Dose stellt den Zusatzschutz ( SK2 verstärkte Isolierung) sicher und die Dose sorgt dafür das eben eine Leitung in der Dose ausbrennen kann ohne das der Brand sich nach Außen ausdehnen kann. Dabei spielt es keine Rolle ob da Luft oder unbrennbare Dämmwolle verbaut ist.
 
Basisschutz?
Wo hast Du den denn in der VDE gefunden?
Ich dachte immer, dafür gäbe es IP.
Welcher IP entspricht denn Dein "Basisschutz"?
Also halten wir fest, dass die WAGOs mindestens IP20 haben und Mineralwolle nicht brennt, von daher auch keine Kunststoffdose "ausbrennen" kann, wenn man sie weglässt.
Aber DU darfst sie natürlich gerne verwenden.

P.S.: Wieviel abgefackelte WAGOs hast Du denn bislang schon in den Fingern gehabt?
 
Hallo,

liebe Elektrospezialisten. Aus den verschiedenen Beiträgen entnehme ich, dass die Anschlussleitungen , abgehend von den Jalousiemotoren in UP-Hohlraumdosen auflaufen müssen . Klemmungen mittels Wagoklemmen wie N und SL sollen nicht in dem Dach-Dämmmaterial, sondern in den UP-Dosen durchgeführt werden. Ist das nun so eindeutig richtig oder gibt es da Handlungsspielraum ?
Wenn ich nun die durchgeführten Arbeiten reklamiere, was meintIhr, soll ich der Firma bzw dem Chef sagen ?
Der firmiert unter "Meisterbetrieb Rollladen/Sonnenschutz/Fenster/Haustüren/Garagentore".
Ich frage sich, welchen Meistertitel der hat , vielleicht Maler und Anstreicher? danke für Eure Antworten !!!
 
Welchen Meistertitel der hat spielt gar keine Rolle. Wenn da eine Hohlwanddose vorhanden ist und diese eben eine Flache ist muss er die Austauschen gegen eine Tiefe Dose um den nötigen Platz zu bekommen. Das was er da abgeliefert hat ist grober Pfusch und entspricht in keinster Weise einer fachgerechten Installation.
 
Allgemeine Anforderungen (Abschnitt 410.3)
Die Schutzvorkehrung für den Basisschutz verhindert das direkte Berühren unter Spannung stehender aktiver Teile der elektrischen Anlage, z. B. durch Isolierung oder ein Gehäuse.
Hinweise zum erleichterten Umgang mit DIN VDE 0100-410

Das ist richtig und mir bekannt.
Allerdings schreibt unser "Spezialist" ja: "Die Wagoklemme hat nur den Basisschutz" Hat. Nicht z.B. "gewährleistet". Gut, gutes Deutsch ist eben nicht jedermann gegeben, aber insbesondere bei sicherheitstechnischen Sachverhalten sollte man schon unfallfrei formulieren können.

Aus Deiner zitierten Seite:

"Eine Schutzmaßnahme für den Schutz gegen elektrischen Schlag muss aus
  • einer geeigneten Kombination von zwei unabhängigen Schutzvorkehrungen, nämlich einer Basisschutzvorkehrung und einer Fehlerschutzvorkehrung, ...... [...] bestehen.
Demzufolge würde ja die Aderisolierung und/oder die WAGO als Baisschutz ausreichen und wenn dazu noch z.B. ein RCD käme, wo wäre dann der Zwang zu einer Dose noch gegeben?
 
Demzufolge würde ja die Aderisolierung und/oder die WAGO als Baisschutz ausreichen und wenn dazu noch z.B. ein RCD käme, wo wäre dann der Zwang zu einer Dose noch gegeben?

DIN VDE 0100-520 Beitrag 4 hier mit Link
 
@s-p-s

Ja, abgesehen davon, dass sich der Link in erster Linie mit Verteilungen beschäftigt, steht da:

"Leiterverbindungen
Für Leiterverbindungen gilt Unterabschnitt 526.5.6 in [3]. Sie dürfen in Verbrauchsmitteln eingebaut werden, wenn dafür vom Hersteller Räume mit fest eingebauten Verbindungsmitteln vorgesehen sind."

DÜRFEN. Nicht "MÜSSEN".
Oder habe ich was übersehen dort???
 
Hallo,
das Dürfen aus deinem Zitat bezieht sich auf Verbindungen Verbrauchsmitteln.
Sonst eben Dosen oder Kästen ...
Ich habe die 0100-520 nicht hier und finde keine freie Quelle mit dem genauen Wortlaut
 
Ok, danke für den Hinweis.
Ich habe ebenfalls recherchiert, einen ZWANG zu den Dosen habe ich nicht gefunden, dass diese verwendet werden und sinnvoll sind (in den meisten Fällen), steht außer Frage.
Der TE wollte aber m.E. nach wissen, ob es einen ZWANG im Sinne einer vorschreibenden Norm dazu gibt.

(Im Übrigen hat er leider nicht die Motorspannung seiner Jalousienmotoren dazu geschrieben; das könnte ja auch z.B. 24 V sein und dann sieht es wohl nochmals anders aus.)
 
Hallo,

liebe Elektrospezialisten. Aus den verschiedenen Beiträgen entnehme ich, dass die Anschlussleitungen , abgehend von den Jalousiemotoren in UP-Hohlraumdosen auflaufen müssen . Klemmungen mittels Wagoklemmen wie N und SL sollen nicht in dem Dach-Dämmmaterial, sondern in den UP-Dosen durchgeführt werden. Ist das nun so eindeutig richtig oder gibt es da Handlungsspielraum ?
Wenn ich nun die durchgeführten Arbeiten reklamiere, was meintIhr, soll ich der Firma bzw dem Chef sagen ?
Der firmiert unter "Meisterbetrieb Rollladen/Sonnenschutz/Fenster/Haustüren/Garagentore".
Ich frage sich, welchen Meistertitel der hat , vielleicht Maler und Anstreicher? danke für Eure Antworten !!!
Den Auftragnehmer deine Bedenken anmelden, er muss dann aufzeigen, dass seine Ausführung den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Kann er dies nicht, und Dosen als klemmraum entsprechen diesen, hast du etwas in der Hand und könntest gerichtlich dagegen vorgehen. In der Regel wird er dann nochmal aktiv und ändert es dementsprechend.
 
Thema: Wago-Klemmen im Dämmmaterial statt in UP-Dose zulässig ?
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